Rechtsprechung
| VGH Hessen, 11.10.1988 - 5 TI 2088/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 31 Abs 1 Nr 4 BRAGebO, § 31 Abs 2 BRAGebO
Zum Entstehen einer Erörterungsgebühr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entstehung der Erörterungsgebühr; Erstattungsfähigkeit der Erörterungsgebühr
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main - I/2 E 774/81
- VG Frankfurt/Main, 02.09.1985 - I/2 I 1291/85
- VGH Hessen, 11.10.1988 - 5 TI 2088/85
Papierfundstellen
- ESVGH 39, 314 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LAG Berlin, 22.02.1984 - 2 Ta 10/84
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr
Auszug aus VGH Hessen, 11.10.1988 - 5 TI 2088/85
Der Senat weicht insoweit von der vom Landesarbeitsgericht Berlin im Beschluß vom 22. Februar 1984 - 2 Ta 10/84 (Kost) - AnwBl 1984, 317 - vertretenen Ansicht ab.
- VGH Hessen, 22.06.2016 - 4 B 1516/15 Die etwaige Vereinbarkeit einer baulichen Nutzung mit den materiell-rechtlichen Vorschriften des Baurechts ist nach der ständigen Rechtsprechung der Bausenate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs allerdings dann als ermessenseinschränkender Gesichtspunkt beachtlich, wenn die Bauaufsichtsbehörde ihre Ermessensentscheidung auch auf die Annahme eines Verstoßes gegen das materielle Baurecht gestützt hat (Hessischer VGH, Beschluss vom 6. Oktober 1988 - 4 TG 3126/88 -, ESVGH 39, 314 [L] = HessVGRspr 1989 27; seitdem ständige Rspr.; vgl. Beschluss vom 19. Januar 2016-4 B 1905/15-).
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