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| VGH Baden-Württemberg, 28.09.1967 - II 469/66 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. September 1967 - II 469/66 (https://dejure.org/1967,10097)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ESVGH 19, 97
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 04.04.1990 - 5 UE 2284/87
Baugenehmigungsgebühr: Berechnung der für die Gebühr maßgeblichen Rohbausumme - …
Eine Gebührenfreistellung sei nur dann gerechtfertigt, wenn ausnahmsweise ein -- über das allgemeine Interesse hinausgehendes -- besonderes Interesse der Verwaltung an der Vornahme der Amtshandlung vorliege, welches die Förderung des mit der Amtshandlung verfolgten Einzelinteresses überlagere (vgl. aus der Rechtsprechung des OVG Münster: U.v.25.02.1953 -- III A 198/51 -- OVGE 7, 65,72 ff., v.25.10.1966 -- II A 1594/64 -- KStZ 1967, 210, v.25.01.1971 -- II A 243/69 -- KStZ 1971, 144; aus der Rechtsprechung des OVG Lüneburg: U.v.24.07.1958 -- I OVG A 15/58 -- OVGE 13, 424,436 ff., v.27.10.1967 -III OVG A 163/66 -- KStZ 1968, 99,101 f., v.23.11.1972 -- I OVG A 129/71 -- KStZ 1973, 93,94; aus der Rechtsprechung des VGH Mannheim: U.v.28.09.1967 -- II 469/66 -- ESVGH 19, 97,99 f., v.23.10.1972 -- V 432/70 -- ESVGH 23, 107,108 f.,v.27.01.1983 -- 2 S 886/82 -- u.v.).Das könne im allgemeinen nur dann angenommen werden, wenn eine Amtshandlung auch ohne Anregung oder Antrag von privater Seite von Amts wegen vorzunehmen wäre, oder wenn -- bei antragsbedürftigen Amtshandlungen -- die Behörde selbst in dem von ihr zu wahrenden öffentlichen Interesse auf die Stellung des Antrags hinwirken müsse (…OVG Münster, U.v.25.01.1071 -- II A 243/69 -- aaO. S.145).
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