Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 4448/10 E |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Betriebs-Berater
Doppelte Haushaltsführung bei Zweitwohnung 144 km von Arbeitsstätte entfernt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Doppelte Haushaltsführung: Wohnen "am Beschäftigungsort" bei Entfernung von 141 km - Wegverlegung des Arbeitgebersitzes vom Ort der Zweitwohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Doppelte Haushaltsführung - 144 km von Arbeitsstätte
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Doppelte Haushaltsführung - 144 km vom Arbeitsplatz
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Doppelte Haushaltsführung bei Zweitwohnung 144 km von Arbeitsstätte entfernt
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Wohnung "am Beschäftigungsort" bei doppelter Haushaltsführung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Steuerabzug für 141 Kilometer entfernte Zweitwohnung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Doppelte Haushaltsführung bei Zweitwohnung 144 km von Arbeitsstätte entfernt
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Wohnung "am Beschäftigungsort” bei doppelter Haushaltsführung
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Doppelte Haushaltsführung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung des Tatbestandsmerkmals "am Beschäftigungsort" im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2, 3 Nr. 5 EStG
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 4448/10 E
- BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11
Papierfundstellen
- EFG 2012, 36
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BFH, 02.10.2008 - VI B 33/08
Doppelte Haushaltsführung: Begriff des "Beschäftigungsortes"
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 4448/10
Bei einer Entfernung von 62 km könne auch bei einer großzügigen Auslegung des Begriffs "am Beschäftigungsort" nicht mehr davon ausgegangen werden, dass sich die Zweitwohnung in der Nähe des Beschäftigungsorts befinde (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Oktober 2008 VI B 33/08, juris).Andererseits kann aus der weiten Entfernung zwischen der Zweitwohnung und dem Beschäftigungsort (im entschiedenen Fall: 62 km) zu folgern sein, dass sich die Zweitwohnung auch bei großzügiger Auslegung des Begriffs "am Beschäftigungsort" nicht mehr in dessen Nähe befindet (BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2008 VI B 33/08, juris).
Rn. 26 Der Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung steht der BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2008 (VI B 33/08, juris) - entgegen der Auffassung des Beklagten - nicht entgegen.
- FG Saarland, 25.06.1993 - 1 K 189/92
Lohnsteuer; doppelte Haushaltsführung einer Ledigen im Einzugsbereich des …
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 4448/10
Demnach wird als Beschäftigungsort nicht nur die politische Gemeinde der Arbeitsstätte angesehen, sondern auch deren Umgebung, d.h. das Einzugsgebiet der politischen Gemeinde (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302; vom 9. November 1971 VI R 96/70, BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134; Urteil des FG des Saarlandes vom 25. Juni 1993 1 K 189/92, EFG 1994, 201; Urteil des FG Münster vom 19. Oktober 1999 13 K 2468/94, juris).Indes wird unter "Einzugsgebiet" der politischen Gemeinde der Arbeitsstätte der Bezirk verstanden, von dem aus Arbeitnehmer üblicherweise täglich zu diesem Ort fahren (vgl. Urteil des FG des Saarlandes vom 25. Juni 1993 1 K 189/92, EFG 1994, 201;… von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rn. G 50;… Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "doppelte Haushaltsführung" Rn. 46).
- BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06
Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 4448/10
Zum anderen können die Kosten der Unterkunft abgezogen werden, wobei Unterkunftskosten notwendig im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wenn sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht übersteigen (BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820).
- BFH, 24.05.2000 - VI R 28/97
Umzugskosten - Doppelter Haushalt bei Eigenheimnutzung
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 4448/10
Dass dieser Betrag die im Fall der Anmietung einer Wohnung entstehenden Kosten (fiktive Mietkosten) übersteigt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 27. Juli 1995 VI R 32/95, BFHE 178/348, BStBl II 1995, 841; vom 24. Mai 2000 VI R 28/97, BFHE 1991, 552, BStBl II 2000, 474;… Drenseck, in: Schmidt, EStG, 30. Aufl. 2011, § 9 Rn. 157), ist nicht ersichtlich. - BFH, 27.07.1995 - VI R 32/95
Bei doppelter Haushaltsführung in einer Eigentumswohnung können als …
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 4448/10
Dass dieser Betrag die im Fall der Anmietung einer Wohnung entstehenden Kosten (fiktive Mietkosten) übersteigt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 27. Juli 1995 VI R 32/95, BFHE 178/348, BStBl II 1995, 841; vom 24. Mai 2000 VI R 28/97, BFHE 1991, 552, BStBl II 2000, 474;… Drenseck, in: Schmidt, EStG, 30. Aufl. 2011, § 9 Rn. 157), ist nicht ersichtlich. - BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80
Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung sind …
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 4448/10
Demnach wird als Beschäftigungsort nicht nur die politische Gemeinde der Arbeitsstätte angesehen, sondern auch deren Umgebung, d.h. das Einzugsgebiet der politischen Gemeinde (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302; vom 9. November 1971 VI R 96/70, BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134; Urteil des FG des Saarlandes vom 25. Juni 1993 1 K 189/92, EFG 1994, 201; Urteil des FG Münster vom 19. Oktober 1999 13 K 2468/94, juris). - BFH, 09.11.1971 - VI R 96/70
Wohnen am Beschäftigungsort - Umgebung der politischen Gemeinde - Ort der …
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 4448/10
Demnach wird als Beschäftigungsort nicht nur die politische Gemeinde der Arbeitsstätte angesehen, sondern auch deren Umgebung, d.h. das Einzugsgebiet der politischen Gemeinde (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302; vom 9. November 1971 VI R 96/70, BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134; Urteil des FG des Saarlandes vom 25. Juni 1993 1 K 189/92, EFG 1994, 201; Urteil des FG Münster vom 19. Oktober 1999 13 K 2468/94, juris). - FG Münster, 19.10.1999 - 13 K 2468/94
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 4448/10
Demnach wird als Beschäftigungsort nicht nur die politische Gemeinde der Arbeitsstätte angesehen, sondern auch deren Umgebung, d.h. das Einzugsgebiet der politischen Gemeinde (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302; vom 9. November 1971 VI R 96/70, BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134; Urteil des FG des Saarlandes vom 25. Juni 1993 1 K 189/92, EFG 1994, 201; Urteil des FG Münster vom 19. Oktober 1999 13 K 2468/94, juris). - FG Berlin, 29.07.1985 - VIII 221/84
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 4448/10
Rn. 24 Für dieses Ergebnis spricht, dass eine doppelte Haushaltsführung auch dann anzunehmen sein kann, wenn die Hauptwohnung und die Arbeitsstätte innerhalb einer politischen Großstadtgemeinde liegen, soweit ein tägliches Fahren nicht zumutbar erscheint (Urteil des FG Berlin vom 29. Juli 1985 VIII 221/4, EFG 1986, 286).
- BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11
Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung
Rn. 5 Die dagegen auf Berücksichtigung der Kosten als Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung gerichtete Klage war aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 36 veröffentlichten Gründen erfolgreich. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2010 - 16 B 1392/10
Zulässigkeit der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen …
Die aufschiebende Wirkung der Klage 11 K 4448/10 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 18. Juni 2010 wird hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsmittelandrohung angeordnet. - FG Münster, 10.02.2017 - 4 K 1429/15
Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Familienheimfahrten und die Miete einer …
Im Streitfall bestehen darüber hinaus auch keine Besonderheiten des Einzelfalls, die - wie im Fall des BFH-Urteils vom 19. April 2012 (…VI R 59/11, a.a.O.) die Verlegung des Firmensitzes des Arbeitgebers, die auch für die Vorinstanz ausschlaggebend war (FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 2011 11 K 4448/10 E, EFG 2012, 36 unter 1. a.E.) - trotz Fahrzeit und Entfernung eine andere Sichtweise rechtfertigen könnten.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".