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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 06.11.2017 - 2 K 197/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51799
FG Hamburg, 06.11.2017 - 2 K 197/17 (https://dejure.org/2017,51799)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06.11.2017 - 2 K 197/17 (https://dejure.org/2017,51799)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06. November 2017 - 2 K 197/17 (https://dejure.org/2017,51799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückgängigmachung eines rechtswidrig gebildeten Investitionsabzugsbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 294
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • FG Hessen, 03.11.2016 - 3 K 320/15

    § 7g Abs.3 u. 4 EStG, § 68 BewG

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2017 - 2 K 197/17
    § 7g Abs. 3 EStG stellt eine eigenständige Änderungsvorschrift dar (vgl. Hessisches Finanzgericht Urteil vom 3. November 2016, 3 K 320/15, juris;… Pfirrmann in Kirchhof, EStG, 16. Aufl. 2017;… § 7g Rn. 35; BT-Drucks. 16/4841. S. 53), deren Voraussetzungen hier gegeben sind.

    Eine Differenzierung zwischen rechtmäßigen und unrechtmäßigen Investitionsabzügen kommt in der Vorschrift nicht zum Ausdruck (vgl. auch Hessisches Finanzgericht Urteil vom 3. November 2016, 3 K 320/15, juris).

  • BFH, 29.03.2017 - VI R 82/14

    Treu und Glauben bei rechtsfehlerhafter Übertragung einer § 6c-Rücklage

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2017 - 2 K 197/17
    Rn. 28 3) Der Beklagte war auch nicht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. zur Anwendbarkeit im Steuerrecht etwa BFH-Urteil vom 29. März 2017 VI R 82/14, BFH/NV 2017, 1313, m.w.N.) daran gehindert, den nach der Außenprüfung erlassenen Einkommensteuerbescheid 2011 vom 4. Februar 2016 zu ändern.
  • BFH, 27.03.2009 - VIII B 184/08

    Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers - …

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2017 - 2 K 197/17
    Die Anwendbarkeit des § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG (auch) auf rechtswidrig gebildete Investitionsabzugsbeträge ist aus den oben genannten Gründen eindeutig und damit nicht klärungsbedürftig (vgl. zu diesem Erfordernis etwa BFH-Beschluss vom 27. März 2009 VIII B 184/08, BStBl. II 2009, 850 m.w.N.).
  • BFH, 05.02.2018 - X B 161/17

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags bei Nichtinvestition

    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 6. November 2017 2 K 197/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Köln, 13.11.2018 - 15 K 1325/17

    Änderung eines Einkommensteuerbescheids im Hinblick auf die Minderung des Gewinns …

    Hierfür spricht auch die Rechtsprechung des BFH, wonach eine Korrektur nach § 7g Abs. 3 EStG selbst dann möglich ist, wenn der ursprüngliche Abzugsbetrag nie hätte gewährt werden dürfen (…BFH-Urteil vom 5. Februar 2018, X B 161/17, BFH/NV 2018, 527; zuvor Urteil des FG Hamburg vom 6. November 2017, 2 K 197/17, EFG 2018, 294).
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