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Rechtsprechung
   FG Münster, 18.11.2011 - 14 K 1535/09 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25143
FG Münster, 18.11.2011 - 14 K 1535/09 F (https://dejure.org/2011,25143)
FG Münster, Entscheidung vom 18.11.2011 - 14 K 1535/09 F (https://dejure.org/2011,25143)
FG Münster, Entscheidung vom 18. November 2011 - 14 K 1535/09 F (https://dejure.org/2011,25143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Rückstellung für Kartellbuße steuerlich regelmäßig nicht abzugsfähig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 S 1
    Abzugsverbot für Geldbußen greift auch bei Rückstellungsbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der steuerlichen Anerkennung einer auf Grund eines von der Europäischen Kommission verhängten Bußgeldes in der Steuerbilanz zum 31.12.2006 gewinnmindernd gebildeten Rückstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsausgaben/Werbungskosten: - Abzugsverbot für Geldbußen greift auch bei Rückstellungsbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit von Geldbußen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 892
  • EFG 2012, 1030
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus FG Münster, 18.11.2011 - 14 K 1535/09
    1990 - 1 BvL 4/87, 1 BvL 5/87, 1 BvL 6/87, 1 BvL 7/87 (BStBl II 1990, 483, 486) sei eine Regelung verfassungswidrig, die eine vollständige ordnungswidrigkeitsrechtliche Abschöpfung des Gewinns "mit einer zusätzlichen steuerlichen Belastung verbindet".
  • BFH, 24.03.2004 - I B 203/03

    Kartellrechtsbuße der EU-Kommission; BA-Abzug nach § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG

    Auszug aus FG Münster, 18.11.2011 - 14 K 1535/09
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss vom 24.03.2004 - I B 203/03, BFH/NV 2004, 959) ist auch in einem solchen Fall nicht (zwangsläufig) bereits ausgeschlossen, dass die verhängte Geldbuße gleichwohl auch die Abschöpfung eines Mehrerlöses und damit eines wirtschaftlichen Vorteils i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EStG bewirkt.
  • BFH, 07.11.2013 - IV R 4/12

    Abziehbarkeit von EU-Geldbußen

    Rn. 13 Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1030 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des FG Münster vom 18. November 2011 14 K 1535/09 F und die Einspruchsentscheidung vom 8. April 2009 aufzuheben und den geänderten Gewinnfeststellungsbescheid 2006 vom 16. Februar 2009 dahin zu ändern, dass gewinnmindernd eine Rückstellung in Höhe von ... EUR berücksichtigt wird.

  • BFH, 31.07.2014 - IV E 2/14

    Erinnerung: Abweichung von der typisierenden 25 v. H.-Regel bei …

    Rn. 1 I. Die Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Kostenschuldnerin) --eine GmbH & Co. KG-- begehrte im Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) IV R 4/12, das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18. November 2011 14 K 1535/09 F (Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1030) und die Einspruchsentscheidung vom 8. April 2009 aufzuheben und den geänderten Gewinnfeststellungsbescheid 2006 vom 16. Februar 2009 dahin zu ändern, dass gewinnmindernd eine Rückstellung in Höhe von … EUR berücksichtigt wird.
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