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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.11.1994 - 6 TG 2154/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5085
VGH Hessen, 29.11.1994 - 6 TG 2154/94 (https://dejure.org/1994,5085)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.11.1994 - 6 TG 2154/94 (https://dejure.org/1994,5085)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. November 1994 - 6 TG 2154/94 (https://dejure.org/1994,5085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 4 ÄApprO, § 14 Abs 6 ÄApprO, § 14 Abs 7 ÄApprO, § 14 Abs 4 S 6 ÄApprO
    Ärztliche Prüfung: Ermittlung der relativen Bestehensgrenze - Eliminierung von Prüfungsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 239 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 398
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Darmstadt, 03.05.2010 - 7 L 121/10

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als …

    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. z. B. Hess. VGH, Beschl. v. 05.12.1994 - 4 TH 2165/94 -, ESVGH 45, 239).
  • VG Gießen, 08.09.2009 - 1 L 1325/09

    Fortwirken einer Baugenehmigung bei Nutzungsunterbrechung

    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 05.12.1994 - 4 TH 2165/94 -, ESVGH 45, 239).
  • VG Münster, 20.12.2004 - 10 K 2220/04

    Aushändigung der Habilitationsurkunde für die Fachbereiche Vorklinische und …

    Rn. 83 Vgl. VGH Baden Württemberg, Beschl. vom 12. August 1988 - 9 S 2501/88 -, NVwZ 1989, 891 (892), VGH Hessen, Beschl. vom 29. November 1994 - 6 TG 2154/94 - NVwZ-RR 1995, 398; Zimmerling/Brehm, Der vorläufige Rechtsschutz im Prüfungsrecht, NVwZ 2004, 651 (654).
  • VG Schwerin, 17.11.2000 - 7 B 859/00
    Denn die vorläufige Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung bzw. zur Wiederholung der Aufsichtarbeit Z I hätte eine erhebliche Prüfungsverzögerung zur Folge, und es ist dem Antragsteller nicht zuzumuten, das Prüfungswissen bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens auf dem aktuellen Stand zu halten (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. Juli 1996, a. a. O.; VGH BW 08.11.1988, NVwZ 1989, 891; Hessischer VGH NVwZ-RR 1995, 398).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 6 TG 2992/95

    Änderung der Rechtsprechung des BVerfG nach Rechtskraft einer den Erlaß einer …

    Allerdings fließt der auf die allein vertretbare Antwortalternative (C) entfallende Beantwortungsanteil aller Prüflinge (0,567) in "die durchschnittliche Prüfungsleistung des jeweiligen Prüfungstermins" im Sinne von § 14 Abs. 5 ÄAppO i.d.F. der Dritten Änderungsverordnung vom 15. Juli 1981 (BGBl. I S. 660) ein, weil "die durchschnittliche Prüfungsleistung des jeweiligen Prüfungstermins" die vertretbaren Antworten aller Prüflinge enthält (vgl. den Senatsbeschluß vom 29. November 1994 - 6 TG 2154/94 - NVwZ-RR 1995, 398 f. zu der Neufassung des § 14 Abs. 6 "die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge").
  • VG Gießen, 25.03.2014 - 1 L 3136/13

    Stadtallendorf: Sportsbar und Wettbüro - Eilantrag erfolglos

    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 05.12.1994 - 4 TH 2165/94 - , ESVGH 45, 239; VG Gießen, Beschluss vom 08.09.2009 - 1 L 1325/09.GI - , NVwZ-RR 2010, 181).
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