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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.03.1977 - IX 1523/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,12704
VGH Baden-Württemberg, 08.03.1977 - IX 1523/74 (https://dejure.org/1977,12704)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.1977 - IX 1523/74 (https://dejure.org/1977,12704)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 1977 - IX 1523/74 (https://dejure.org/1977,12704)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 28, 174
  • ESVGH 28, 175
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 9 S 3232/21

    Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der schulnutzenden …

    Die streitgegenständlichen Bescheide seien nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 08.03.1977 - IX 1523/74 -, ESVGH 28, 174, 176 f.) und des 11. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 14.03.1985 - 11 A 631/80 -, VBlBW 1986, 344) wie Dauerverwaltungsakte zu behandeln, weshalb für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der Zeitraum von der Stellung des Antrags auf Feststellung des dringenden öffentlichen Bedürfnisses bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung maßgeblich sei.

    Zu Unrecht dürfte er sich dabei auf das Urteil des Senats vom 08.03.1977 (- IX 1523/74 -, ESVGH 28, 174) zum inhaltsgleichen § 15 Abs. 1 SchVOG berufen haben.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2014 - 9 S 1722/13

    Fachaufsicht bei Schulstandortbestimmung

    Der Klägerin kommt aufgrund einer möglichen Verletzung ihres Selbstverwaltungsrechts eine Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO zu (vgl. Senatsurteil vom 08.03.1977 - IX 1523/74 -, ESVGH 28, 175 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.1969 - IV 789/69 -, abgedruckt bei Bosse/Burk, Schulrecht Baden-Württemberg, Rspr., § 31 SchG E 1; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.06.2011 - 19 B 478/11 -, NWVBl 2011, 436; VG Sigmaringen, Urteil vom 17.12.2010 - 4 K 1549/10 -, Juris; VG Potsdam…, Beschluss vom 28.07.2003 - 12 L 511/03 -, Juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1985 - 11 S 631/80

    Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Erfüllung der …

    Zum Anspruch der Schulstandortgemeinde auf Feststellung eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses für den Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 31 Abs. 1 Satz 2 SchG (im Anschluß an VGH Baden-Württemberg,Urteil vom 08.03.1977 - IX 1523/74 -, ESVGH 28, 174).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1987 - 9 S 127/85

    Subsidiarität der Schulträgerschaft; wesentliche überörtliche Bedeutung einer …

    Eine Schulträgergemeinde, die die mit der Schulträgerschaft verbundenen Lasten nicht mehr allein tragen zu können glaubt, kann eine Beteiligung anderer Gemeinden zumindest an der Kostentragung also nicht nur durch eine freiwillige Vereinbarung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 SchulG zu erreichen suchen, sondern auch dadurch, daß sie beim Ministerium für Kultus und Sport einen Antrag auf Feststellung eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses nach § 31 Abs. 1 Satz 2 SchulG stellt und dadurch gegebenenfalls die Zwangsverpflichtung der anderen Gemeinden des Einzugsbereichs der betreffenden Schule herbeiführt (vgl. dazu Senatsurteil vom 08.03.1977 - IX 1523/74 in Holfelder/Bosse, Schulrecht Baden-Württemberg, § 31 E 2 = ESVGH 28, 174; bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht…, Beschluß vom 14.06.1977, Holfelder/Bosse, a.a.O., E 3; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 14.03.1985 - 11 S 631/80 - Holfelder/Bosse, a.a.O., E 4 = VBlBW 1986, 344; zur rechtlichen Zulässigkeit der Zwangsverpflichtung von Gemeinden zu Schulverbänden allgemein BVerfG, Beschluß vom 24.06.1969, BVerfGE 26, 228).

    Keiner näheren Begründung bedarf, daß die aus dem Ortsteil B. der Klägerin kommenden Schüler nicht als Auswärtige zu zählen sind; dies wird auch von der Klägerin nicht verkannt (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 08.07.1977, ESVGH 28, 174, 182).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1990 - 9 S 1716/90

    Anfechtung eines Gemeinderatsbeschlusses zur Zusammenlegung von Gymnasien

    Rn. 7 4. In welchem Umfang das "öffentliche Bedürfnis", an das nach § 30 SchulG die Pflicht zur Einrichtung öffentlicher Schulen (Abs. 2) und an dessen Wegfall neben der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde die Aufhebung einer öffentlichen Schule gebunden ist (Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 1), überhaupt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, ist zweifelhaft (für unbestimmten Rechtsbegriff mit voller Kontrolle BVerwGE 18, 40/42, wohl auch -- ohne Problematisierung -- BVerfGE 51, 268/294, außerdem OVG Münster, Urteil vom 18.8.1978, DÖV 79, 411/412 = SPE I B IX/55; für Beurteilungsspielraum die oben zitierte Entscheidung des 11. Senats des erkennenden Gerichtshofs im Anschluß an eine Entscheidung des erkennenden Senats zu § 15 Abs. 1 SchVOG, jetzt § 31 SchulG, vom 8.3.1977, ESVGH 28, 174/181).
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