Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bemessung der Abfallbeseitigungsgebühr - Gebührenkalkulation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Belastung von Haushalten mit zusätzlichen gefäßbezogenen Müllgebühren beim Erwerb eines weiteren Müllgefäßes i.R.d. gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzips; Vereinbarkeit mit dem Willkürverbot bei einer geringeren Gebühr für ein 50 l-Abfallgefäß eines Einpersonenhaushalts ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 22.02.1990 - 12 K 2054/89
- VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90
Papierfundstellen
- ESVGH 41, 63
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.1987 - 2 S 3278/85
Ausgestaltung einer Abfallbeseitigungs-Satzung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90
Dieser Grundsatz vermag die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte indessen nur so lange zu rechtfertigen, wie nicht mehr als 10 v.H. der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (BVerwG, Urteil vom 1.8.1986 -- 8 C 112.84 --, NVwZ 1987, 231; Beschluß vom 19.9.1983 -- 8 N 1.83 --, BVerwGE 68, 36/41; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 1.7.1987 -- 2 S 3278/85 --, BaWüVBl.Rn. 36 Mit diesen Grundsätzen ist ein personengebundener Haushaltstarif, bei dem mit zunehmender Personenzahl die Müllgebührensätze bzw. -anteile je Haushaltsangehörigen degressiv gestaffelt sind, ohne weiteres vereinbar, wie in der Rechtsprechung des erk. Senats geklärt ist (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 1.7.1987 -- 2 S 3278/85 --, BaWüVBl. 1988, 142; Urteil vom 2.9.1988 -- 2 S 1719/88 --).
- BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90
Dieser Grundsatz vermag die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte indessen nur so lange zu rechtfertigen, wie nicht mehr als 10 v.H. der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (BVerwG, Urteil vom 1.8.1986 -- 8 C 112.84 --, NVwZ 1987, 231; Beschluß vom 19.9.1983 -- 8 N 1.83 --, BVerwGE 68, 36/41; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 1.7.1987 -- 2 S 3278/85 --, BaWüVBl. - BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84
Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90
Dieser Grundsatz vermag die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte indessen nur so lange zu rechtfertigen, wie nicht mehr als 10 v.H. der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (BVerwG, Urteil vom 1.8.1986 -- 8 C 112.84 --, NVwZ 1987, 231; Beschluß vom 19.9.1983 -- 8 N 1.83 --, BVerwGE 68, 36/41; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 1.7.1987 -- 2 S 3278/85 --, BaWüVBl.
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.1989 - 2 S 2805/87
Abwassergebühr; Starkverschmutzungszuschlag; Berechnungsmodell; Mischkanalisation
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90
Ist dem Gemeinderat vor oder bei Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat ohne eine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation das ihm bei Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.2.1989 -- 2 S 2279/87 --, VBlBW 1989, 462; Urteil vom 31.8.1989 -- 2 S 2805/87 --, VBlBW 1990, 103). - VGH Baden-Württemberg, 16.02.1989 - 2 S 2279/87
Gebührenkalkulation für Gebührensatzung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90
Ist dem Gemeinderat vor oder bei Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat ohne eine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation das ihm bei Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.2.1989 -- 2 S 2279/87 --, VBlBW 1989, 462; Urteil vom 31.8.1989 -- 2 S 2805/87 --, VBlBW 1990, 103). - VGH Baden-Württemberg, 02.09.1988 - 2 S 1720/88
Gefäßtarif für Gewerbemüll; Gliederung eines Entsorgungsgebiets in Bezirke; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90
1988, 142; Urteil vom 2.9.1988 -- 2 S 1720/88 --, ESVGH 39, 20). - BVerwG, 18.04.1975 - VII C 41.73
Vereinbarkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Ortsrecht durch Offenlegung mit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90
Von dieser Gestaltung des Gebührentarifs verspricht sich die Beklagte zu Recht einen Anreiz zur Müllvermeidung, dem das Äquivalenzprinzip in den durch dieses gezogenen Obergrenzen der Gebührenbemessung Raum läßt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.4.1975 -- VII C 41.73 --, KStZ 1975, 191; Driehaus, KAG, § 6 Rn 581). - VGH Baden-Württemberg, 25.03.1982 - 2 S 1378/81
Erhebung von Abfallgebühren nach Personenzahl
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90
So darf der Satzungsgeber, wie in der Rechtsprechung des erk. Senats geklärt ist, in den Gebührensatz einen von der Menge des anfallenden Mülls unabhängigen Grundbetrag einstellen, der die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten abgelten soll (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1982 -- 2 S 1378/81 --, KStZ 1982, 213; Urteil vom 22.9.1983 -- 2 S 920/82 --; Urteil vom 24.9.1987 -- 2 S 520/87 --). - VGH Baden-Württemberg, 02.09.1988 - 2 S 1719/88
Hausmüllgebühren - Äquivalenzprinzip, Gleichheitssatz, Kostendeckung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90
Rn. 36 Mit diesen Grundsätzen ist ein personengebundener Haushaltstarif, bei dem mit zunehmender Personenzahl die Müllgebührensätze bzw. -anteile je Haushaltsangehörigen degressiv gestaffelt sind, ohne weiteres vereinbar, wie in der Rechtsprechung des erk. Senats geklärt ist (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 1.7.1987 -- 2 S 3278/85 --, BaWüVBl. 1988, 142; Urteil vom 2.9.1988 -- 2 S 1719/88 --). - VGH Baden-Württemberg, 22.09.1983 - 2 S 920/82
Müllgebühr; Personentarif als Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Staffelung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90
So darf der Satzungsgeber, wie in der Rechtsprechung des erk. Senats geklärt ist, in den Gebührensatz einen von der Menge des anfallenden Mülls unabhängigen Grundbetrag einstellen, der die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten abgelten soll (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1982 -- 2 S 1378/81 --, KStZ 1982, 213; Urteil vom 22.9.1983 -- 2 S 920/82 --; Urteil vom 24.9.1987 -- 2 S 520/87 --). - VGH Baden-Württemberg, 24.09.1987 - 2 S 520/87
Unwirksamkeit einer Abfallsatzung
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in …
Ist dem Satzungsgeber vor oder bei der Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat bzw. Kreistag ohne eine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation das ihm bei der Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (so das Urteil des Senats vom 16.2.1989, VBlBW 1989, 462 und das Urteil vom 31.8.1989, VBlBW 1990, 103 und ferner das Urteil des Senats vom 5.9.1990, ESVGH 41, 63; zum Ganzen kritisch neuerdings Gern, NVwZ 1995, 1145).In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß es dem Satzungsgeber grundsätzlich gestattet ist, die Abfallgebührensätze auf Grund einer teils leistungsorientierten, teils kostenorientierten Mischkalkulation festzusetzen (Urteil des Senats vom 05.09.1990, ESVGH 41, 63 und neuerdings auch BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, KStZ 1995, 54 = BWGZ 1995, 336).
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02
Bemessung der Abwassergebühr nach der Frischwassermenge
Diese Kalkulation soll erkennen lassen, ob die Gebührensätze leistungs- bzw. kostenorientiert berechnet worden sind (Senatsurteil vom 5.9.1990 - 2 S 964/90 - m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
Bemessung von Abfallgebühren nach Personenmaßstab
Gestützt auf die Erhebungen im Landkreis B. (hier haushaltsbezogen) und in L. (hier grundstücksbezogen) vertritt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, der Satzungsgeber müsse die Müllgebühren je Haushaltsangehörigen bzw. je Bewohner eines Grundstücks degressiv gestalten (…vgl. Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, eine systematische Übersicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., BWGZ 1989, S. 239, 252f. m.N. aus der Rspr., auch der abweichenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW und des Bay.VGH;… Scholz in Driehaus, KAG, Teil III Benutzungsgebühren, § 6 Rdnr. 601 m.w.N.;… st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 22.3.1979, a.a.O.; Urteil vom 25.3.1982, KStZ 82, 213 = VBlBW 83, 178; Urteil vom 6.3.1986, BWGZ 86, 508 = VBlBW 87, 146; Normenkontrollbeschluß vom 1.7.1987, VBlBW 1988, 142; Urteil vom 8.12.1989 - 2 S 361/89; Urteil vom 5.9.1990 - 2 S 964/90). - VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 2 S 1449/94
Abfallgebühr: keine Verpflichtung der Behörde zur Begründung des ausgeübten …
In der Rechtsprechung des Senats ist seit langem geklärt, daß der von dem Beklagten für die Entsorgung von Haushalten verwendete personengebundene Haushaltstarif (§ 24 AWS) einen zulässigen Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Abfallgebühren abgibt, sofern er degressiv ausgestaltet ist (vgl. Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, BWGZ 1989, 239, 252 mit umfangreichen Nachweisen; ferner die schon vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen des Senats: Beschluß vom 1.7.1987 - 2 S 3278/85 -, VBlBW 1988, 142; Urteil vom 5.9.1990 - 2 S 964/90 - ebenso Beschluß des 10. Senats vom 19.2.1990 - 10 S 3608/88 -). - VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98
Erstattung der Beförderungskosten für Schüler - Gleichheitssatz
Es kann sich hier nicht anders verhalten als z.B. im Kommunalabgabenrecht, in dem dieser Grundsatz durch die Rechtsprechung anerkannt ist (z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 16.02.1989, VBlBW 1989, 462, vom 31.08.1990, VBlBW 1990, 103, vom 05.09.1990, ESVGH 41, 63 und Beschluß vom 27.02.1996, VBlBW 1996, 382 = ESVGH 46, 177).
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