Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 12.09.1990 - II 627/90 V |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1992, 607
- EFG 1991, 436
Wird zitiert von ... (4)
- FG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - 4 K 1065/19
Steuergeheimnis bei Verdacht auf Wirtschaftsstraftat: Kein Anspruch eines …
Ein Fall des Betruges mit einem außergewöhnlich großen Schadensbetrag falle hierunter (weitgehend: Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 436 - konkrete Schadenshöhe: 350.000 DM).Ein Fall des Betruges mit einem außergewöhnlich großen Schadensbetrag sei jedoch erfasst (FG Niedersachsen, EFG 1991, 436: konkrete Schadenshöhe 350.000 DM).
Rn. 109 Eine Störungseignung könne sich jedoch auch allein mit der Höhe des Schadens begründen lassen, wobei davon ausgegangen werde, dass hierfür jedenfalls ein sechsstelliger Schadensbetrag genüge (FG Niedersachsen, EFG 1991, 436: konkrete Schadenshöhe 350.000 DM).
Rn. 110 In der Entscheidung des FG Niedersachsen (EFG 1991, 436) sei es um einen Landwirt gegangen, der aufgrund einer Subvention nach einer Verordnung der EG-Kommission verbilligte Magermilch erhalten habe.
Für die Annahme einer Eignung zur Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts reicht dies nach der Überzeugung des Senats indes nicht aus [weitergehend für Straftaten zum Nachteil öffentlicher Kassen: Niedersächsisches FG, Urteil vom 12. September 1990 II 627/90 V, EFG 1991, 436 (Erschleichen von Subventionen); FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 2013 1 K 3881/11 , EFG 2014, 798 (Betrug und versuchte Umsatzsteuerhinterziehung); BGH-Urteil vom 12. Februar 1981 III ZR 123/79, NJW 1982, 1649 (Verdacht des Betrugs zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland; zu § 22 Reichs-AO).
- FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 1 K 3881/11
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses bei Weitergabe betrügerisch erlangter …
Hierzu hat der Beklagte in seiner bei der Bearbeitung des Auskunftsverlangens der Kriminalpolizei vorgenommenen Bewertung zu Recht auf die Vielzahl der Schadensfälle im gesamten Bundesgebiet und auf das hohe Schadensaufkommen hingewiesen (vgl. hierzu Beschluss des Niedersächsischen FG vom 12. September 1990 - II 627/90 V, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 436). - LG Köln, 26.03.2021 - 106 Qs 2/21 Rn. 29 Im Ausgangspunkt ist allgemein anerkannt - und wird von der Beschwerde auch nicht in Zweifel gezogen -, dass der Straftatbestand des Subventionsbetrugs nach § 264 StGB hinreichend schwerwiegend sein kann, um eine Offenbarungsbefugnis nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 lit. b) AO auszulösen (vgl. etwa FG Hannover, Beschluss vom 12. September 1990 - II 627/90 V, NVwZ 1992, 607, 608, beck-online;… Alber, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, aaO, § 30 Rn. 191 u. 482).
- LG Köln, 26.03.2021 - 109 Qs 3/21 Rn. 28 Im Ausgangspunkt ist allgemein anerkannt - und wird von der Beschwerde auch nicht in Zweifel gezogen -, dass der Straftatbestand des Subventionsbetrugs nach § 264 StGB hinreichend schwerwiegend sein kann, um eine Offenbarungsbefugnis nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 lit. b) AO auszulösen (vgl. etwa FG Hannover, Beschluss vom 12. September 1990 - II 627/90 V, NVwZ 1992, 607, 608, beck-online;… Alber, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, aaO, § 30 Rn. 191 u. 482).
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