Rechtsprechung
| FG Köln, 28.06.2012 - 13 K 1110/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufstockung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 Satz 1 a.F.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Aufstockung einer Ansparabschreibung i.S.d. § 7g Abs. 3 S. 1 EStG im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Transportfahrzeugs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ansparabschreibung: - Aufstockung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 Satz 1 a.F.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2012, 2001
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.03.2010 - X B 124/09
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei ausgelaufenem Recht - …
Auszug aus FG Köln, 28.06.2012 - 13 K 1110/09
Insbesondere hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, da sie die Anwendung des § 7g EStG a.F. und damit ausgelaufenes Recht betrifft (vgl. zu den Voraussetzungen der Revisionszulassung Entscheidungen über die Anwendung des § 7g EStG a.F. als ausgelaufenem Recht die Beschlüsse des BFH vom 18. März 2003 X B 124/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 1278 …und vom 3. November 2010 I B 40/10, BFH/NV 2011, 637). - BFH, 03.11.2010 - I B 40/10
Grundsätzliche Bedeutung bei "ausgelaufenem Recht
Auszug aus FG Köln, 28.06.2012 - 13 K 1110/09
Insbesondere hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, da sie die Anwendung des § 7g EStG a.F. und damit ausgelaufenes Recht betrifft (…vgl. zu den Voraussetzungen der Revisionszulassung Entscheidungen über die Anwendung des § 7g EStG a.F. als ausgelaufenem Recht die Beschlüsse des BFH vom 18. März 2003 X B 124/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 1278 und vom 3. November 2010 I B 40/10, BFH/NV 2011, 637). - FG Düsseldorf, 02.05.2012 - 15 K 453/10
Anspruch eines Selbstständigen auf Erhöhung einer Rücklage (Ansparabschreibung) …
Auszug aus FG Köln, 28.06.2012 - 13 K 1110/09
Rn. 31 cc) Der erkennende Senat folgt der letztgenannten Auslegung des § 52 Abs. 3 Satz 3 EStG n.F. (im Ergebnis ebenso das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 2. Mai 2012 15 K 453/10, Steuer-Eildienst 2012, 357 sowie vollständig in juris).
- BFH, 12.11.2014 - X R 4/13
Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Folgejahr
Gleichwohl entsprach es zu § 7g EStG a.F. einhelliger Auffassung sowohl der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 25. Februar 2004, BStBl I 2004, 337, Rz 14 Satz 1: "Soll die Höhe der Rücklage in einem Folgejahr geändert werden (z.B. Anpassung an geänderte voraussichtliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten), ist eine erneute Prüfung der Betriebsgrößenmerkmale nicht erforderlich"; dazu Pitzke, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- 2009, 2063, 2064) als auch der Rechtsprechung (z.B. Urteile des FG Düsseldorf vom 2. Mai 2012 15 K 453/10 E, EFG 2012, 1335, rkr., und des FG Köln vom 28. Juni 2012 13 K 1110/09, EFG 2012, 2001, rkr.) und Literatur (vgl. Blümich/Brandis, § 7g EStG a.F. Rz 82;… Schmidt/ Kulosa, EStG, 26. Aufl. 2007, § 7g Rz 42, m.w.N.; Pinkos, Der Betrieb 1993, 1688, 1690), dass die Höhe der Rücklage in einem Folgejahr geändert (vermindert, aber auch aufgestockt) werden konnte.
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