Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 21.05.2014 - 2 K 309/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigung eines außerhalb des Kapitalmarktes eingetretenen Wertverzehrs für Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7
Verlust aus Veräußerung von Lehman-Zertifikaten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verlust aus Veräußerung von Lehman-Zertifikaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Leitsatz)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Veräußerung von Zertifikaten kann zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen
- pwc.de (Kurzinformation)
Verluste bei Veräußerung von Lehman-Brothers-Zertifikaten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung eines außerhalb des Kapitalmarktes eingetretenen Wertverzehrs für Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 21.05.2014 - 2 K 309/13
- BFH - VIII R 28/14 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- DB 2014, 2562
- EFG 2014, 1584
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 04.12.2007 - VIII R 53/05
Besteuerung sog. Finanzinnovationen: Euro-Zertifikate mit garantierter …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.05.2014 - 2 K 309/13
Dies reicht sowohl für die Annahme einer Kapitalforderung sonstiger Art (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 2007 VIII R 53/05, BFHE 219, 339, BStBl II 2008, 563) als auch für die Einordnung zu § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG a.F. aus (vgl. dazu § 52a Abs. 10 S. 7, 2. Hs., 1. Alt. EStG: nur teilweise garantierte Rückzahlung).
- BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15
Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den …
Wirtschaftlich betrachtet macht es keinen Unterschied, ob der Steuerpflichtige die Forderung noch kurz vor dem Ausfall zu Null veräußert, oder ob er sie --weil er keinen Käufer findet oder auf eine Quote hofft-- behält (Schmitt-Homann, Betriebs-Berater --BB-- 2010, 351, 353; Kellersmann, Finanz-Rundschau 2012, 57, 65; Aigner, Juris-Monatszeitschrift 2015, 119, 123; Aigner, DStR 2016, 345, 347; Doege, Die Steuerberatung 2008, 440, 442; Spieker, DB 2016, 197, 198; Jansen, DStR 2016, 2729, 2730; Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. Mai 2014 2 K 309/13, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1584). - BFH, 12.06.2018 - VIII R 32/16
Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung
Rn. 14 Weitere Tatbestandsmerkmale als den entgeltlichen Rechtsträgerwechsel stellt das Gesetz nicht auf (Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. Mai 2014 2 K 309/13, EFG 2014, 1584). - BFH, 29.10.2019 - VIII R 16/16
Zur Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertifikaten
Erfasst ist auch ein negativer Gewinn --ein Veräußerungsverlust-- (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 262, 74, BStBl II 2019, 221, m.w.N.), und zwar selbst dann, wenn dieser von außerhalb des Kapitalmarktes liegenden Gründen (z.B. der Insolvenz des Emittenten eines Zertifikates) beeinflusst ist (vgl. auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 21.05.2014 - 2 K 309/13, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1584; Delp, Der Betrieb 2015, 1919, 1924;… a.A. noch zu § 20 EStG a.F.: Senatsurteile vom 07.12.2010 - VIII R 37/08, BFH/NV 2011, 776, und vom 13.12.2006 - VIII R 62/04, BFHE 216, 199, BStBl II 2007, 568). - FG Münster, 13.05.2016 - 7 K 3799/14 Sie begründeten diesen damit, dass die Verluste aus der Veräußerung von Lehman-Zertifikaten nach dem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 21.05.2014 (Az: 2 K 309/13, EFG 2014, 1584) bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen seien.
Anders als das FG Niedersachsen (Urt. vom 21.05.2014 - 2 K 309/13, EFG 2014, 1584) sieht der Senat einen Mindestbetrag in Abhängigkeit vom Stand eines Indexes an einem bestimmten Stichtag in der Zukunft - im Streitfall des Dow Jones Euro Stoxx 50 - insoweit nicht als hinreichend an.
Rn. 41 Der Senat hat die Revision gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf das abweichende Urteil des FG Niedersachsen vom 21.05.2014 (Az: 2 K 309/13, EFG 2014, 1584) zugelassen.
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