Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 07.08.1961 - II 544/61 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,1101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensaussetzung; Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine mehrgeschossige Bebauung; Ausnahmezulassung und Befreiungsbewilligung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.1961 - II 544/61
- BVerwG, 07.11.1961 - I B 136.61
Papierfundstellen
- ESVGH 12, 11
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94
Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …
Jeder Grundeigentümer muß sich - indem er gegenüber dem anderen als Nachbar erscheint - davor schützen können, daß er über die normierte Beschränkung seiner Baufreiheit hinaus nochmals durch eine nicht zulässige Nutzung eines anderen Grundeigentümers zusätzlich belastet wird (vgl. für die Zeit vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes VGH Baden-Württemberg, DVBl 1967, 385; ESVGH 12, 11; OVG Berlin, BRS 2, 198; OVG Bremen, DVBl 1961, 250; Hess. VGH, BRS 12, 191). - StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97
Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21 …
Rn. 72 (b) Entscheidend für die Anwendbarkeit des Art. 71 Abs. 3 LV ist nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, daß eine bestimmte Aufgabe, die zuvor von einem anderen Verwaltungsträger erfüllt wurde, nunmehr den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden zugewiesen wird (vgl. Urt. v. 3.8.1961 - 9/60, 2/61 -, ESVGH 12/11, 6, 9 …und Urt. v. 5.10.1998, - GR 4/97 -, VBlBW 1999, 18, 20). - StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97
Keine Verpflichtung des Gesetzgebers zum Mehrlastenausgleich nach Verf BW Art 71 …
Entscheidend ist allein, ob eine bestimmte Aufgabe, die zuvor von einem anderen Verwaltungsträger erfüllt wurde, nunmehr den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden zugewiesen wird (vgl. schon StGH, Urt. vom 03.08.1961 - 9/60, 2/61 -, ESVGH 12 11, 6 ; Kühn, DÖV 1956, 180 ;… Spreng/Birn/Feuchte, Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1963, S. 248 f.;… Braun, Kommentar zur Verfassung des Landes Baden- Württemberg, 1984, Art. 71 Rdnr. 48; Schoch, Der verfassungsrechtliche Schutz der kommunalen Finanzautonomie, 1997, 166 f.). - BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 24.94
Nachbarschützende Wirkung der Festsetzungen eines gem. § 173 Abs. 3 …
Jeder Grundeigentümer muß sich - indem er gegenüber dem anderen als Nachbar erscheint - davor schützen können, daß er über die normierte Beschränkung seiner Baufreiheit hinaus nochmals durch eine nicht zulässige Nutzung eines anderen Grundeigentümers zusätzlich belastet wird (vgl. für die Zeit vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes VGH Baden-Württemberg, DVBl 1967, 385 [VGH Baden-Württemberg 22.07.1966 - I - 131/65]; ESVGH 12, 11; OVG Berlin, BRS 2, 198; OVG Bremen, DVBl 1961, 250 [OVG Bremen 14.02.1961 - II A 86/60]; Hess. VGH, BRS 12, 191).
dejure.org
Übersicht VGH Baden-Württemberg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.