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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 09.10.2013 - 15 K 1102/13 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40796
FG Düsseldorf, 09.10.2013 - 15 K 1102/13 E (https://dejure.org/2013,40796)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.10.2013 - 15 K 1102/13 E (https://dejure.org/2013,40796)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 15 K 1102/13 E (https://dejure.org/2013,40796)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung - Hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung - Feststellung von Baumängeln im selbständigen Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kosten eines Zivilverfahrens als agB (II)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kosten eines Zivilverfahrens als außergewöhnliche Belastung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung: Zahlreiche Verfahren harren noch der höchstrichterlichen Entscheidung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung: Zahlreiche Verfahren harren noch der höchstrichterlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 640
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.10.2013 - 15 K 1102/13
    Die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- zum Abzug von Zivilprozesskosten (Urteil vom 12.05.2011 VI R 42/10) sei lt.

    Die Kosten eines Zivilprozesses können nach der neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung (o. a. BFH-Urteil vom 12.05.2011 VI R 42/10, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2011, 1015) unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig entstehen.

    Abgesehen davon kommt es für die Frage der Zwangsläufigkeit von Prozesskosten nach der neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung gerade nicht mehr auf die Unausweichlichkeit des dem strittigen Zahlungsanspruch zugrunde liegenden Ereignisses an (BFH-Urteil vom 12.05.2011 VI R 42/10, a. a. O.).

    Dafür braucht der Erfolg nur ebenso wahrscheinlich wie der Misserfolg zu sein (BFH-Urteil vom 12.05.2011 VI R 42/10, a. a. O.).

  • BFH, 20.01.2016 - VI R 14/13

    Durch Vergleich entstandene Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.10.2013 - 15 K 1102/13
    Rn. 18 Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des FG Hamburg (Urteil vom 24.09.2012 1 K 195/11, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2013, 41, Rev. BFH X R 34/12), das die Anerkennung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen trotz geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung versagt hat, gelangt der Senat zu keinem anderen Ergebnis (so auch schon das Urteil des hiesigen Senats vom 20.02.2013 15 K 2052/12 E, EFG 2013, 703; Rev. BFH VI R 14/13).
  • BFH, 19.08.2015 - X R 34/12

    Zivilprozesskosten sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.10.2013 - 15 K 1102/13
    Rn. 18 Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des FG Hamburg (Urteil vom 24.09.2012 1 K 195/11, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2013, 41, Rev. BFH X R 34/12), das die Anerkennung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen trotz geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung versagt hat, gelangt der Senat zu keinem anderen Ergebnis (so auch schon das Urteil des hiesigen Senats vom 20.02.2013 15 K 2052/12 E, EFG 2013, 703; Rev. BFH VI R 14/13).
  • FG Düsseldorf, 20.02.2013 - 15 K 2052/12

    Finanzgericht entscheidet erneut gegen Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.10.2013 - 15 K 1102/13
    Rn. 18 Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des FG Hamburg (Urteil vom 24.09.2012 1 K 195/11, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2013, 41, Rev. BFH X R 34/12), das die Anerkennung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen trotz geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung versagt hat, gelangt der Senat zu keinem anderen Ergebnis (so auch schon das Urteil des hiesigen Senats vom 20.02.2013 15 K 2052/12 E, EFG 2013, 703; Rev. BFH VI R 14/13).
  • FG Hamburg, 24.09.2012 - 1 K 195/11

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.10.2013 - 15 K 1102/13
    Rn. 18 Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des FG Hamburg (Urteil vom 24.09.2012 1 K 195/11, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2013, 41, Rev. BFH X R 34/12), das die Anerkennung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen trotz geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung versagt hat, gelangt der Senat zu keinem anderen Ergebnis (so auch schon das Urteil des hiesigen Senats vom 20.02.2013 15 K 2052/12 E, EFG 2013, 703; Rev. BFH VI R 14/13).
  • FG Niedersachsen, 29.10.2014 - 9 K 245/11

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Bauprozess als …

    Rn. 45 Dieser geänderten BFH-Rechtsprechung sind die Finanzgerichte auch für den Fall eines Prozesses wegen Schadenersatz infolge Baumängeln gefolgt (FG Münster, Urteil vom 30. April 2014 7 K 2748/12 E, juris, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 52/14; FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 12 K 3227/12 E, juris, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 38/14; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 2013 15 K 1102/13 E, EFG 2014, 640; Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 83/13; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. September 2013 3 K 60/11, juris, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 19/14).
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