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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09 L   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18122
FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09 L (https://dejure.org/2012,18122)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.04.2012 - 13 K 799/09 L (https://dejure.org/2012,18122)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. April 2012 - 13 K 799/09 L (https://dejure.org/2012,18122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verrechnung eines Bruttoarbeitslohns mit negativen Einnahmen durch den Arbeitgeber; Ausschluss der Festsetzung einer nachzufordernden Lohnsteuer durch § 42d Abs. 3 S. 4 Nr. 1 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lohnsteuernachforderung gegenüber dem Arbeitnehmer - Bindung an unrichtige Anrufungsauskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1781
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09

    Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO - …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09
    Auch der BFH habe im Urteil vom 13. Januar 2011 VI R 61/09 (unter II.1.d. bb) ausgeführt, dass die Anrufungsauskunft ausschließlich das auskunftserteilende Betriebsstättenfinanzamt im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens binde.

    Rn. 26 a) Der dem Kläger im September 2006 zugeflossene Arbeitslohn unterlag, wie zwischen den Beteiligten nach Ergehen des BFH-Urteils vom 13. Januar 2011 VI R 61/09 (BStBl II 2011, 479) nicht mehr streitig ist, in voller Höhe der Einkommensbesteuerung.

    Hieran hat die Qualifikation der Anrufungsauskunft als Verwaltungsakt durch die jüngere Rechtsprechung des BFH nichts geändert (vgl. BFH in BStBl II 2011, 479, unter II.d bb).

    Dies setzt aber voraus, dass die Nachforderung dem vorausgegangenen Verhalten der Verwaltung widerspricht und der Steuerpflichtige im berechtigten Vertrauen auf dieses Verhalten vermögensrechtliche Dispositionen getroffen hat, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen (BFH in BStBl II 2011, 479, unter II.e).

    Er hat auch keinen Vermögensschaden dadurch erlitten, dass er nachträglich zu der gesetzlich geschuldeten Steuer herangezogen wurde (vgl. BFH in BStBl II 2011, 479, unter II.e).

  • BFH, 28.08.1991 - I R 3/89

    Nach einer dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft ist das FA nicht daran …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09
    Durch diese Formulierung wird nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 28. August 1991 I R 3/89, BStBl II 1992, 107), der sich der Senat anschließt, jedoch nicht der Grundsatz eingeschränkt, demzufolge der Arbeitnehmer Schuldner der Steuer ist.

    Die Bindungswirkung der Anrufungsauskunft ist personenbezogen (BFH in BStBl II 1992, 107).

    Die Finanzbehörde ist allerdings bei einer dem Arbeitsgeber erteilten Anrufungsauskunft nicht daran gehindert, im Lohnsteuerverfahren - hier also im Lohnsteuernachforderungsverfahren - dem Arbeitnehmer gegenüber einen anderen, ungünstigeren Rechtsstandpunkt zu vertreten als im Auskunftsverfahren gegenüber dem Arbeitgeber (BFH in BStBl II 1992, 107, zum Lohnsteuernachforderungsbescheid gegenüber einem beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer; Gosch, Die steuerliche Betriebsprüfung, 1992, 72).

  • BFH, 21.02.1992 - VI R 141/88

    Örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-Finanzamts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09
    Die Zuständigkeit des jeweiligen Wohnsitzfinanzamts ergebe sich aus dem BFH-Urteil vom 21. Februar 1992 VI R 141/88 (BStBl II 1992, 565, unter 1.d).

    Zudem handele es sich nach dem BFH-Urteil vom 21. Februar 1992 (BStBl II 1992, 565) bei dem Lohnsteuernachforderungsbescheid um eine gebundene Entscheidung.

    Rn. 35 Das FA hat sich für seine Ansicht, es habe sich bei dem erlassenen Nachforderungsbescheid um eine gebundene und nicht um eine - wie der Kläger meint - im Ermessen stehende Entscheidung gehandelt, auf das BFH-Urteil vom 21. Februar 1992 (VI R 141/88, BStBl II 1992, 565) bezogen.

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 52/00

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 51a Abs. 2; AO 1977 § 163; EStR 1993 R 101 Abs. 1

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09
    In Fällen der sog. Ermessensreduzierung auf Null ist das Gericht allerdings befugt, seine Entscheidung an die Stelle des Ermessens der Behörde zu setzen (vgl. Gutachten des Großen Senats des BFH vom 17. April 1951 GrS D 1/51 S, BStBl III 1951, 107, unter 7.; BFH-Urteil vom 10. Oktober 2001 XI R 52/00, BStBl II 2002, 201, unter II.2.a; Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 5 AO Tz. 76, § 102 FGO Tz. 10 m.w.N.).
  • BFH, 20.06.1990 - I R 157/87

    Lohnsteuerhilfeverein - Berufsfreiheit - Inserate in gemeindlichen …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09
    Etwas anderes gilt in diesem Fall jedoch dann, wenn die Ausübung des Ermessens dahin eingeengt ist, dass das örtlich zuständige Finanzamt nur eine Entscheidung, nämlich die Inanspruchnahme des Klägers als Arbeitnehmer, hätte treffen können (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 1990 I R 157/87, BStBl II 1992, 43, unter II.2.).
  • BFH, 17.04.1951 - GrS D 1/51
    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09
    In Fällen der sog. Ermessensreduzierung auf Null ist das Gericht allerdings befugt, seine Entscheidung an die Stelle des Ermessens der Behörde zu setzen (vgl. Gutachten des Großen Senats des BFH vom 17. April 1951 GrS D 1/51 S, BStBl III 1951, 107, unter 7.; BFH-Urteil vom 10. Oktober 2001 XI R 52/00, BStBl II 2002, 201, unter II.2.a; Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 5 AO Tz. 76, § 102 FGO Tz. 10 m.w.N.).
  • BFH, 02.09.2010 - VI R 3/09

    Aufhebung einer Anrufungsauskunft mit Wirkung für die Zukunft - Rechtsnatur der …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09
    Der BFH hob die Aufhebungsverfügung des Betriebsstättenfinanzamts vom 20. September 2006 mit Urteil vom 02. September 2010 VI R 3/09 (BStBl II 2011, 233) auf.
  • BFH, 14.09.2005 - VI R 148/98

    Sonderzahlung anlässlich der Überführung einer Mitarbeiterversorgung von einer …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09
    Rn. 4 Mit Urteil vom 14. September 2005 VI R 148/98 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 2006, 532) entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Nachteilsausgleichszahlungen keinen Arbeitslohn darstellten.
  • BFH, 09.10.1992 - VI R 97/90

    Beschränkte Bindung an Anrufungsauskunft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09
    Rn. 9 Es werde nicht verkannt, dass es der BFH im Urteil vom 09. Oktober 1992 VI R 97/90 abgelehnt habe, die Bindungswirkung der Anrufungsauskunft auf den Lohnsteuerjahresausgleich oder das Einkommensteuerveranlagungsverfahren zu erstrecken und dass er diese Rechtsprechung in der Entscheidung vom 22. Mai 2007 VI B 143/06 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2007, 1658) bestätigt habe.
  • BFH, 22.05.2007 - VI B 143/06

    NZB: Rechtsfortbildung, LSt-Anrufungsauskunft, Bindungswirkung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09
    Rn. 9 Es werde nicht verkannt, dass es der BFH im Urteil vom 09. Oktober 1992 VI R 97/90 abgelehnt habe, die Bindungswirkung der Anrufungsauskunft auf den Lohnsteuerjahresausgleich oder das Einkommensteuerveranlagungsverfahren zu erstrecken und dass er diese Rechtsprechung in der Entscheidung vom 22. Mai 2007 VI B 143/06 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2007, 1658) bestätigt habe.
  • BFH, 27.05.2008 - VIII B 127/07

    Inanspruchnahme für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer als gebundene …

  • BFH, 13.11.1959 - VI 124/59 U

    Wesen und Wirkung der Anrufungsauskunft - Berufungsverfahren gegen eine vom …

  • BFH, 17.10.2013 - VI R 44/12

    Bindungswirkung einer Lohnsteueranrufungsauskunft auch gegenüber dem Arbeitnehmer …

    Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1781 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des FG Düsseldorf vom 24. April 2012 13 K 799/09 L sowie den Bescheid über die Festsetzung von nachzufordernder Lohnsteuer sowie von nachzuforderndem Solidaritätszuschlag vom 12. Dezember 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Juni 2009 aufzuheben.

  • FG Düsseldorf, 28.05.2009 - 13 V 801/09

    Ernstliche Zweifel an Steuernachforderungen der Finanzverwaltung

    Die Vollziehung des Nachforderungsbescheids über Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag vom 12. Dezember 2008 wird bis zum Abschluss einer die Instanz abschließenden Entscheidung des Gerichts im Verfahren 13 K 799/09 L aufgehoben.

    Am 3. März 2009 hat der Antragsteller Klage erhoben (13 K 799/09 L) über die der Senat noch nicht entschieden hat.

  • FG Niedersachsen, 20.06.2022 - 4 K 136/20

    Steuerliche Behandlung von vom Arbeitgeber zwecks Verspielens an …

    Auch wenn die materiell-rechtliche Auffassung des FA zuträfe und die in Streit stehenden Zahlungen als Arbeitslohn zu behandeln wären, von denen kein Steuerabzug vorgenommen worden ist, würde dies nichts an der Anwendung des § 46 Abs. 2 EStG ändern (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2012 13 K 799/09 L, EFG 2012, 1781; FG München, Urteil vom 15. Mai 2003 11 K 2986/02, EFG 2003, 1281).

    Denn - auch für abgelaufene Jahre - ist dem Grunde nach eine Inanspruchnahme des Klägers als Schuldner der Lohnsteuer (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EStG) im Wege des Lohnsteuernachforderungsbescheids möglich (vgl. etwa FG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2012 13 K 799/09 L, EFG 2012, 1781 und nachfolgend BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013 VI R 44, 12, BStBl. II 2014, 892 - bloße Erwähnung im Tatbestand; FG München, Urteil vom 15. Mai 2003 11 K 2986/02, EFG 2003, 1281;… Schmidt/Krüger § 42d EStG Rn. 22;… Brandis/Heuermann/Wagner § 42d EStG Rn. 89).

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