Rechtsprechung
| VGH Hessen, 27.08.1987 - 10 TH 1665/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 12 Abs 1 AsylVfG, § 80 Abs 5 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO
Verzicht auf persönliche Anhörung des Asylbewerbers im gerichtlichen Eilverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ESVGH 38, 228 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 28.08.1985 - 10 TH 1561/85
Sofortvollzug einer Abschiebungsverfügung nach Asyl-Ablehnung; Mitwirkungspflicht …
Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1987 - 10 TH 1665/87
Rn. 3 Ebenso wie das Verwaltungsgericht ist auch der Senat der Ansicht., daß das Asylbegehren des Antragstellers eindeutig aussichtslos ist:, so daß das "Offensichtlichkeitsurteil" des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge geteilt wird (BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1; Hess.VGH, Beschluß vom 28. August 1985 - 10 TH 1561/85 -, EZAR 226 Nr. 7 m.w.N.).des Antragstellers, denen durch eine persönliche Anhörung des Antragstellers nachgegangen werden müßte (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluß vom 28. August 1985, a.a.O.; ähnlich für das Prozeßkostenhilfe-Bewilligungsverfahren schon Beschluß vom 9. März 1982 - X TE 1/82 -, EZAR 613 Nr. 9).
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1987 - 10 TH 1665/87
Rn. 3 Ebenso wie das Verwaltungsgericht ist auch der Senat der Ansicht., daß das Asylbegehren des Antragstellers eindeutig aussichtslos ist:, so daß das "Offensichtlichkeitsurteil" des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge geteilt wird (BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1; Hess.VGH, Beschluß vom 28. August 1985 - 10 TH 1561/85 -, EZAR 226 Nr. 7 m.w.N.). - BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82
Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1987 - 10 TH 1665/87
Da es sich bei der Machtübernahme der Regierungsgewalt im Punjab durch die Zentralregierung in Delhi um allgemeinkundige Tatsachen handelt, durfte der Senat sie bei seiner Entscheidung berücksichtigen, ohne sie vorher gesondert zum Gegenstand des Verfahrens gemacht zu haben (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 11.02.1982 - 9 B 429.81 - betreffend den Wahlsieg der Kongreß-Partei bei den Parlamentswahlen des Jahres 1980 in Indien = EZAR 610 Nr. 17; BVerwG, Urteil vom 13.07.1982 - 9 C 53.82 - zur Machtübernahme durch das Militär am 12.09.1980 in der Türkei = EZAR 610 Nr. 19). - BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1987 - 10 TH 1665/87
Da es sich bei der Machtübernahme der Regierungsgewalt im Punjab durch die Zentralregierung in Delhi um allgemeinkundige Tatsachen handelt, durfte der Senat sie bei seiner Entscheidung berücksichtigen, ohne sie vorher gesondert zum Gegenstand des Verfahrens gemacht zu haben (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 11.02.1982 - 9 B 429.81 - betreffend den Wahlsieg der Kongreß-Partei bei den Parlamentswahlen des Jahres 1980 in Indien = EZAR 610 Nr. 17; BVerwG, Urteil vom 13.07.1982 - 9 C 53.82 - zur Machtübernahme durch das Militär am 12.09.1980 in der Türkei = EZAR 610 Nr. 19). - VGH Hessen, 09.03.1982 - X TE 1/82
Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1987 - 10 TH 1665/87
des Antragstellers, denen durch eine persönliche Anhörung des Antragstellers nachgegangen werden müßte (…st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluß vom 28. August 1985, a.a.O.; ähnlich für das Prozeßkostenhilfe-Bewilligungsverfahren schon Beschluß vom 9. März 1982 - X TE 1/82 -, EZAR 613 Nr. 9).
- VGH Hessen, 19.11.1987 - 12 TH 3132/86 Es mag dahinstehen, ob derart gravierende Unterschiede zwischen eigenen Vorprüfungsangaben und späterem (insbesondere anwaltlichem) Vorbringen schon aus sich heraus - wie etwa in sich widersprüchliche Bekundungen des Asylbewerbers innerhalb der Vorprüfung (vgl. dazu Hess. VGH, B. v. 27.08.1987 - 10 TH 1665/87 -) - ohne weiteres zur Unschlüssigkeit der betreffenden Darlegungen führen.
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 25.08.1987 - 10 S 1888/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 04.06.1986 - 2 K 70/85
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.1987 - 10 S 1888/86
- BVerwG, 24.07.1989 - 1 C 53.87
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.1991 - 10 S 2317/90
- BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91
Papierfundstellen
- ESVGH 38, 228 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03
Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes …
In diesem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung auch bereits geklärt, dass die Erlaubnispflicht nach § 6 HeimG a.F. Grundlage für eine Feststellung über das Vorliegen eines erlaubnispflichtigen Tatbestands sein konnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.1987 - 10 S 1888/86 -, ESVGH 38, 228; BVerwG…, Beschluss vom 02.07.1991, a.a.O.) und auch die Anzeigepflicht nach § 7 HeimG a.F. die Befugnis der Behörde zur Feststellung begründete, dass ein anzeigepflichtiges Heim gegeben sei (OVG Brandenburg…, Urteil vom 01.12.1999, a.a.O.).
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