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Rechtsprechung
   FG Münster, 11.02.2015 - 9 K 806/13 K   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10440
FG Münster, 11.02.2015 - 9 K 806/13 K (https://dejure.org/2015,10440)
FG Münster, Entscheidung vom 11.02.2015 - 9 K 806/13 K (https://dejure.org/2015,10440)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 9 K 806/13 K (https://dejure.org/2015,10440)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    KStG § 8b Abs. 7 S. 2; KWG a.F. § 1 Abs. 3 S. 1
    Finanzunternehmen mit kurzfristiger Eigenhandelsabsicht i.S.d. § 8b Abs. 7 S. 2 KStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KWG a.F. § 1 Abs 3 Satz 1; KStG § 8b Abs 7 Satz 2
    Finanzunternehmen mit kurzfristiger Eigenhandelsabsicht i.S.v. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Finanzunternehmens mit kurzfristiger Eigenhandelsabsicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaften - Finanzunternehmen mit kurzfristiger Eigenhandelsabsicht i.S.v. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Spätere Umwidmung von Wertpapieren nicht entscheidend für Einstufung als Finanzunternehmen

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1222
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.10.2011 - I R 4/11

    Finanzunternehmen und Eigenhandelsabsicht

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2015 - 9 K 806/13
    Diese Absicht muss im Erwerbszeitpunkt bestehen (BFH-Urteile in BFHE 224, 242, BStBl. II 2009, 671; vom 12.10.2011 I R 4/11, BFH/NV 2012, 453;… BFH-Beschluss vom 12.10.2010 I B 82/10, BFH/NV 2011, 69).

    Im Übrigen bestehen keine Einschränkungen: Weder bedarf es des Handels im Rahmen eines organisierten, staatlich geregelten und überwachten Marktes noch erfordert § 8b Abs. 7 KStG 2002 das Vorliegen eines Eigenhandels als Finanzdienstleistung für Dritte i.S. von § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG a.F. Vielmehr umfasst der Begriff des Eigenhandelserfolges den Erfolg aus jeglichem "Umschlag" von Anteilen i.S. von § 8b Abs. 1 KStG 2002 auf eigene Rechnung (BFH-Urteile in BFHE 224, 242, BStBl. II 2009, 671, und in BFH/NV 2012, 453).

    Die Zuordnung zum Umlaufvermögen ist aber jedenfalls maßgebliches Indiz für das Vorliegen der erforderlichen Eigenhandelsabsicht beim Anteilserwerb (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 453).

    Eine spätere Änderung der Absicht kann zwar eine bilanzielle Umgliederung rechtfertigen, ist aber im Hinblick auf die Rechtsfolgen des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002, für deren Eintritt es allein auf die Absicht im Erwerbszeitpunkt ankommt, nicht von Belang (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 453).

    Rn. 74 Ebenso kommt es grundsätzlich nicht auf die tatsächlich eingetretene Haltedauer einzelner Wertpapiere an; einer retrospektiven Betrachtung kommt wegen der kaum vorhersehbaren Kursentwicklung im Wertpapierbereich keine entscheidende Bedeutung bei der Indizwürdigung für den Erwerbszeitpunkt zu (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 453).

  • BFH, 14.01.2009 - I R 36/08

    Grundsatzentscheidungen zu Schachtelbeteiligungen nach § 8b des …

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2015 - 9 K 806/13
    Beteiligung in diesem Sinne ist jede beabsichtigte Überlassung von Vermögenswerten; auf die Dauerhaftigkeit kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 14.1.2009 I R 36/08, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 224, 242, Bundesteuerblatt --BStBl.-- II 2009, 671;… BFH-Beschluss vom 12.10.2010 I B 82/10, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, ehemals Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH/NV-- 2011, 69).

    Rn. 61 Dieses Verständnis ist ausgehend von der Rechtsprechung des BFH geboten, nach der für die Definition des Finanzunternehmens die kreditwesenrechtliche Regelungslage maßgebend ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 224, 242, BStBl. II 2009, 671).

    Diese Absicht muss im Erwerbszeitpunkt bestehen (BFH-Urteile in BFHE 224, 242, BStBl. II 2009, 671;… vom 12.10.2011 I R 4/11, BFH/NV 2012, 453;… BFH-Beschluss vom 12.10.2010 I B 82/10, BFH/NV 2011, 69).

    Im Übrigen bestehen keine Einschränkungen: Weder bedarf es des Handels im Rahmen eines organisierten, staatlich geregelten und überwachten Marktes noch erfordert § 8b Abs. 7 KStG 2002 das Vorliegen eines Eigenhandels als Finanzdienstleistung für Dritte i.S. von § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG a.F. Vielmehr umfasst der Begriff des Eigenhandelserfolges den Erfolg aus jeglichem "Umschlag" von Anteilen i.S. von § 8b Abs. 1 KStG 2002 auf eigene Rechnung (BFH-Urteile in BFHE 224, 242, BStBl. II 2009, 671, und in BFH/NV 2012, 453).

  • BFH, 12.10.2010 - I B 82/10

    Finanzunternehmen und Eigenhandelsabsicht (Objektgesellschaft)

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2015 - 9 K 806/13
    Beteiligung in diesem Sinne ist jede beabsichtigte Überlassung von Vermögenswerten; auf die Dauerhaftigkeit kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 14.1.2009 I R 36/08, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 224, 242, Bundesteuerblatt --BStBl.-- II 2009, 671; BFH-Beschluss vom 12.10.2010 I B 82/10, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, ehemals Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH/NV-- 2011, 69).

    Diese Absicht muss im Erwerbszeitpunkt bestehen (BFH-Urteile in BFHE 224, 242, BStBl. II 2009, 671;… vom 12.10.2011 I R 4/11, BFH/NV 2012, 453; BFH-Beschluss vom 12.10.2010 I B 82/10, BFH/NV 2011, 69).

  • FG Hamburg, 31.01.2011 - 2 K 6/10

    Körperschaftsteuer: Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs. 7 KStG

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2015 - 9 K 806/13
    Maßgebend ist eine qualitative Gesamtschau der Verhältnisse (in diesem Sinne auch Urteil des Finanzgerichts --FG-- Hamburg vom 31.1.2011 2 K 6/10, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1091; Jacob/Scheifele, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2009, 304, 306; Jansen/Lübbehüsen, Betriebs-Berater --BB-- 2012, 2595, 2599; Riegel/Uskenbayeva, Neue Wirtschafts-Briefe 2011, 2375, 2377;… Watermeyer in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8b KStG Rz. 229).

    Es ist auf alle den Einzelfall kennzeichnenden Kriterien abzustellen, wie Gesellschaftszweck, Erträge, Gesamtumsatz und Bilanzsumme (Urteil des FG Hamburg in EFG 2011, 1091; Watermeyer, Der GmbH-Steuerberater --GmbH-StB-- 2009, 220, 223;… wohl auch Geißer in Mössner/Seeger, KStG, 2. Aufl. 2015, § 8b Rz. 577).

  • BFH, 26.10.2011 - I R 17/11

    Steuerpflichtige Beteiligungsveräußerung bei Finanzunternehmen i. S. des § 8b …

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2015 - 9 K 806/13
    Rn. 59 Übt das Unternehmen auch Tätigkeiten aus, die nicht den "Finanzsektor" betreffen, muss --nach bisher höchstrichterlich nicht abschließend geklärten Maßstäben (s. dazu z.B. einerseits Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF--, Schreiben vom 25.7.2002, BStBl. I 2002, 712, zu C.I. mit Verweis auf das BMF-Schreiben vom 15.12.1994, BStBl. I 1995, 25 Tz. 80 f.;… andererseits z.B. Gosch, KStG, 2. Aufl., § 8b Rz. 565 ff.)-- ermittelt werden, ob die Haupttätigkeit in diesem Sinne finanzunternehmerisch ist (BFH-Urteil vom 26.10.2011 I R 17/11, BFH/NV 2012, 613).
  • FG Münster, 31.08.2015 - 9 K 27/12

    Finanzunternehmen, Absicht des kurzfristigen Eigenhandels

    Auch wenn der zeitnahen Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen dabei ein beachtliches Indiz gegen oder für eine kurzfristige Eigenhandelsabsicht darstellt (…BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 453; Senatsurteil vom 11.2.2015 9 K 806/13 K, EFG 2015, 1222;… Geißer in Mössner/Seeger, a.a.O., Rz. 586;… Streck/Binnewies, a.a.O.;… Watermeyer in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8b KStG Rz. 230), verbleibt es bei der Notwendigkeit, eine Gesamtabwägung alle Umstände vorzunehmen (…vgl. M. Frotscher in Frotscher/Maas, § 8b KStG Rz. 583;… Pung in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8b Rz. 446;… Streck/Binnewies, KStG, 8. Aufl., § 8b Rz. 184a).

    Eine spätere Änderung der Absicht kann zwar eine bilanzielle Umgliederung rechtfertigen, ist aber im Hinblick auf die Rechtsfolgen des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002, für deren Eintritt es allein auf die Absicht im Erwerbszeitpunkt ankommt, nicht von Belang (…BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 453; Senatsurteil in EFG 2015, 1222).

    Rn. 66 Ebenso kommt es grundsätzlich nicht auf die tatsächlich eingetretene Haltedauer einzelner Wertpapiere an; einer retrospektiven Betrachtung kommt wegen der kaum vorhersehbaren Kursentwicklung im Wertpapierbereich keine entscheidende Bedeutung bei der Indizwürdigung für den Erwerbszeitpunkt zu (…BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 453; Senatsurteil in EFG 2015, 1222).

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