Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 9 S 2623/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Erste juristische Staatsprüfung - Wiederholung der Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Wiederholung von Prüfungen - Wiederholung zur Notenverbesserung - Erkrankung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 26.10.1992 - 5 K 1935/92
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 9 S 2623/92
Papierfundstellen
- ESVGH 43, 131
- VBlBW 1993, 263
- DVBl 1993, 512
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 9 S 505/92
Zulassung zur Ersten juristischen Staatsprüfung unter den Voraussetzungen des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 9 S 2623/92
Gewährt der Normgeber gleichwohl eine Wiederholungsmöglichkeit zu einer Notenverbesserung, so steht ihm ein weiter Gestaltungsspielraum zu (siehe dazu den Senatsbeschluß vom 27.2.1992, BWPr 1992, 157 = DVBl. 1992, 1044 = NVwZ-RR 1992, 419). - VGH Baden-Württemberg, 15.04.1991 - 3 S 498/90
Wasserrechtliche Planfeststellung; Regenüberlaufbecken; Standortreservierung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 9 S 2623/92
Wie mit der sogenannten Freischußregelung des § 22 Abs. 4 JAPrO soll mit der Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung auch für Kandidaten, die sich im neunten oder einem höheren Semester befinden und die ein besseres Notenergebnis anstreben, ein Anreiz geschaffen werden, sich der Prüfung alsbald zu unterziehen, anstatt diese im Hinblick auf das erstrebte Ziel einer ordentlichen Prüfungsnote noch länger hinauszuschieben (vgl. Eggensperger, "Freischußregelung" auch für baden-württembergische Rechtsstudenten, VBlBW 1991, 314 f.).
- VerfGH Bayern, 07.02.2012 - 112-VI-10
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen
Rn. 24 Dass es in Bayern überhaupt die Möglichkeit gibt, die Zweite Juristische Staatsprüfung zum Zweck der Notenverbesserung zu wiederholen, ist verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BayVGH vom 5.3.1986 = BayVBl 1986, 530 f.; NdsOVG vom 12.7.2007 = NJW 2007, 3657/3658; HessVGH vom 29.12.1994 Az. 6 UE 2134/93; VGH BW vom 22.12.1992 Az. 9 S 2623/92;… Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, RdNr. 747).Es wäre verfassungsrechtlich wohl nicht einmal zu beanstanden, wenn diese Frist als absolute Ausschlussfrist ausgestaltet worden wäre mit der Folge, dass selbst bei krankheitsbedingter Verhinderung eine spätere Wiederholung ausgeschlossen wäre (vgl. VGH BW vom 22.12.1992 Az. 9 S 2623/92;… Niehues, a. a. O., RdNr. 156).
Darin liegt ein grundlegender Unterschied, der eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Regelungen zur Prüfungswiederholung ausschließt, zumal der Verordnungsgeber - wie bereits ausgeführt - ohne Verfassungsverstoß schon von der Einräumung einer einmaligen Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung hätte absehen können (vgl. VGH BW vom 22.12.1992 Az. 9 S 2623/92; Hess VGH vom 29.12.1994 Az. 6 UE 2134/93; NdsOVG NJW 2007, 3657/3658;… Niehues, a. a. O., RdNrn. 744 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 9 S 2023/93
Prüfungserleichterungen zum Ausgleich von Behinderungen, die die Schreibfähigkeit …
Ohne daß dies im vorliegenden Verfahren abschließend zu entscheiden wäre, spricht jedenfalls vieles dafür, daß es sich bei der in § 22 Abs. 4 JAPrO 1993 normierten Frist von acht Semestern um eine Ausschlußfrist handelt, die auch bei einem krankheitsbedingten Rücktritt eines Kandidaten keiner Verlängerung oder Wiedereinsetzung zugänglich ist (vgl. auch Senatsbeschluß vom 22.12.1992 - 9 S 2623/92 -, VBlBW 1993, 263, zur Befristung der Möglichkeit einer Prüfungswiederholung zur Notenverbesserung gemäß § 22 Abs. 5 JAPrO 1993). - VGH Bayern, 08.09.2010 - 7 ZB 10.505
Nichtteilnahme an der Wiederholungsprüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung …
Dem Verordnungsgeber steht hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit er eine verfassungsrechtlich ohnehin nicht gebotene (vgl. NdsOVG vom 12.7.2007 NJW 2007, 3657/3658; HessVGH vom 29.12.1994 Az. 6 UE 2134/93 ;… Niehues, Prüfungsrecht, 4. Auflage 2004, RdNr. 747) Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung vorsieht, ein weiter Gestaltungsspielraum zu (VGH BW vom 22.12.1992 VBlBW 1993, 263/264;… NdsOVG vom 12.7.2007, a.a.O., S. 3658).Eine zeitliche Grenze ist insoweit grundsätzlich als sachgerecht anzusehen (VGH BW vom 22.12.1992, a.a.O., S. 264;… Niehues, a.a.O., RdNr. 747).
Teilweise wird bei Wiederholungsprüfungen zur Notenverbesserung der festgelegte Zeitrahmen als Ausschlussfrist verstanden mit der Folge, dass auch bei krankheitsbedingtem Prüfungsrücktritt eine spätere Wiederholung ausgeschlossen sein soll (VGH BW vom 22.12.1992, a.a.O., S. 264;… Niehues, a.a.O., RdNr. 156).
- OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06
Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung zwecks Notenverbesserung bei bereits …
Dies hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte (vgl. hierzu Bayr. VGH, Beschl. v. 5.3.1986 - 3 N 85 A.2347 -, BayVBl. 1986, 530; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.1992 - 9 S 2623/92 -, juris = VBlBW 1993, 263;… Hess. VGH, Urt. v. 29.12.1994 - 6 UE 2134/93 -, juris;… zustimmend etwa Niehues, a. a. O., Rdnr. 747;… Brehm/Zimmerling, a. a. O., Rdnr. 27 in Fußnote 104) eingehend und zutreffend dargelegt, sodass der Senat auf die Ausführungen in dem angefochtenen Urteil verweist, denen er folgt.Er ist in dem hier einschlägigen Bereich der gewährenden Staatstätigkeit befugt, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpfen will, es sei denn, dass die Unterschiede bzw. die Gemeinsamkeiten nach der Natur des in Rede stehenden Sachverhaltes bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise so erheblich sind, dass ihre Außerachtlassung als willkürlich und damit als gleichheitswidrig bezeichnet werden müsste (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 10.11.1998 - 1 BvL 50/92 -, BVerfGE 99, 165, 177 = NVwZ 1999, 517 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.1992 - 9 S 2623/92 -, a. a. O., Beschl. v. 27.2.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419).
- VG Hamburg, 05.06.2026 - 2 E 3570/26
Kein Wahlrecht eines Prüflings hinsichtlich eines Prüfungstermins …
Ob in Härtefällen eine Unterbrechung der Prüfung unter Verschiebung der Prüfungstermine auch für Verbesserungskandidaten geboten ist, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich als zwingend angesehen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 22.12.1992, 9 S 2623/92, juris Rn. 3).Dem Verordnungsgeber bzw. dem Prüfungsamt steht hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit er eine verfassungsrechtlich ohnehin nicht gebotene (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 8.9.2010, 7 ZB 10.505, juris Rn. 21 m.w.N.) Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung vorsieht, ein weiter Gestaltungsspielraum zu (…BayVGH, Beschl. v. 8.9.2010, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschl. v. 22.12.1992, 9 S 2623/92, juris Rn. 3).
- VG Karlsruhe, 04.04.2019 - 11 K 1830/18
Studium in individueller Teilzeit; Vereinbarkeit der Limitierung der …
Die ausnahmsweise Gewährung eines weiteren Prüfungsversuchs zum Zweck der Notenverbesserung stellt damit eine bloße freiwillige Gewährung eines Prüfungsangebots dar, auf welche der Studierende "eigentlich" gar keinen Anspruch hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.1992 - 9 S 2623/92 - ESVGH 43, 131; Hess. VGH, Urteil vom 29.12.1994 - 6 UE 2134/93 - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.07.2007 - 2 LA 213/06 - NJW 2007, 304; Bayer. VGH, Beschluss vom 08.09.2010 - 7 ZB 10.505 - juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 29.01.2013 - 2 A 58/12 - juris).Im Hinblick auf diesen Regelungszweck ist es aber weder sachwidrig noch willkürlich, die Wiederholungsmöglichkeit zeitlich zu befristen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.1992, a.a.O.).
- VG Gelsenkirchen, 17.10.2005 - 4 K 2418/05
Anspruch eines Studenten auf Durchführung eines Verbesserungsversuchs nach …
Er beruft sich hierzu auch auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 22. Dezember 1992 - 9 S 2623/92 - in einer seiner Ansicht nach vergleichbaren Sache.Rn. 18 Für die in Nordrhein-Westfalen (NRW) für Hochschulprüfungen geltende Rechtslage kann auch nicht der Argumentation in der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg (VGH BW) vom 22. Dezember 1992 - 9 S 2623/92 -, VwBlBW 1993, 263 sowie juris - gefolgt werden.
- OVG Sachsen, 29.01.2013 - 2 A 58/12
Erste Juristische Staatsprüfung, Notenverbesserung
Von dieser Auslegung des Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 28 Abs. 1 SächsVerf ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2007 - 2 LA 213/06 -, juris Rn. 5 ff.; BayVGH, Beschl. v. 5. März 1986, BayVBl. 1986, 530; VGH BW, Beschl. v. 22. Dezember 1992 - 9 S 2623/92 -, juris;… HessVGH, Urt. v. 29. Dezember 1994 - 6 UE 2134/93 -, juris;… vgl. auch Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band II, Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004 Rn. 747 m. w. N.) ausgegangen. - VGH Baden-Württemberg, 18.03.2020 - 9 S 1480/19
Teilzeitstudiengänge werden für bestimmte Studierende angeboten und tragen dem …
Im Hinblick auf den Zweck der Regelung, einen Anreiz zu schaffen, sich der Prüfung alsbald zu unterziehen, ist es weder sachwidrig noch willkürlich, die Wiederholungsmöglichkeit zeitlich zu befristen (siehe dazu die Senatsbeschlüsse vom 22.12.1992 - 9 S 2623/92 -, juris, und vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2014 - 10 B 6.12
Anerkennung von bei der Wiederholung von bereits bestandenen Lehrveranstaltungen …
Dies entspricht der nahezu einhelligen Auffassung von Rechtsprechung und Literatur (vgl. VGH BW, Beschluss vom 22. Dezember 1992 - 9 S 2623/92 -, VBlBW 1993, 263, juris Rn. 4; HessVGH…, Urteil vom 29. Dezember 1994 - 6 UE 2134/93 -, juris Rn. 29 ff.; NdsOVG…, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 2 LA 213/06 -, NJW 2007, 3657, juris Rn. 5;… BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Februar 2012 - Vf. 112-VI-10 -, BayVBl. 2012, 427, juris Rn. 24; SächsOVG…, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 2 A 58/12 -, juris Rn. 11;… Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 782;… Reich, a.a.O., § 15 Rn. 5 und § 16 Rn. 3 [S. 221]; teilweise a.A. Lindner, RdJB 2008, 218, der jedoch ebenfalls zumindest bei Prüfungen, deren Ergebnis nur zu einem geringem Prozentsatz in das Gesamtergebnis einfließt, eine Wiederholungsmöglichkeit nicht für verfassungsrechtlich geboten ansieht, S. 224). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.09.2010 - 2 M 166/10
Notenverbesserungsverfahren zur Pflichtfachprüfung des Ersten juristischen …
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