Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 1 K 1415/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 4 Abs 5 Nr 7 EStG 2002, § 5 Abs 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 2002
Veräußerungserlös - Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines betrieblich genutzten Wohnmobils - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Veräußerungserlös bei gemischt genutztem Wohnmobil
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Veräußerungserlös bei gemischt genutztem Wohnmobil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Veräußerungserlös bei gemischt genutztem Wohnmobil
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf eines betrieblich genutzten Wohnmobils
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 1 K 1415/10
- FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 1 K 1416/10
- BFH, 25.03.2015 - X R 14/12
- BFH, 25.03.2015 - X R 15/12
- BVerfG, 08.02.2016 - 2 BvR 2205/15
Papierfundstellen
- EFG 2012, 1627
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 1 K 1415/10
Außerdem habe der Große Senat des Bundesfinanzhofes in seinem Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06 bei seiner Entscheidung über die Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise folgende dogmatische Grundaussagen getroffen: Die gesetzlichen Abzugstatbestände für Betriebsausgaben und Werbungskosten seien Ausdruck des objektiven Nettoprinzips, nachdem der Steuergesetzgeber die für die Lastengleichheit dem Einkommensteuerrecht u.a. maßgeblich finanzielle Leistungsfähigkeit bemesse.Rn. 20 Auch aus dem von den Klägern zitierten Beschluss des Großen Senates vom 21. September 2009 GrS 1/06, BStBl II 2010, 672 ergibt sich keine andere Beurteilung.
- BFH, 12.12.1973 - VIII R 40/69
Gewinn aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern i. S. des § 4 Abs. 5 Nrn. 2 und …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 1 K 1415/10
Für diese Wirtschaftsgüter gelten die Bewertungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes mit der Folge, dass auch für sie AfA vorzunehmen ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG), auch wenn diese wegen des Abzugsverbotes nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG den Gewinn nicht mindern darf (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1973 VIII R 40/69, BStBl II 1974, 207 …und vom 23. April 1985 VIII R 300/81, BFH/NV 1986, 18). - BFH, 23.04.1985 - VIII R 300/81
Festsetzung der Höhe des Streitwertes in einem Gewinnfeststellungsverfahren - …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 1 K 1415/10
Für diese Wirtschaftsgüter gelten die Bewertungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes mit der Folge, dass auch für sie AfA vorzunehmen ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG), auch wenn diese wegen des Abzugsverbotes nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG den Gewinn nicht mindern darf (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1973 VIII R 40/69, BStBl II 1974, 207 und vom 23. April 1985 VIII R 300/81, BFH/NV 1986, 18). - BFH, 24.09.1959 - IV 38/58 U
Steuerpflicht für Veräußerungserlös aus dem Verkauf eines gemischtgenutzten …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 1 K 1415/10
Rn. 19 Schon in seinem Urteil vom 24. September 1959 IV 38/58 U BStBl III 1959, 466 hat der Bundesfinanzhof für einen zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw, der teils privat genutzt wurde, hinsichtlich der Höhe des Veräußerungsgewinnes die Ansicht vertreten, dass der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös als Gewinn zu erfassen ist, dass also insbesondere die auf die private Nutzung entfallende AfA, die zwar nicht den Gewinn der früheren Veranlagungszeiträume, wohl aber den Buchwert des Pkw´s beeinflusst hat, den Veräußerungsgewinn nicht mindert.
- BFH, 25.03.2015 - X R 14/12
Unangemessener Repräsentationsaufwand - Berechnung des Veräußerungsgewinns
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Oktober 2011 1 K 1415/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.Rn. 5 Die daraufhin erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1627 veröffentlichtem Urteil vom 14. Oktober 2011 1 K 1415/10 als unbegründet ab.
- FG Baden-Württemberg, 22.12.2014 - 6 K 238/14
Betriebsausgabenabzug für Leasingaufwendungen für einen "Supersportwagen" - kein …
Da der im Jahre 2009 von der Klägerin mit dem Fahrzeug erzielte Veräußerungsgewinn in vollem Umfang der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterlegen hat (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 14. Oktober 2011 - 1 K 1415/10, EFG 2012, 1627, nicht rechtskräftig; Az. des BFH: X R 14/12), ist dadurch die hier streitige, durch den Abzug der Leasingaufwendungen als Betriebsausgaben entstandene Gewinnminderung im Ergebnis zudem zu einem erheblichen Teil wieder rückgängig gemacht worden.
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