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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1562
VGH Hessen, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86 (https://dejure.org/1987,1562)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.10.1987 - 12 TE 1883/86 (https://dejure.org/1987,1562)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - 12 TE 1883/86 (https://dejure.org/1987,1562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 Abs 1 AsylVfG, § 42 Abs 2 VwGO
    (Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen die Anordnung aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach AsylVfG § 28 Abs 1)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Abschiebungsandrohung und Ausreiseaufforderung nach § 28 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG); Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis; Verwaltungsprozessualer Untersuchungsgrundsatz ...

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 48
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1986 - 19 A 10288/86
    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86
    Da die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nach § 28 Abs. 1 AsylVfG nur für den Fall der rechtskräftigen Ablehnung des Asylantrags erlassen werden, werden sie mit dem Eintritt der Rechtskraft einer der Asylverpflichtungsklage stattgebenden Gerichtsentscheidung gegenstandslos, nicht aber rechtswidrig (ebenso: VGH Baden-Württemberg, U. v. 24.01.1985 - A 13 S 812/83 - OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 11.12.1986 - 19 A 10288/86 - VG Gelsenkirchen, U. v. 22.02.1985 - 17 K 10553/83 -).

    Das Asylanerkennungsverfahren dient vielmehr ausschließlich der Feststellung eines Asylrechts und ist daher der Vollstreckung nicht fähig, und die aufenthaltsbeendenden Maßnahme nach § 28 Abs. 1 AsylVfG knüpfen zwar an die Ablehnung des Asylantrags an, beruhen aber im übrigen auf einer ausländerbehördlichen Überprüfung etwaiger asylverfahrensunabhängiger Bleiberechte und lösen damit die Ausreiseverpflichtung des erfolglosen Asylbewerbers aus, die sodann aufgrund der Abschiebungsandrohung notfalls mit der Abschiebung zwangsweise durchgesetzt wird (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 11.12.1986 - 19 A 10288/86 - im Ergebnis ebenso wohl GK-AsylVfG, 2. Aufl. 1987, RdNr. 268 zu § 28).

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dem Bescheid über die Asylablehnung komme eine ähnliche Bedeutung zu, wie sie sonst der Grundverwaltungsakt habe (BVerwG, EZAR 221 Nr. 20 = NJW 1982, 1956 = NVwZ 1983, 742); diese Entscheidung betrifft aber lediglich die Frage, ob bei der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach § 5 des 2. AsylVfBG von einer Anhörung abgesehen werden durfte, und stellt darauf ab, daß die Ausreisepflicht des Asylbewerbers in diesen Fällen auf der negativen Entscheidung über den Asylantrag beruhte und dieser Entscheidung des Bundesamts eine Anhörung vorausging und die Ausreiseverpflichtung den Ausländer deshalb nicht unvorbereitet traf.
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86
    Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nach § 28 AsylVfG stehen nämlich zu der Asylablehnung nicht im selben Verhältnis wie etwa die Abschiebungsandrohung, die gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 AuslG als Vollstreckungsmaßnahme mit einer Ausweisungsverfügung verbunden werden soll (vgl. dazu BVerwGE 62, 215 = EZAR 221 Nr. 8 S. 9).
  • VGH Hessen, 23.06.1989 - 10 UE 967/84

    Ahmadi, Pakistan; vorübergehende Rückkehr in den Verfolgerstaat

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86
    Falls sich die Angriffe des Asylbewerbers in einem Verbundverfahren gegen die Asylablehnung und gegen die daran anknüpfenden aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nach § 30 AsylVfG in der Behauptung erschöpfen, das Asylgesuch sei zu Unrecht abgelehnt worden, erweist sich die Rechtsverfolgung hinsichtlich des ausländerrechtlichen Verfahrensteils als mutwillig im Sinne von § 166 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 ZPO (st. Rspr, d. Hess. VGH, vgl. etwa B. v. 14.08.1984 - 10 UE 967/84 - und - 10 UE 1978/84 - ebenso OVG Hamburg, B. v. 21.10.1986 - Bs IV 491/86 - und OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 3.12.1984 - 18 B 20741/84 -).
  • VGH Hessen, 13.11.1986 - 10 OE 108/83
    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86
    Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof bereits in dem Urteil vom 13.11.1986 - 10 OE 108/83 - entschieden hat, ist eine gegen die Ausreiseaufforderung und die Abschiebungsandrohung nach § 28 AsylVfG gerichtete Anfechtungsklage in der Regel aussichtslos, wenn zur Begründung dieser Klage lediglich geltend gemacht wird, der Asylantrag sei vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu Unrecht abgelehnt: worden, und wenn der ausländerbehördliche Bescheid selbst weder formelle noch materielle Mängel aufweist.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1985 - A 13 S 812/83

    Politische Verfolgung in der Türkei - Folter in Polizeihaft - Strafrechtlicher …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86
    Da die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nach § 28 Abs. 1 AsylVfG nur für den Fall der rechtskräftigen Ablehnung des Asylantrags erlassen werden, werden sie mit dem Eintritt der Rechtskraft einer der Asylverpflichtungsklage stattgebenden Gerichtsentscheidung gegenstandslos, nicht aber rechtswidrig (ebenso: VGH Baden-Württemberg, U. v. 24.01.1985 - A 13 S 812/83 - OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 11.12.1986 - 19 A 10288/86 - VG Gelsenkirchen, U. v. 22.02.1985 - 17 K 10553/83 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1984 - 18 B 20741/84
    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86
    Falls sich die Angriffe des Asylbewerbers in einem Verbundverfahren gegen die Asylablehnung und gegen die daran anknüpfenden aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nach § 30 AsylVfG in der Behauptung erschöpfen, das Asylgesuch sei zu Unrecht abgelehnt worden, erweist sich die Rechtsverfolgung hinsichtlich des ausländerrechtlichen Verfahrensteils als mutwillig im Sinne von § 166 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 ZPO (st. Rspr, d. Hess. VGH, vgl. etwa B. v. 14.08.1984 - 10 UE 967/84 - und - 10 UE 1978/84 - ebenso OVG Hamburg, B. v. 21.10.1986 - Bs IV 491/86 - und OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 3.12.1984 - 18 B 20741/84 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1986 - 18 A 10013/86
    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86
    Schließlich ist der Bescheid über die Ablehnung des Asylantrags nicht als Grundverwaltungsakt anzusehen, der zumindest auch darauf abzielte, das durch die Asylantragstellung begründete Aufenthaltsrecht des Asylbewerbers zu beenden (so aber OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 11.04.1986 - 18 A 10013/86 -).
  • VGH Hessen, 25.11.1991 - 12 UE 3213/88

    Asylrecht: Situation der Jeziden in der Türkei; Familienasyl nach AsylVfG § 7a

    Rn. 107 Von der Rechtmäßigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen ist immer dann auszugehen, wenn sich die Angriffe des Asylbewerbers in einem Verbundverfahren nach § 30 AsylVfG in der Behauptung erschöpfen, der Asylantrag sei zu Unrecht abgelehnt worden (vgl. Hess. VGH, 14.08.1984 - 10 UE 967/84 - und 28.10.1987 - 12 TE 1883/86 -, EZAR 221 Nr. 28 = ESVGH 38, 48).

    Denn die Klage gegen die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde ist bei Abweisung der Asylverpflichtungsklage, sofern sie nicht an sonstigen Rechtsfehlern leiden, ebenso abzuweisen wie im Falle des Erfolgs der Asylverpflichtungsklage, weil die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mit Eintritt der Rechtskraft in bezug auf den asylrechtlichen Verfahrensteil gegenstandslos, nicht aber rechtswidrig werden (vgl. BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88 -, EZAR 633 Nr. 7 = NVwZ 1989, 772; Hess. VGH, 13.11.1986 - X OE 108/83 - und 28.10.1987 - 12 TE 1883/86 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer …

    Rn. 129 Von der Rechtmäßigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen ist immer dann auszugehen, wenn sich die Angriffe des Asylbewerbers in einem Verbundverfahren nach § 30 AsylVfG in der Behauptung erschöpfen, der Asylantrag sei zu Unrecht abgelehnt worden (vgl. Hess. VGH, 14.08.1984 - 10 UE 967/84 - u. 28.10.1987 - 12 TE 1883/86 -, EZAR 221 Nr. 28 = ESVGH 38, 48).

    Denn die Klage gegen die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde ist bei Abweisung der Asylverpflichtungsklage, sofern sie nicht an sonstigen Rechtsfehlern leiden, ebenso abzuweisen wie im Falle des Erfolgs der Asylverpflichtungsklage, weil die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mit Eintritt der Rechtskraft in Bezug auf den asylrechtlichen Verfahrensteil gegenstandslos, nicht aber rechtswidrig werden (BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88 -, BVerwGE 82, 1 = EZAR 631 Nr. 7; Hess. VGH, 13.11.1986 - 10 OE 108/83 u. 28.10.1987 - 12 TE 1883/86 -, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3141/88

    Erfolglose Asylverpflichtungsklage eines türkischen Ehepaares kurdischer …

    Rn. 85 Von der Rechtmäßigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen ist immer dann auszugehen, wenn sich die Angriffe des Asylbewerbers in einem Verbundverfahren nach § 30 AsylVfG in der Behauptung erschöpfen, der Asylantrag sei zu Unrecht abgelehnt worden (vgl. Hess. VGH, 14.08.1984 - 10 UE 967/84 - u. 28.10.1987 - 12 TE 1883/86 -, EZAR 221 Nr. 28 = ESVGH 38, 48).

    Denn die Klage gegen die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde ist bei Abweisung der Asylverpflichtungsklage, sofern sie nicht an sonstigen Rechtsfehlern leiden, ebenso abzuweisen, wie im Falle des Erfolgs der Asylverpflichtungsklage, weil die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mit Eintritt der Rechtskraft in Bezug auf den asylrechtlichen Verfahrensteil gegenstandslos, nicht aber rechtswidrig werden (BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88 -, BVerwGE 82, 1 = EZAR 631 Nr. 7; Hess. VGH, 13.11.1986 - 10 OE 108/83 - u. 28.10.1987 - 12 TE 1883/86 -, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 23.09.1991 - 12 TP 1684/91

    Zum Prozeßkostenhilfeanspruch eines Asylbewerbers, der keine individuellen …

    Davon ist immer dann auszugehen, wenn sich die Angriffe des Asylbewerbers in einem Verbundverfahren nach § 30 AsylVfG in der Behauptung erschöpfen, der Asylantrag sei zu Unrecht abgelehnt worden (vgl. Hess. VGH, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86 -, EZAR 221 Nr. 28).

    Denn die Klage gegen die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde ist bei Abweisung der Asylverpflichtungsklage, sofern diese Maßnahmen nicht an sonstigen Rechtsfehlern leiden, ebenso abzuweisen wie im Falle des Erfolgs der Asylverpflichtungsklage, weil die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mit Eintritt der Rechtskraft in bezug auf den asylrechtlichen Verfahrensteil gegenstandslos, nicht aber rechtswidrig werden (vgl. BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88 -, EZAR 633 Nr. 7 = NVwZ 1989, 772; Hess. VGH, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86 - a. a. O.).

  • VGH Hessen, 24.07.1991 - 12 TP 379/91

    Ablehnende Prozeßkostenhilfebeschlüsse erwachsen nicht in materielle Rechtskraft …

    Davon ist immer dann auszugehen, wenn sich die Angriffe des Asylbewerbers in einem Verbundverfahren nach § 30 AsylVfG in der Behauptung erschöpfen, der Asylantrag sei zu Unrecht abgelehnt worden (vgl. Hess. VGH, 14.08.1984 -- 10 OE 967/84 --, 28.10.1987 -- 12 TE 1883/86 --, EZAR 221 Nr. 28 = ESVGH 38, 48, u. 20.03.1989 -- 12 TP 1056/88 --).

    Denn die Klage gegen die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde ist bei Abweisung der Asylverpflichtungsklage, sofern sie nicht an sonstigen Rechtsfehlern leiden, ebenso abzuweisen wie im Falle des Erfolgs der Asylverpflichtungsklage, weil die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei Eintritt der Rechtskraft in bezug auf den asylrechtlichen Verfahrensteil gegenstandslos, nicht aber rechtswidrig werden (vgl. BVerwG, 11.04.1989 -- 9 C 60.88 --, EZAR 633 Nr. 7 = NVwZ 1989, 772; Hess. VGH, 13.11.1986 -- 10 OE 108/83 -- u. 28.10.1987 -- 12 TE 1883/86 --, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 04.04.1989 - 12 TP 756/89

    Zur vorweggenommenen Beweiswürdigung im PKH-Verfahren

    Hiervon ist immer dann auszugehen, wenn sich die Angriffe des Asylbewerbers in einem Verbundverfahren nach § 30 AsylVfG in der Behauptung erschöpfen, der Asylantrag sei zu Unrecht abgelehnt worden (Hess. VGH, 14.08.1984 -- 10 UE 967/84 --; Hess. VGH, 28.10.1987 -- 12 TE 1883/86 --, EZAR 221 Nr. 28 = ESVGH 38, 48).

    Denn die Anfechtungsklage gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen der Ausländerbehörde ist bei Abweisung der Asylverpflichtungsklage, sofern der ausländerbehördliche Bescheid nicht an sonstigen Rechtsfehlern leidet, ebenso abzuweisen wie beim Erfolg der Asylverpflichtungsklage, weil die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mit Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich des asylrechtlichen Verfahrensteils gegenstandslos, nicht aber rechtswidrig werden (Hess. VGH, 13.11.1986 -- 10 OE 108/83 --; Hess. VGH, 28.10.1987 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 D 6278/88

    Prozeßkostenhilfe für Klage gegen Abschiebungsandrohung nach Anordnung der …

    Hiervon ist lediglich bei Klagen gegen Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG auszugehen, wenn sich die Angriffe des Asylbewerbers in einem Verbundverfahren nach § 30 AsylVfG in der Behauptung erschöpfen, der Asylantrag sei zu Unrecht abgelehnt worden (Hess. VGH, 14.08.1984 - 10 UE 967/84 - , 28.10.1987 - 12 TE 1883/86 -, EZAR 221 Nr. 28, u. 15.01.1988 - 12 D 6140/87 zu 12 UE 3372/87 -).

    Wenn der Asylverpflichtungsklage stattgegeben wird, ist die Klage gegen die Abschiebungsandrohung ebenfalls abzuweisen, weil diese mit Eintritt der Rechtskraft in bezug auf den asylrechtlichen Verfahrensteil gegenstandslos, nicht aber rechtswidrig wird (Hess. VGH, 13.11.1986 - 10 OE 108/83 -, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86 -, EZAR 221 Nr. 28, u. 15.01.1988 - 12 D 6140/87 zu 12 UE 3372/87 -); an dieser Auffassung hält der Senat auch in Kenntnis der - nicht näher begründeten - Gegenmeinung des 18. Senats des OVG Nordrhein-Westfalen (14.03.1988 - 18 A 10020/87 -) fest.

  • VGH Hessen, 08.07.1991 - 13 UE 246/85

    Asylrecht: Syrien - Kurdische Demokratische Partei - politische Verfolgung

    Mit Eintritt der Rechtskraft einer der Asylverpflichtungsklage stattgebenden Entscheidung werden aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach § 28 Abs. 1 AsylVfG a.F. gegenstandslos, nicht aber rechtswidrig (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 28. Oktober 1988 -- 12 TE 1883/86 -- m.w.N., EZAR 221 Nr. 28).
  • VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88

    Prozeßkostenhilfe für Klage gegen Abschiebungsandrohung vor Anordnung der …

    Hiervon kann lediglich bei Klagen gegen Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG die Rede sein, wenn sich die Angriffe des Asylbewerbers in einem Verbundverfahren nach § 30 AsylVfG in der Behauptung erschöpfen, der Asylantrag sei zu Unrecht abgelehnt worden (Hess. VGH, 14.08.1984 - 10 UE 967/84 -, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86 -, EZAR 221 Nr. 28, u. 15.01.1988 - 12 D 6140/87 zu 12 UE 3372/87 -).
  • VGH Hessen, 22.02.1990 - 12 TP 3419/89

    Erfolgsaussichtenprüfung einer Asylklage: Anhörung des Asylbewerbers

    Dies ist nämlich immer dann anzunehmen, wenn sich die Angriffe des Asylbewerbers in einem Verbundverfahren nach § 30 AsylVfG in der Behauptung erschöpfen, der Asylantrag sei zu Unrecht abgelehnt worden (vgl. dazu Hess. VGH, 14.08.1984 - 10 UE 967/84 - Hess. VGH, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86 -, EZAR 221 Nr. 28 = ESVGH 38, 48; Hess. VGH, 20.03.1989 - 12 TP 1056/88 - jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 16.12.1987 - 12 TE 1991/87

    Zum Schicksal der im Verbundverfahren erhobene Anfechtungsklage bei Erfolg der …

  • VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87

    PROZEßKOSTENHILFE; ASYLANTRAG

  • VG Gießen, 03.04.1996 - 3 E 10993/93

    APOSTASIE; GLAUBENSWECHSEL

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1989 - A 13 S 445/89

    Zur Prüfungspflicht der Ausländerbehörde bei einer Ausreiseaufforderung nach …

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