Rechtsprechung
| FG Sachsen-Anhalt, 13.12.2013 - 5 K 914/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1999, § 14 UStG 1999
Kein Vorsteuerabzug aus einer zur Leistungsbeschreibung unspezifiziert auf andere Unterlagen verweisenden Rechnung - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Vorsteuerabzug aus Rechnung bei fehlender Leistungsbeschreibung und Bezugnahme auf nicht eindeutig bezeichnete Geschäftsunterlagen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung eines Anspruchs eines Vorsteuerabzugsrechts aus einer Rechnung einer GmbH
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Vorsteuerabzug aus Rechnung bei fehlender Leistungsbeschreibung und Bezugnahme auf nicht eindeutig bezeichnete Geschäftsunterlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 2014, 640
- EFG 2014, 695
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 15.05.2012 - XI R 32/10
Angaben zu Umfang und Art der abgerechneten Leistungen als materiell-rechtliche …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.12.2013 - 5 K 914/08
mündlicher Vereinbarung" ist unzureichend (z.B. BFH 15. Mai 2012 XI R 32/10, BFH/NV 2012, 1836). - BFH, 29.11.2002 - V B 119/02
Vorsteuerabzug, Leistungsbeschreibung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.12.2013 - 5 K 914/08
Sofern zur Leistungsbeschreibung in der Abrechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen wird, ist es nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich notwendig, dass die in Bezug genommenen Unterlagen eindeutig bezeichnet werden (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504; vom 29. November 2002 V B 119/02, BFH/NV 2003, 518;… vom 3.5.2007 V B 87/05, BFH/NV 2007). - BFH, 18.05.2000 - V B 178/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sachaufklärungsrüge
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.12.2013 - 5 K 914/08
Sofern zur Leistungsbeschreibung in der Abrechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen wird, ist es nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich notwendig, dass die in Bezug genommenen Unterlagen eindeutig bezeichnet werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504;… vom 29. November 2002 V B 119/02, BFH/NV 2003, 518;… vom 3.5.2007 V B 87/05, BFH/NV 2007). - BFH, 18.02.2013 - XI B 117/11
Abrechnung über nicht ausgeführte Lieferung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.12.2013 - 5 K 914/08
Was zur Erfüllung dieser Voraussetzungen erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (z.B. Beschluss vom 18.2.2013 XI B 117/11, BFH/NV 2013, 981 m.w.N.). - BFH, 03.05.2007 - V B 87/05
USt; Vorsteuer; Abrechnungspapier
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 13.12.2013 - 5 K 914/08
Sofern zur Leistungsbeschreibung in der Abrechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen wird, ist es nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich notwendig, dass die in Bezug genommenen Unterlagen eindeutig bezeichnet werden (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504;… vom 29. November 2002 V B 119/02, BFH/NV 2003, 518; vom 3.5.2007 V B 87/05, BFH/NV 2007).
- BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14
Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer …
Rn. 13 d) Soweit das FA sein Beschwerdevorbringen zu diesem Zulassungsgrund mit Schriftsatz vom 7. April 2014 noch innerhalb der Begründungsfrist ergänzt hat, indem es zusätzlich eine Abweichung der Vorentscheidung vom Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Dezember 2013 5 K 914/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 695) rügt, ist der Zulassungsgrund bereits nicht hinreichend dargelegt; denn bei der Rüge einer Divergenz muss sich aus der Beschwerdebegründung auch ergeben, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der Divergenzentscheidung (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2011 III B 91/10, BFH/NV 2011, 1664, Rz 13;… vom 9. April 2014 XI B 10/14, BFH/NV 2014, 1099, Rz 9, jeweils m.w.N.).
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