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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.10.1975 - IX 287/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,12533
VGH Baden-Württemberg, 01.10.1975 - IX 287/75 (https://dejure.org/1975,12533)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.1975 - IX 287/75 (https://dejure.org/1975,12533)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 1975 - IX 287/75 (https://dejure.org/1975,12533)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 26, 121
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 882/06

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Baudenkmal; …

    Denn Denkmale sind im Grundsatz allein - wie sich bereits aus § 2 Abs. 1 DSchG ergibt - im öffentlichen Interesse und nicht etwa im Interesse des Grundeigentümers zu erhalten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.1975 - IX 287/75 -, ESVGH 26, 121 ; OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.09.1985 - 6 A 104/83 -, BRS 44 Nr. 118; Moench/Otting, NVwZ 2000, 146 ; offen gelassen von BVerfG [Kammer], Beschluss vom 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06 -, BauR 2007, 1212).

    Dem ausschließlich öffentlichen Interesse am Denkmalschutz entsprechend hat der Eigentümer eines Baudenkmals daher grundsätzlich keinen Anspruch auf Schutz des eigenen Denkmals gegen Beeinträchtigungen durch Dritte oder darauf, dass benachbarte Vorhaben den Denkmalwert seines Gebäudes nicht schmälern (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.1975 - IX 287/75 -, ESVGH 26, 121 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1982 - 5 S 1234/81

    Ausführungsfrist eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Fristen für die Ausführung des Ausbauplanes beginnen grundsätzlich erst mit der Unanfechtbarkeit des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses zu laufen, so daß der Plan während eines Rechtsmittelverfahrens nicht gem. § 64 Abs. 7 Satz 2 WG 1976 außer Kraft treten kann (im Anschluß an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.1975 - IX 287/75 - ESVGH 26, 121 = ZfW 1976, 363).
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