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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 15.02.1984 - V OE 10/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,18455
VGH Hessen, 15.02.1984 - V OE 10/82 (https://dejure.org/1984,18455)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.02.1984 - V OE 10/82 (https://dejure.org/1984,18455)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Februar 1984 - V OE 10/82 (https://dejure.org/1984,18455)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 34, 185
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90

    Abgabenrecht: rückwirkende Ersetzung eines rechtlich bedenklichen …

    Dieser Maßstab läßt wegen des Faktors der Geschoßfläche grundsätzlich eine ausreichende Rücksichtnahme auf Unterschiede im Maß der baulichen Nutzung zu (vgl. Senatsurteil vom 15.02.1984 - V OE 10/82 - ESVGH 34, 185 = KStZ 1984, 211).
  • VGH Hessen, 22.09.1994 - 5 UE 801/91

    Entwässerungsbeitrag - fehlerhafte Differenzierung der Beiträge nach der Bauweise

    Rn. 27 Nicht zu beanstanden ist, daß sich die Beklagte bei der Ermittlung der "Meßfläche" des sogenannten "kombinierten Grundfläche-/ Geschoßflächenmaßstabs" oder "Summenmaßstabs" aus Grund- und Geschoßfläche bedient; als ein an das Maß der baulichen Ausnutzbarkeit anknüpfender Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist die Geschoßfläche grundsätzlich geeignet, die unterschiedlichen Vorteile, die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen für die einzelnen Grundstücke vermitteln, sachgerecht zu erfassen (vgl. Hess. VGH, 20.05.1976 - V N 8/73 -, DGStZ 1979, 24, 15.02.1984 - V OE 10/82 -, ESVGH 34, 185 = KStZ 1984, 211, 25.03.1993 - 5 UE 953/90 -, HSGZ 1994, 67 = KStZ 1994, 157 = GemHH 1994, 69 = NVwZ-RR 1994, 112 = HessVerwRspr.
  • OVG Saarland, 03.06.1987 - 1 W 74/87

    Kalkulation von Kanalbaubeitragssätzen nach saarländischem Kanalbaubeitragsrecht; …

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  • VGH Hessen, 02.03.1993 - 5 TH 1649/91

    Erlaß eines Vorausleistungsbescheides - hier: durch Betriebsleitung der …

    Diese werden aber in der Regel durch das Abstellen auf das Maß der baulichen Nutzung ausreichend erfaßt (vgl. Urteile des Senats vom 20. September 1979 - V OE 78/76 -, HSGZ 1981, 99, und vom 15. Februar 1984 - V OE 10/82 -, ESVGH 34, 185, 187;… Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 1992, § 8 Rdnr. 863 f., m.w.N.).
  • VG Darmstadt, 15.04.2008 - 4 G 1304/07

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorausleistung auf einen zukünftigen …

    Dieser beträgt 1, 5, hat seine Rechtsgrundlage in § 8 Abs. 2 StrBS i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 2 der Erschließungsbeitragssatzung der Antragsgegnerin (EBS) und verstößt im allgemeinen nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 15. Februar 1984, V OE 10/82, HGZ 1984, S. 188;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, § 36 RdNr. 5f. m.w.N.).Da die Frankfurter Landstraße in dem hier in den Blick zu nehmenden Abrechnungsabschnitt Grundstücke erschließt, für die der rechtsgültige Bebauungsplan "A16 - Am Gehmerweg" unterschiedliche Arten der baulichen Nutzung (allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet) festsetzt, war der Ausbauaufwand nach § 8 Abs. 2 Satz 1 StrBS im Verhältnis der Summen aus den Grundstücksflächen und den zulässigen Geschossflächen zu verteilen, was die Antragstellerin auch insoweit nicht angreift.
  • VGH Hessen, 08.02.2005 - 5 TG 3493/04
    Als ein an das Maß der baulichen Ausnutzbarkeit anknüpfender Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist die zulässige Geschossfläche grundsätzlich geeignet, die unterschiedlichen Vorteile, die durch öffentliche Einrichtungen vermittelt werden, sachgerecht zu erfassen (so bereits Beschluss des Senats vom 20. Mai 1976 -V N 8/73 -, DGStZ 1979, 24, 27 f.; Urteil vom 15. Februar 1984 - V OE 10/82 -, ESVGH 34, 185 = KStZ 1984, 211).
  • VG Frankfurt/Oder, 05.07.2021 - 3 K 4335/17

    Kein Artabschlag beim Nutzungsfaktor für saisonal genutzte Erholungsgrundstücke …

    Der Beklagte hat insoweit zu Recht darauf hingewiesen, dass es das (den Gleichbehandlungsgrundsatz im Abgabenrecht ausformende) Vorteilsprinzip nicht gebietet, verschiedene Nutzungsfaktoren für alle verschiedenen Nutzungsarten vorzusehen, die in der Baunutzungsverordnung geregelt werden (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 15. Februar 1984 - V OE 10/82 -, juris Leitsatz 4).
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