Rechtsprechung
| FG Münster, 31.08.2015 - 9 K 27/12 K, G, F |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Betriebs-Berater
Zur Absicht des kurzfristigen Eigenhandels bei Finanzunternehmen i. S. d. § 8b Abs. 7 S. 2 KStG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8b Abs 7 Satz 2
Finanzunternehmen, Absicht des kurzfristigen Eigenhandels - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines mit Anteilen in der Absicht eines kurzfristigen Eigenhandelserfolges handelnden Finanzunternehmens im körperschaftsteuerlichen Sinne
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Körperschaften - Finanzunternehmen, Absicht des kurzfristigen Eigenhandels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- pwc.de (Kurzinformation)
Absicht des kurzfristigen Eigenhandels eines Finanzunternehmens
Papierfundstellen
- BB 2016, 484
- EFG 2016, 59
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BFH, 12.10.2011 - I R 4/11
Finanzunternehmen und Eigenhandelsabsicht
Auszug aus FG Münster, 31.08.2015 - 9 K 27/12
Die Entscheidung des BFH vom 12.10.2011 I R 4/11, auf die sich das FA im Wesentlichen stütze, sei mit dem vorliegenden Fall nur bedingt vergleichbar.Rn. 46 Das FA geht in Anlehnung an das BFH-Urteil vom 12.10.2011 I R 4/11 davon aus, auch vermögensverwaltende (Familien-) Kapitalgesellschaften könnten unter den Begriff des Finanzunternehmens fallen.
Unter diese Definition fällt auch eine vermögensverwaltende (Familien-) Kapitalgesellschaft, die Wertpapiere hält (BFH-Urteil vom 12.10.2011 I R 4/11, BFH/NV 2012, 453).
Diese Absicht muss im Erwerbszeitpunkt bestehen (BFH-Urteile in BFHE 224, 242, BStBl. II 2009, 671; in BFH/NV 2012, 453;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 69).
Im Übrigen bestehen keine Einschränkungen: Weder bedarf es des Handels im Rahmen eines organisierten, staatlich geregelten und überwachten Marktes noch erfordert § 8b Abs. 7 KStG 2002 das Vorliegen eines Eigenhandels als Finanzdienstleistung für Dritte i. S. von § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG a.F. Vielmehr umfasst der Begriff des Eigenhandelserfolges den Erfolg aus jeglichem "Umschlag" von Anteilen i. S. von § 8b Abs. 1 KStG 2002 auf eigene Rechnung (BFH-Urteile in BFHE 224, 242, BStBl. II 2009, 671, und in BFH/NV 2012, 453).
Auch wenn der zeitnahen Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen dabei ein beachtliches Indiz gegen oder für eine kurzfristige Eigenhandelsabsicht darstellt (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 453; Senatsurteil vom 11.2.2015 9 K 806/13 K, EFG 2015, 1222;… Geißer in Mössner/Seeger, a.a.O., Rz. 586;… Streck/Binnewies, a.a.O.;… Watermeyer in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8b KStG Rz. 230), verbleibt es bei der Notwendigkeit, eine Gesamtabwägung alle Umstände vorzunehmen (…vgl. M. Frotscher in Frotscher/Maas, § 8b KStG Rz. 583;… Pung in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8b Rz. 446;… Streck/Binnewies, KStG, 8. Aufl., § 8b Rz. 184a).
Eine spätere Änderung der Absicht kann zwar eine bilanzielle Umgliederung rechtfertigen, ist aber im Hinblick auf die Rechtsfolgen des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002, für deren Eintritt es allein auf die Absicht im Erwerbszeitpunkt ankommt, nicht von Belang (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 453; Senatsurteil in EFG 2015, 1222).
Rn. 66 Ebenso kommt es grundsätzlich nicht auf die tatsächlich eingetretene Haltedauer einzelner Wertpapiere an; einer retrospektiven Betrachtung kommt wegen der kaum vorhersehbaren Kursentwicklung im Wertpapierbereich keine entscheidende Bedeutung bei der Indizwürdigung für den Erwerbszeitpunkt zu (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 453; Senatsurteil in EFG 2015, 1222).
- BFH, 14.01.2009 - I R 36/08
Grundsatzentscheidungen zu Schachtelbeteiligungen nach § 8b des …
Auszug aus FG Münster, 31.08.2015 - 9 K 27/12
Beteiligung in diesem Sinne ist jede beabsichtigte Überlassung von Vermögenswerten; auf die Dauerhaftigkeit kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 14.1.2009 I R 36/08, BFHE 224, 242, BStBl. II 2009, 671;… BFH-Beschluss vom 12.10.2010 I B 82/10, BFH/NV 2011, 69).Diese Absicht muss im Erwerbszeitpunkt bestehen (BFH-Urteile in BFHE 224, 242, BStBl. II 2009, 671;… in BFH/NV 2012, 453;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 69).
Im Übrigen bestehen keine Einschränkungen: Weder bedarf es des Handels im Rahmen eines organisierten, staatlich geregelten und überwachten Marktes noch erfordert § 8b Abs. 7 KStG 2002 das Vorliegen eines Eigenhandels als Finanzdienstleistung für Dritte i. S. von § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG a.F. Vielmehr umfasst der Begriff des Eigenhandelserfolges den Erfolg aus jeglichem "Umschlag" von Anteilen i. S. von § 8b Abs. 1 KStG 2002 auf eigene Rechnung (BFH-Urteile in BFHE 224, 242, BStBl. II 2009, 671, und in BFH/NV 2012, 453).
- FG Münster, 11.02.2015 - 9 K 806/13
Finanzunternehmen mit kurzfristiger Eigenhandelsabsicht i.S.v. § 8b Abs. 7 Satz 2 …
Auszug aus FG Münster, 31.08.2015 - 9 K 27/12
Auch wenn der zeitnahen Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen dabei ein beachtliches Indiz gegen oder für eine kurzfristige Eigenhandelsabsicht darstellt (…BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 453; Senatsurteil vom 11.2.2015 9 K 806/13 K, EFG 2015, 1222;… Geißer in Mössner/Seeger, a.a.O., Rz. 586;… Streck/Binnewies, a.a.O.;… Watermeyer in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8b KStG Rz. 230), verbleibt es bei der Notwendigkeit, eine Gesamtabwägung alle Umstände vorzunehmen (…vgl. M. Frotscher in Frotscher/Maas, § 8b KStG Rz. 583;… Pung in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8b Rz. 446;… Streck/Binnewies, KStG, 8. Aufl., § 8b Rz. 184a).Eine spätere Änderung der Absicht kann zwar eine bilanzielle Umgliederung rechtfertigen, ist aber im Hinblick auf die Rechtsfolgen des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002, für deren Eintritt es allein auf die Absicht im Erwerbszeitpunkt ankommt, nicht von Belang (…BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 453; Senatsurteil in EFG 2015, 1222).
Rn. 66 Ebenso kommt es grundsätzlich nicht auf die tatsächlich eingetretene Haltedauer einzelner Wertpapiere an; einer retrospektiven Betrachtung kommt wegen der kaum vorhersehbaren Kursentwicklung im Wertpapierbereich keine entscheidende Bedeutung bei der Indizwürdigung für den Erwerbszeitpunkt zu (…BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 453; Senatsurteil in EFG 2015, 1222).
- BFH, 12.10.2010 - I B 82/10
Finanzunternehmen und Eigenhandelsabsicht (Objektgesellschaft)
Auszug aus FG Münster, 31.08.2015 - 9 K 27/12
Beteiligung in diesem Sinne ist jede beabsichtigte Überlassung von Vermögenswerten; auf die Dauerhaftigkeit kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 14.1.2009 I R 36/08, BFHE 224, 242, BStBl. II 2009, 671; BFH-Beschluss vom 12.10.2010 I B 82/10, BFH/NV 2011, 69).Diese Absicht muss im Erwerbszeitpunkt bestehen (BFH-Urteile in BFHE 224, 242, BStBl. II 2009, 671;… in BFH/NV 2012, 453; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 69).
- FG Hessen, 17.08.2018 - 4 V 1131/17
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und 4 EStG, § 60a AO, § 55 AO, § 56 AO, § 8b Abs. 7 …
Während der BFH den Begriff des Finanzunternehmens im Sinne des § 8b Abs. 7 S. 2 KStG denkbar weit auslegt und selbst eine vermögensverwaltende Familienkapitalgesellschaft hierunter fallen lässt, kommt in der Praxis dem subjektiven Merkmal der Absicht eines kurzfristigen Eigenhandelserfolges eine Begrenzungsfunktion zu (vergleiche FG Münster, Urteil vom 31.8.2015, 9 K 27/12, EFG 2016, 59). - FG Düsseldorf, 20.09.2022 - 6 K 3431/16
Steuerfreistellung bei Aktieneigenhandel
Rn. 98 Zu der Eigenhandelsabsicht hinzutreten muss das subjektive Erfordernis, kurzfristig einen Eigenhandelserfolg erzielen zu wollen (FG Münster, Urteil vom 31.08.2015 9 K 27/12, EFG 2016, 59, Rn. 46 m.w.N.).Auch wenn der zeitnahen Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ein beachtliches Indiz gegen oder für eine kurzfristige Eigenhandelsabsicht darstellt, verbleibt es bei der Notwendigkeit, eine Gesamtabwägung alle Umstände vorzunehmen (FG Münster, Urteil vom 31.08.2015 9 K 27/12, EFG 2016, 59, Rn. 46 m.w.N.).
- FG Rheinland-Pfalz, 04.05.2022 - 1 K 1861/14
Zu den Voraussetzungen des Erwerbs eigener Anteile mit dem Ziel der kurzfristigen …
Einen allgemeinen steuerrechtlichen Begriff der Kurzfristigkeit im Sinn einer starren Grenze gibt es nicht (…BFH-Urteile vom 12. Oktober 2011 I R 4/11, a.a.O.;… vom 14. Januar 2009 I R 36/08, a.a.O.;… BFH-Beschluss vom 15. Juni 2009 I B 46/09, BFH/NV 2009, 1843; Urteil des Finanzgerichts Münster vom 31. August 2015, 9 K 27/12 K,G,F, EFG 2016, 59;… Gosch KStG/Gosch, 4. Aufl. 2020, KStG § 8b Rn. 590 f; Schnitger in Schnitger/Fehrenbacher, KStG, § 8b Rn 708 f.;… Geißer in Mössner/Seeger, KStG, 4. Aufl., § 8b Rz. 593 ff). - FG Düsseldorf, 04.03.2026 - 7 K 915/24
Volle Steuerpflicht nach § 8b Abs. 7 S. 2 KStG bei kurzfristigem Eigenhandel …
Rn. 45 Hinzutreten muss das subjektive Erfordernis, kurzfristig einen Eigenhandelserfolg erzielen zu wollen (FG Münster, Urteil vom 31.8.2015 9 K 27/12, EFG 2016, 59 m. w. N.).
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