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Rechtsprechung
   FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39880
FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13 U (https://dejure.org/2013,39880)
FG Münster, Entscheidung vom 16.12.2013 - 15 V 3684/13 U (https://dejure.org/2013,39880)
FG Münster, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - 15 V 3684/13 U (https://dejure.org/2013,39880)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14; AO § 324; FGO § 69; UStG § 15
    Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Einbeziehung in einen USt-Betrug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung gegen eine bisher nur teilweise vollzogene Arrestanordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Einbeziehung in einen USt-Betrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 324
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (24)

  • BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12

    Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung - …

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Die Anordnung der Aufhebung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung ist eine durch das Gericht zu treffende Ermessensentscheidung (BFH-Beschluss vom 6.2.2013 XI B 125/12, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 239, 390).

    Rn. 34 Auch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kommt eine nur teilweise Sicherheitsleistung nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 6.2.2013 XI B 125/12, BFHE 239, 390; Hessisches FG, Beschluss vom 29.4.2005 3 V 517/04, juris; FG München, Beschlüsse vom 17.12.2007 6 V 4166/06, juris und vom 20.8.2009 14 V 521/09, EFG 2009, 1866).

  • FG Hamburg, 20.08.2007 - 2 V 167/07

    Aussetzung der Vollziehung einer Arrestanordnung

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht für den gerichtlichen Antrag auf Aufhebung der Vollziehung grundsätzlich nur, wenn die in der Arrestanordnung bestimmte Hinterlegungssumme eine anzuordnende Sicherheitsleistung übersteigt (vgl. FG Köln, Beschluss vom 27.04.1988 10 V 215/88, EFG 1988, 524; FG Hamburg, Beschluss vom 20.08.2007 2 V 167/07, juris; Müller DStZ 1983, 403).

    Nach Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände müssen mehr Gründe für als gegen das Bestehen des Arrestanspruchs/Arrestgrundes sprechen (FG Hamburg, Beschluss vom 20.08.2007 2 V 167/07, juris).

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Rn. 46 bb) Der Vorsteuerabzug ist außerdem zu versagen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Kläger wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit dem Erwerb der Edelmetalle an einem Umsatz beteiligte, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19.4.2007 V R 48/04, BFHE 217, 194 m.w.N.;… BFH-Urteil vom 12.8.2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259).
  • BFH, 12.08.2009 - XI R 48/07

    Vorgeschobener "Strohmann" kann auch Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne …

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Rn. 46 bb) Der Vorsteuerabzug ist außerdem zu versagen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Kläger wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit dem Erwerb der Edelmetalle an einem Umsatz beteiligte, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19.4.2007 V R 48/04, BFHE 217, 194 m.w.N.; BFH-Urteil vom 12.8.2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259).
  • BGH, 03.10.1985 - III ZR 28/84

    Amtspflicht der Finanzbehörden bei Anordnung und Vollzug eines dinglichen …

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Ebenso genügt der dringende Verdacht einer Steuerhinterziehung oder sonstige steuerliche Unzuverlässigkeit für sich allein nicht zur Begründung einer Arrestanordnung (BGH-Urteil vom 3.10.1985 III ZR 28/84, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 1986, 204).
  • BFH, 25.04.1995 - VII B 174/94

    Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung - Dinglicher …

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Rn. 50 Ein Arrestgrund besteht, wenn bei objektiver Würdigung unter ruhiger und vernünftiger Abwägung aller Umstände die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass ohne sofortige Sicherung durch Arrestanordnung die Vollstreckung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert wird; dabei kann es auf die Möglichkeit eines schnellen und unmittelbaren und damit auch eines sicheren Zugriffs ankommen (BFH-Beschluss vom 25.4.1995 VII B 174/94, BFH/NV 1995, 1037).
  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") - …

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Vielmehr genügt es, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (ständige Rechtsprechung: BFH-Beschluss vom 23.8.2007 VI B 42/07, BFHE 218, 558, BStBl. II 2007, 799).
  • BFH, 06.12.2007 - V R 61/05

    Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Rn. 44 Der Abzug der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer ist nur möglich, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz des leistenden Unternehmers bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich bestanden hat (BFH-Urteil vom 6.12.2007 V R 61/05, BFHE 221, 55; BFH-Urteil vom 27.6.1996 V R 51/93, BFHE 181, 197).
  • EuGH, 28.06.2007 - C-73/06

    Planzer Luxembourg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 und 4 - …

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) (Urteil vom 28.6.2007 C-73/06, Planzer Luxembourg Sarl, BFH/NV Beilage 2007, 418) lässt sich eine fiktive Ansiedlung in der Form, wie sie für eine "Briefkastenfirma" oder für eine "Strohfirma" charakteristisch ist, nicht als Sitz einer wirtschaftlichen Tätigkeit i.S. von Art. 1 Nr. 1 der Dreizehnten Richtlinie 86/560/EWG des Rates vom 17. November 1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren der Erstattung der Mehrwerststeuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige (Richtlinie 86/560/EWG) ansehen.
  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug aus einer GmbH-Rechnung nur zulässig, wenn der in der Rechnung …

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Rn. 44 Der Abzug der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer ist nur möglich, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz des leistenden Unternehmers bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich bestanden hat (BFH-Urteil vom 6.12.2007 V R 61/05, BFHE 221, 55; BFH-Urteil vom 27.6.1996 V R 51/93, BFHE 181, 197).
  • BFH, 25.11.2005 - V B 75/05

    Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen …

  • BFH, 29.11.2004 - V B 78/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in sog. "Karussellen"

  • BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88

    Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen …

  • BFH, 26.05.1988 - V B 26/86

    Ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung der …

  • BFH, 08.08.2011 - XI B 39/11

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV - AdV gegen …

  • BFH, 24.10.2000 - V B 144/00

    Umsatzsteuerliche Organschaft

  • BFH, 11.06.1968 - VI B 94/67

    Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung

  • BFH, 08.04.1986 - VII R 187/83

    Subjektive Voraussetzungen der Geschäftsführerhaftung bei der Prüfung eines …

  • FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09

    Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • BFH, 22.06.1967 - I B 7/67

    Abhängigmachen der Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung bei …

  • FG Hessen, 29.04.2005 - 3 V 517/04

    Rechtzeitige Antragstellung auf Akteneinsicht - Aussetzung der Vollziehung gegen …

  • FG München, 17.12.2007 - 6 V 4166/06
  • FG München, 01.04.2003 - 13 V 2750/02

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Arrestanordnung; Aussetzung der Vollziehung in …

  • FG Köln, 27.04.1988 - 10 V 215/88
  • FG Münster, 17.03.2025 - 5 K 694/17

    Verschulden beim Wissen müssen einer Umsatzsteuerhinterziehung

    Mit Beschluss vom 16.12.2013 15 V 3684/13 U lehnte das Gericht den Antrag ab.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte 15 V 3684/13 U und die Strafakte, Band III, Bl. 348 ff.) verwiesen.

    Rn. 120 - die Gerichtsakte 15 V 3684/13 U,.

    Sie hat im gerichtlichen Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung - AdV - wegen der Arrestanordnung (Aktenzeichen 15 V 3684/13) ausgeführt, ihre Geschäftsführer hätten sich über den Markt kundig gemacht und ihnen sei bei einer Analyse des Marktes klar gewesen, dass überall dort, wo hohe Rechnungen geschrieben würden, was dem Metallhandel innewohne, auch steuerunehrliche Marktteilnehmer aufträten.

    Auch Herr H bestätigte dies mit seiner im gerichtlichen AdV-Verfahren wegen der Arrestanordnung (Aktenzeichen 15 V 3684/13) als Anlage "ASt 7" vorgelegten Erklärung, in der er u.a. ausführte: "… Anfang Juli 2012 kontaktierte mich Herr T und bat mich um anwaltlichen Rat.

    Die Insolvenzschuldnerin hatte diese Erklärung des Herrn H im gerichtlichen AdV-Verfahren wegen der Arrestanordnung (Aktenzeichen 15 V 3684/13) mit dem Hinweis vorgelegt, dass der Geschäftsführer in den Anlagen "ASt 7" und "ASt 8" nochmals schriftlich niedergelegt habe, wie es zu der Bekanntschaft mit Herrn T gekommen sei und wie die Umstände der Anmietung der Geschäftsräume der Insolvenzschuldnerin sich im Einzelnen darstellten.

    Dass diese Einschätzung bzw. Erinnerung jedoch nicht stimmt, wird für den Senat durch die vorherige eindeutige schriftliche Erklärung des Herrn H im gerichtlichen AdV-Verfahren wegen der Arrestanordnung (Aktenzeichen 15 V 3684/13) widerlegt.

    Herr T, der im Handy des Geschäftsführers H mit dem bloßen Namen "Q" abgespeichert war, war derjenige, der - wie Herr H in seiner von der Insolvenzschuldnerin im gerichtlichen AdV-Verfahren wegen der Arrestanordnung (Aktenzeichen 15 V 3684/13) eingereichten Erklärung "ASt 7" angab - als Sitz des Unternehmens der Insolvenzschuldnerin den Ort M vorschlug, der nur ca. 8 km von dem Sitz der O GmbH & Co. KG in P entfernt lag, die mit einem vergleichbaren Geschäftsmodell, dem An- und Verkauf von Edelmetallen, insbesondere auch Silbergranulat, tätig gewesen war.

    Ob Herr T - wie Herr N W (der Geschäftsführer der Vermieterin) im Rahmen seiner Vernehmung vom 22.11.2013 (Strafakte Band II Bl. 340 ff.) vor der Steufa ausgesagt hat - auch derjenige war, der Ende Mai/Anfang Juni bereits den Erstkontakt zwecks Anmietung der Immobilie hergestellt hatte, um - wie Herrn N W von Herrn T in diesem Zusammenhang mitgeteilt worden sei - im Auftrag des Herrn H und des Zeugen K eine Niederlassung in NRW aufzubauen, sowie Herr T vor der Ortsbesichtigung am 06.06.2012 der einzige Ansprechpartner des Herrn N W war, oder ob Herr N W und Herr T - wie Herr H in der von der Insolvenzschuldnerin im gerichtlichen AdV-Verfahren wegen der Arrestanordnung (Aktenzeichen 15 V 3684/13) eingereichten Anlage "ASt 8" erklärte - tatsächlich erstmalig Kontakt im Rahmen der Ortsbesichtigung am 06.06.2012 miteinander hatten, kann dahingestellt bleiben, denn schon die übrigen genannten Umstände belegen zur Überzeugung des Senats das besondere Näheverhältnis zwischen Herrn H und Herrn T. Herr T war im Übrigen auch - wie Herr K in seiner Vernehmung am 02.12.2024 bekundet hat - bei der Eröffnung des Kontos der Insolvenzschuldnerin bei der Bank M anwesend.

    Zwar hat die Insolvenzschuldnerin im gerichtlichen AdV-Verfahren wegen der Arrestanordnung (15 V 3684/13) zu Recht darauf hingewiesen, dass die Geschäfte der O GmbH & Co. KG mit der UCN GmbH nicht Gegenstand des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Herrn T waren.

    Hervorzuheben ist dabei nicht nur der erhebliche Umfang dieser weiteren Lieferungen, sondern dass die Insolvenzschuldnerin - entgegen ihrer Behauptung (im gerichtlichen AdV-Verfahren 15 V 3684/13 und im Einspruchsverfahren) und der Behauptung der Klägerin im vorliegenden Klageverfahren - gerade nicht die Geschäftsbeziehung mit ihrer Lieferantin abbrach bzw. unterbrach, als diese keine "Bestätigung des Steuerberaters über die Umsatzsteuervoranmeldung" erhielt.

    Zum anderen führte Herr H selbst in seiner im gerichtlichen AdV-Verfahren wegen der Arrestanordnung (15 V 3684/13) abgegebenen Erklärung "ASt 6" aus, dass die Besprechung im Oktober/November stattgefunden habe.

  • FG Münster, 04.06.2020 - 5 K 694/17

    Umsatzsteuer - Zur Frage, wann der Rechnungsempfänger hätte wissen müssen, dass …

    Mit Beschluss vom 16.12.2013 lehnte der 15. Senat des FG Münster einen auf Aufhebung bzw. Aussetzung der Vollziehung der Arrestanordnung gerichteten Antrag der Insolvenzschuldnerin ab (FG Münster, Beschluss vom 16.12.2013 - 15 V 3684/13 U, Bl. 124 ff. der Akte Zwischenbericht Steufa).

    Rn. 85 Nach Auffassung des Senates steht fest, dass die Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund ihres beruflichen Hintergrunds als Rechtsanwälte und wegen der im Rahmen der Durchsuchung aufgefundenen Unterlagen (Zeitungsbericht über Umsatzsteuerbetrug durch Silberhandel und Zwischenbericht der Steufa über die Fahndungsprüfung bei der MS GmbH & Co. KG etc.) erhebliches Problembewusstsein im Hinblick auf den Umsatzsteuerbetrug im Edelmetallhandel hatten (ebenso bereits FG Münster, Beschluss vom 16.12.2013 - 15 V 3684/13 U, Seite 13 der Gründe).

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.06.2017 - 3 V 506/17

    Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung zur Sicherung von noch nicht festgesetzter …

    Nach Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände müssen mehr Gründe für als gegen das Bestehen des Arrestanspruchs/Arrestgrundes sprechen (FG Münster, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 15 V 3684/13 U -, EFG 2014, 324).

    Durch die Unzulässigkeit weiterer Vollstreckungsmaßnahmen entfällt das Rechtsschutzbedürfnis auf Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich des noch nicht durch den Antragsgegner mittels Vollstreckungsmaßnahmen ausgeschöpften Betrags der Arrestsumme (…Tormöhlen in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 324 AO Rz. 66.1; FG Münster, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 15 V 3684/13 U -, EFG 2014, 324).

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 7 V 7027/14

    Gutglaubensschutz im Edelmetallhandel

    Rn. 33 d) Ernstlich zweifelhaft erscheint, dass allein die fehlende Übereinstimmung zwischen der in den Gutschriften angegebenen Anschrift der B… GmbH und ihrem tatsächlichen Geschäftssitz - entsprechend der überkommenen Rechtsprechung - Anlass gibt den Vorsteuerabzug zu versagen (Finanzgericht -FG- Münster, Beschluss vom 12.12.2013 5 V 1934/13 U, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2014, 395; a.A. wohl FG Münster, Beschluss vom 16.12.2013 15 V 3684/13 U, EFG 2014, 324; vgl. auch Grube, MwStR 2013, 8 [10 f.]).
  • FG Hamburg, 07.05.2021 - 4 V 22/21

    Aufhebung der Vollziehung: Arrestanordnung wegen Beteiligung an der Hinterziehung …

    Nach Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände müssen mehr Gründe für als gegen das Bestehen des Arrestanspruchs und des Arrestgrundes sprechen (FG Hamburg…, Beschluss vom 20. August 2007, 2 V 167/07, juris, Rn. 47;… Beschluss vom 15. April 2014, 3 V 63/14, juris, Rn. 85; FG Münster, Beschluss vom 16. Dezember 2013, 15 V 3684/13 U, juris, Rn. 33).
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