Rechtsprechung
| FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 7 K 7351/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 2005, § 3 Abs 9 UStG 2005, Art 2 Nr 1 EWGRL 388/77, Art 2 Abs 1 Buchst c EGRL 112/2006, UStG VZ 2007
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung einer Zahlung wegen der Aufnahme eines Mietverhältnisses mit einem Dritten - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Umsatzsteuer 2007
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erbringen einer umsatzsteuerbaren sonstigen Leistung durch einen Immobilienverwalter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erbringen einer umsatzsteuerbaren sonstigen Leistung durch einen Immobilienverwalter
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuerbarkeit einer Zahlung als Gegenleistung für den Abschluss eines Mietvertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 7 K 7351/13
- BFH, 30.11.2016 - V R 18/16
Papierfundstellen
- EFG 2016, 1112
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 09.10.2001 - C-409/98
Mirror Group - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung der Vermietung und …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 7 K 7351/13
Aus dem vom Prüfer zitierten Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union -EuGH- vom 09.10.2001 (C-409/98, Mirror Group, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2002, 69, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2001, 490) ergebe sich, dass ein Mieter, der sich nur verpflichte, Mieter zu werden und den Mietzins zu zahlen, auch dann keine Dienstleistung gegenüber dem Vermieter erbringe, wenn er hierfür vom Vermieter bezahlt werde.Ein Mieter, der sich nur verpflichtet, Mieter zu werden und den Mietzins zu zahlen, erbringt damit dem Vermieter gegenüber auch dann keine Dienstleistung, wenn er hierfür vom Vermieter bezahlt wird (EuGH, Urteil vom 09.10.2001 C-409/98, Mirror Group, HFR 2002, 69, UR 2001, 490, Tz 26).
Rn. 30 Davon ausgehend liegt keine dem EuGH-Urteil vom 09.10.2001 C-409/98 (Mirror Group, HFR 2002, 69, UR 2001, 490) vergleichbare Konstellation vor.
- EuGH, 22.10.2009 - C-242/08
Swiss Re Germany Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 9 Abs. 2 …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 7 K 7351/13
Darunter fällt jedoch nicht die Übernahme gegenseitiger Verträge (EuGH, Urteil vom 22.10.2009 C-242/08 - Swiss Re, BStBl. II 2011, 559), so dass auch die Eingehung gegenseitiger Verträge nicht davon erfasst ist.
- BFH, 30.11.2016 - V R 18/16
Steuerfreie Übernahme von Verbindlichkeiten
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. November 2015 7 K 7351/13 aufgehoben und der Umsatzsteuerbescheid 2007 vom 14. August 2012 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 15. Mai 2013 und der Einspruchsentscheidung vom 9. September 2013 dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um 143.697,57 EUR gemindert auf ... festgesetzt wird.Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1112 veröffentlichten Urteil des FG erbrachte die Klägerin eine steuerbare Leistung.
- FG Münster, 11.03.2025 - 15 K 3303/20
Umsatzsteuer: Zahlungen eines IT-Dienstleisters für Mitwirkungshandlungen im …
Wohnt dem jedoch unter wertender Betrachtung eine weitere Leistung inne - im EuGH-Fall eine Werbedienstleistung als Prestige- bzw. Ankermieter - kommt eine steuerbare Leistung in Betracht (EuGH, Urteil vom 9.10.2001 C-409/98, Mirror Group, Abl EG 2001, Nr C 331, 1, Rn 26 f.; Finanzgericht - FG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.11.2015 7 K 7351/13, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2016, 1112, Rn 27; die Steuerbarkeit offenlassend in einem ähnlichen Fall hingegen BFH, Urteil vom 30.11.2016 V R 18/16, BFHE 255, 572, Rn 9).Auch ein vergleichbarer Vorteil (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.11.2015 7 K 7351/13, EFG 2016, 1112) ist nicht ersichtlich.
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