Rechtsprechung
| FG Köln, 28.06.2016 - 8 K 92/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einkommensteuer: Unterbrechung des Einspruchsverfahrens durch Insolvenzeröffnung
- Betriebs-Berater
Unterbrechung des Einspruchsverfahrens durch Insolvenzeröffnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbrechung des Einspruchsverfahrens über Einkommensteuer bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei
- rechtsportal.de
InsO § 85 ; InsO § 174 Abs. 1
Unterbrechung des Einspruchsverfahrens über Einkommensteuer bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbrechung des Einspruchsverfahrens über Einkommensteuer bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Insolvenzverfahren unterbricht Einspruchsverfahren
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Unterbrechung des Einspruchsverfahrens durch Insolvenzeröffnung
Verfahrensgang
- FG Köln, 28.06.2016 - 8 K 92/13
- BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16
Papierfundstellen
- NZI 2017, 118
- BB 2016, 2198
- EFG 2016, 1676
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.05.2009 - XI R 63/07
Erlass von Umsatzsteuerbescheiden für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung im …
Auszug aus FG Köln, 28.06.2016 - 8 K 92/13
Eine Verfahrensunterbrechung trete allerdings nicht ein, wenn keine Forderungen gegenüber der Insolvenzmasse für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung geltend zu machen seien (z.B. im Falle einer Erstattung für die Masse, BFH-Urteil vom 13.5.2009, XI R 63/07, BStBl. II 2010, 11).Rn. 36 Gemäß § 240 S. 1 ZPO, der im Einspruchsverfahren analog gilt (BFH, Urteil vom 02.07.1997 - I R 11/97, BStBl. II 1998, 428; BFH, Urteil vom 13.05.2009 - XI R 63/07 -, BStBl. II 2010, 11, Rz. 22), wird im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen wird.
Rn. 37 Die Voraussetzungen für eine Unterbrechung des Verfahrens sind bereits dann gegeben, wenn das Verfahren die Höhe der zur Tabelle anzumeldenden Steuerforderungen beeinflussen könnte (BFH, Urteil vom 13.05.2009 - XI R 63/07 -, BStBl. II 2010, 11, Rz. 17), also eine abstrakte Eignung, sich auf anzumeldende Steuerforderungen auszuwirken und damit die Insolvenzmasse zu betreffen, beinhaltet (BFH, Urteil vom 13.05.2009 - XI R 63/07 -, BStBl. II 2010, 11, Rz. 18, 22).
Rn. 43 Anders als bei dem in dem zitierten BFH-Verfahren XI R 63/07 behandelten Umsatzsteuerbescheid, mit dem nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine negative Umsatzsteuer für einen Besteuerungszeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgesetzt worden war, beinhalten die den Gegenstand der vorliegenden Einspruchsverfahren bildenden Einkommensteuerbescheide 2003-2007 Steuerforderungen, die im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung am ....2012 im Sinne des §§ 35, 38 InsO begründet gewesen wären und - mit Auswirkung auf die Insolvenzmasse - zur Tabelle hätten angemeldet werden müssen, hätte der Insolvenzschuldner die festgesetzten Steuern nicht bereits vor Insolvenzeröffnung beglichen gehabt.
Rn. 48 Die Revision wird zugelassen, da auf Seiten der Finanzverwaltung ausweislich ihrer Stellungnahme vom 25.03.2015 Klärungsbedarf zur Verfahrensunterbrechung analog § 240 ZPO im Einspruchsverfahren in Zusammenhang mit dem BFH-Urteil vom 13.05.2009, XI R 63/07, BStBl. II 2010, 11 besteht.
- BFH, 02.07.1997 - I R 11/97
Gewerbesteuermeßbescheid im Konkursverfahren
Auszug aus FG Köln, 28.06.2016 - 8 K 92/13
Rn. 36 Gemäß § 240 S. 1 ZPO, der im Einspruchsverfahren analog gilt (BFH, Urteil vom 02.07.1997 - I R 11/97, BStBl. II 1998, 428; BFH…, Urteil vom 13.05.2009 - XI R 63/07 -, BStBl. II 2010, 11, Rz. 22), wird im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen wird.
- BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16
Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 28.06.2016 - 8 K 92/13 insoweit aufgehoben, als es die Klage gegen die Einspruchsentscheidung vom 13.12.2012 in Bezug auf den unzulässigen Einspruch vom 26.03.2011 gegen die Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr 2007 betrifft.Rn. 8 Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2016, 1676).
das Urteil des FG vom 28.06.2016 - 8 K 92/13 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16
Berechtigung zum Erlass eines Einkommensteuerbescheids nach Eröffnung des …
Rn. 34 Auch der Einwand, dass sich bei einem späteren Streit über die Höhe der Anrechnung eine unzulässig durch Steuerbescheid titulierte Insolvenzforderung ergeben könnte (…so BFH Urteil vom 10.12.2008 I R 41/07, BFH/NV 2009, 719 in einem obiter dictum unter Verweis auf Welzel DStZ 1999, 559; FG Köln Urteil vom 28.6.2016 8 K 92/13, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2016, 1676, die Revision ist beim BFH unter dem Az. VIII R 21/16 anhängig), verfängt nicht.
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