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Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 3310/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10841
VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 3310/94 (https://dejure.org/1996,10841)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.09.1996 - 2 S 3310/94 (https://dejure.org/1996,10841)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. September 1996 - 2 S 3310/94 (https://dejure.org/1996,10841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: zulässige Erhebung von Starkverschmutzerzuschlägen; Kosten der Einrichtung: Ausgleich von Kostenunterdeckungen - Fünfjahreszeitraum; Zinsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 79 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 3310/94
    Da die genannten Fallgestaltungen von der angegriffenen Satzung in ihrer jeweiligen Fassung nicht geregelt sind, widerspricht § 39 dem Gebot hinreichender Bestimmtheit eines Abgabentatbestands, das sicherstellen soll, daß eine nicht hinreichend überprüfbare und daher willkürliche Handhabung des Abgabentatbestands ausgeschlossen werden kann (vgl BVerfGE 8, 274, 325; 13, 153, 169).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Kapitalverkehrsteuergesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 3310/94
    Da die genannten Fallgestaltungen von der angegriffenen Satzung in ihrer jeweiligen Fassung nicht geregelt sind, widerspricht § 39 dem Gebot hinreichender Bestimmtheit eines Abgabentatbestands, das sicherstellen soll, daß eine nicht hinreichend überprüfbare und daher willkürliche Handhabung des Abgabentatbestands ausgeschlossen werden kann (vgl BVerfGE 8, 274, 325; 13, 153, 169).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1989 - 2 S 2805/87

    Abwassergebühr; Starkverschmutzungszuschlag; Berechnungsmodell; Mischkanalisation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 3310/94
    Der Senat hat dementsprechend in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 31.8.1989 (VBlBW 1990, 103 = BWGZ 1990, 394) erneut herausgestellt, daß eine Abgabesatzung für alle in Betracht kommenden Anwendungsfälle insbesondere die Bemessung der Abgabe klar und berechenbar regeln muß und nicht eine wesentliche Bestimmung der Entscheidung dem Einzelfall überlassen darf.
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Gebührengesetz NRW

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 3310/94
    Zum anderen steht das Kostendeckungsprinzip, das als solches keinen verfassungsrechtlichen Rang besitzt und auch dem Wesen der Gebühr nicht immanent ist (BVerfGE 50, 217 und 227), einer konkretisierenden Bestimmung der gebührenfähigen Kosten durch den Gesetzgeber ersichtlich nicht entgegen.
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 3310/94
    Der Antragstellerin fehlt deshalb auch nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl BVerwGE 56, 172, 175).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 3310/94
    Nicht zu beanstanden ist auch, daß die Satzung vom 16.2.1995 sich Rückwirkung auf den 1.7.1994 beimißt (vgl dazu den Normenkontrollbeschluß des Senats vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94 - mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1984 - 2 S 2877/83

    Kindergartengebühren, Gebührenstaffelung; Höhe der Gebühren bei Halbtagsbetreuung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 3310/94
    Eine Gebührenbemessung verstößt allerdings erst dann gegen das Äquivalenzprinzip, wenn ihre Anwendung zu einer groben Störung des Ausgleichsverhältnisses zwischen Gebühr und Wert der Leistung für den Empfänger führt (dazu der Normenkontrollbeschluß des Senats vom 7.5.1984, ESVGH 34, 274, 278 mN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.06.2021 - 2 LB 15/19

    Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form; Unrichtigkeit einer …

    Zwar kann der Begriff der Messreihe zunächst dahingehend verstanden werden, dass die gleiche Messung unter möglichst identischen Randbedingungen mehrfach wiederholt werden soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. September 1996 - 2 S 3310/94 -, juris, Rn. 21: "an sieben aufeinanderfolgenden Tagen (Messreihe)".
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2022 - 2 S 565/21

    Abwassergebühren; Gebührenkalkulation; Umlage der Abschreibungen des …

    Ein solcher Spielraum besteht insbesondere auch bei der Ermittlung des "angemessenen" Zinssatzes gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KAG , und zwar sowohl hinsichtlich der Methode der Zinsermittlung als auch bezüglich der Höhe des zugrunde zu legenden Zinssatzes (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.09.1996 - 2 S 3310/94 - juris Rn. 73…, Urteil vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - juris Rn. 59, Urteil vom 31.08.1989 - 2 S 2805/87 - VBlBW 1990, 103, Urteil vom 16.02.1989 - 2 S 2279/87 - VBlBW 1989, 462, Urteil vom 27.10.1983 - 2 S 199/80 - VBlBW 1984, 346; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 17.01.2019 - 20 ZB 17.436 - juris Rn. 3…, Beschluss vom 23.10.2018 - 20 N 17.621 - juris Rn. 22;… Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 14 Erl.

    Rn. 49 Der Weite des Einschätzungsspielraums der Gemeinde entsprechend hat auch der Senat stets nur eine zurückhaltende Kontrolle des kalkulatorischen Zinssatzes ausgeübt und keine konkreten Maßgaben zu der betragsmäßigen Ermittlung dieses Zinssatzes und dem zugrunde zu legenden Bezugszeitraum formuliert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.09.1996 - 2 S 3310/94 - juris Rn. 73…, Urteil vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - juris Rn. 59, Urteil vom 31.08.1989 - 2 S 2805/87 - VBlBW 1990, 103, Urteil vom 16.02.1989 - 2 S 2279/87 - VBlBW 1989, 462, Urteil vom 27.10.1983 - 2 S 199/80 - VBlBW 1984, 346).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 2 S 2559/05

    Gebührenkalkulation; Ausgleich von Unterdeckungen innerhalb der 5-Jahres-Frist

    Dasselbe gilt, wenn Kostenunterdeckungen, die bereits älter als fünf Jahre und somit nicht mehr ausgleichsfähig sind, zum Ausgleich für nachfolgende Kostenüberdeckungen in die Gebührenkalkulation eingestellt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 26.9.1996 - 2 S 3310/94 - BWGZ 1997, 339).

    Auch der gesamt Kalkulationszeitraum muss innerhalb der Ausgleichsfrist liegen (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 26.9.1996, aaO; Bleile, Praxishandbuch Kommunales Gebührenrecht in Baden-Württemberg, Nr. 3.5.2 zu 10.02).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2025 - 9 D 64/19

    Schmutzwassergebühr; Starkverschmutzerzuschlag; Äquivalenzprinzip; …

    Rn. 78 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1977 - 7 C 4.76 -, juris Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 7. September 2011 - 2 S 1202/10 -, juris Rn. 35, und vom 31. August 1989 - 2 S 2805/87 -, VBlBW 1990, 103, 109, sowie Beschluss vom 26. September 1996 - 2 S 3310/94 -, juris Rn. 67; OVG M.-V., Urteil vom 20. Oktober 2003 - 1 L 323/02 -, juris Rn. 53; Schl.-H. OVG, Urteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 9/99 -, juris Rn. 45, und Beschluss vom 15. Juni 2021 - 2 LB 15/19 -, juris Rn. 62; Bay. VGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - 23 B 95.1119 -, juris Rn. 75; Hess. VGH, Beschluss vom 28. August 1986 - 5 TH 1870/86 -, juris Rn. 16 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 19. Juli 1999 - 9 M 2622/99 -, juris Rn. 8.
  • StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 128/13

    Heranziehung eines Gebührenschuldners zu Abwassergebühren i.R.e. Ausgleichs von …

    Rn. 32 Das in diesen Normen niedergelegte Kostendeckungsprinzip hat jedoch keinen Verfassungsrang, weil der Gesetzgeber mit einer Gebührenregelung neben der Kostendeckung auch andere Zwecke verfolgen darf (…vgl. BVerfGE 97, 332 - Juris Rn. 65; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.9.1996 - 2 S 3310/94 -, Juris Rn. 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.2011 - 2 S 1202/10

    Abwassergebühr; Starkverschmutzerzuschlag; Gleichbehandlungsgebot

    Dieses höhere Maß der Benutzung lässt ein lediglich an der Abwassermenge ausgerichteter Gebührenmaßstab unberücksichtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.1977 - VII C 4.76 - KStZ 1978, 131; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 26.09.1996 - 2 S 3310/94; Urteil vom 31.08.1989 - 2 S 2805/97 - VBlBW 1990, 103).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2003 - 1 L 323/02

    Gleichheitsgrundsatz, Praktikabilität, Typengerechtigkeit; Systemgerechtigkeit, …

    Dies entspricht der völlig herrschenden Rechtsprechung und Literatur (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 21.06.2000 - 2 L 9/99 -, KStZ 2001, 51; VG Minden, vom 01.03.2000 - 9 K 1040/98 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.07.1999 - 9 M 2622/99 - VGH Mannheim, Urteil vom 26.09.1996 - 2 S 3310/94 -, ESVGH 47, 79; VGH Kassel, vom 28.08.1986 - 5 TH 1870/80 - VG Darmstadt, vom 20.05.1985 -4/1 H 150/85 - OVG Lüneburg, Urteil vom 10.04.1980 - 3 A 258/75 -, KStZ 1980, 190; BVerwG, Urteil vom 26.10.1977 - 7 C 4.76 -, ZMR 1978, 301;… Schulte/Wiesemann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 378;… Scholz in Driehaus, a.a.O., Rn. 590;… Lohmann in Driehaus, a.a.O., Rn. 687, sowie Lichtenfeld in Driehaus, a.a.O., Rn. 760).
  • VG Aachen, 07.10.2016 - 7 K 1721/16

    Schmutzwassergebühr; Starkverschmutzerzuschlag

    Rn. 23 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2012 - OVG 9 A 7.10 -, juris Rn. 44; Beschluss vom 13.09.2011 - OVG 9 S 13.11 -, juris Rn. 14; BayVGH, Beschluss vom 02.03.2011 - 20 ZB 10.3178 -, juris Rn. 4; OVG MV, Urteil vom 20.10.2003 - 1 L 323/02 -, juris Rn. 54; OVG SH, Urteil vom 21.06.2000 - 2 L 9/99 -, juris Rn. 45; OVG Nds., Beschluss vom 19.07.1999 - 9 M 2622/99 -, juris Rn. 8; VGH BW, Beschluss vom 26.09.1996 - 2 S 3310/94 -, juris Rn. 67; VG Magdeburg, Beschluss vom 22.07.2013 - 9 B 150/13 -, juris Rn. 23; VG Köln, Beschluss vom 25.05.2011 - 14 L 19/11 -, juris Rn. 17; Lichtenfeld, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 760 m.w.N. (Stand: März 2014).
  • VG Schleswig, 24.09.2021 - 4 A 303/19

    Abwassergebühr - Verschmutzungszuschlag

    Der Schwerpunkt der kostenmäßigen Zusatzbelastung ist im Bereich der biologischen Reinigung des Klärwerks zu finden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. September 1996 - 2 S 3310/94 -, juris, Rn. 76 f.).
  • VG Magdeburg, 22.07.2013 - 9 B 150/13

    Erhebung von Benutzungsgebühren, hier: Starkverschmutzerzuschlag; Berechnung der …

    Rn. 25 Weder hat die Antragstellerin Bedenken gegen die so vorzunehmende Bestimmung des grundstücksbezogenen CSB-Wertes bzw. gegen deren Anwendung im vorliegenden Fall geltend gemacht noch sind solche ersichtlich (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 26.09.1996, 2 S 3310/94, juris).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 874/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3423
VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 874/95 (https://dejure.org/1996,3423)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.09.1996 - A 13 S 874/95 (https://dejure.org/1996,3423)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. September 1996 - A 13 S 874/95 (https://dejure.org/1996,3423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zaire: Vorliegen einer effektiven Gebietsgewalt des Verfolgerstaates; Einzelfall eines vorverfolgten - vermeintlichen - UDPS-Mitgliedes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 79 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 874/95
    Rn. 17 Politisch Verfolgter im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG ist, wer aus politischen Gründen staatlichen oder dem Staat zurechenbaren Maßnahmen Dritter mit Gefahr für Leib oder Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt wäre oder - allgemein gesagt - politische Repressalien zu erwarten hätte (BVerfG, Beschl v 10.7.1989, BVerfGE 80, 315 (333ff); BVerfG, Beschl v 2.7.1980, BVerfGE 54, 341 (356f)), wobei insoweit unterschiedliche Prognosemaßstäbe gelten je nachdem, ob der Asylsuchende seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat (Vorverfolgter), oder ob er unverfolgt ausgereist ist (BVerfG, Beschl v 10.7.1989, aaO 344ff).

    Sein Asylantrag muß daher Erfolg haben, wenn die fluchtbegründenden Umstände ohne wesentliche Änderung fortbestehen (BVerfG, Beschl v 10.7.1989, BVerfGE 80, 315 (344f)).

    Maßnahmen sind politische Verfolgung, wenn sie dem Einzelnen wegen seiner politischen Überzeugung, seiner religiösen Grundentscheidung oder für ihn unverfügbarer Merkmale, die sein Anderssein prägen (asylerhebliche Merkmale), gezielt Verletzungen seiner Rechtsgüter Leib und Leben oder ausgrenzende Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit zufügen (BVerfG, Beschl v 10.7.1989, aaO 334f).

    Denn ob eine Verfolgung - zumindest auch - "wegen" eines asylerheblichen Merkmales erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfG, Beschl v 10.7.1989, aaO 335).

    Politische Verfolgung ist bereits zu bejahen, wenn Maßnahmen gegen Personen ergriffen werden, die einer nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Gruppierung zugerechnet werden (BVerfG, Beschl v 10.7.1989, aaO 340) oder wenn dies im Blick auf diese asylrelevanten Merkmale geschieht (BVerfG, Beschl v 20.12.1989, BVerfGE 81, 142 (151)).

    Schutz vor den Folgen anarchischer Zustände oder der Auflösung der Staatsgewalt ist durch Art. 16a Abs. 1 GG nicht versprochen (vgl BVerfG, Beschl v 10.7.1989, aaO 336, 340; BVerwG, Urt v 18.1.1994, NVwZ 1994, 497 (498)).

    Denn die Ratio der Asylgewährleistung im Grundgesetz hebt nur auf die Gefahren ab, die aus einem bestimmt gearteten Einsatz verfolgender - repressiver - Staatsgewalt erwachsen (vgl BVerfG, Beschl v 10.7.1989, aaO, 334 mwN).

    Im übrigen sind "Amtswalterexzesse" dem Staat ohnehin nur dann nicht zurechenbar, wenn es sich um vereinzelte Exzeßtaten von Amtswaltern handelt (vgl BVerfG, Beschl v 10.7.1989, aaO 352; BVerfG, Beschl v 20.5.1992, InfAuslR 1992, 283 (287)).

    Sein Asylantrag muß daher Erfolg haben, wenn die fluchtbegründenden Umstände im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats ohne wesentliche Änderung fortbestehen (vgl BVerfG, Beschl v 10.7.1989, aaO 344f).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 874/95
    Zur Asylanerkennung kann daher schon allein der Tatsachenvortrag des Asylsuchenden führen, sofern seine Behauptungen unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände glaubhaft sind, so daß sich das Tatsachengericht von ihrer Wahrheit überzeugen kann (BVerwG, Urt v 16.4.1985, BVerwGE 71, 180 (181)).

    In tatsächlich zweifelhaften Fällen muß sich das Gericht mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, Urt v 16.4.1985, aaO).

    Dieser teilweise widersprüchlichen und teilweise deutlich gesteigerten Darstellung des Verfolgungsgeschehens mißt der Senat jedoch im Hinblick auf die für die Richtigkeit des klägerischen Vorbringens - jedenfalls in seinem wesentlichen Kern - sprechenden Verletzungsspuren (Narben) an seinem Körper bei der im Rahmen des Möglichen gebotenen "wohlwollenden" Würdigung seiner Angaben (vgl BVerwG, Urt v 16.4.1985, aaO) keine ausschlaggebende Bedeutung zu Lasten des Klägers zu.

    Bei dieser Erkenntnislage ist der Senat unter Zurückstellung nicht völlig ausschließbarer Zweifel überzeugt (vgl BVerwG, Urt v 16.4.1985, aaO), daß die vom Kläger dargelegte Freilassung - eine "Flucht" aus der Haft hat er nicht behauptet - mittels Bestechung und gezielter Hilfe von außen jedenfalls zu dem hier in Rede stehenden Zeitpunkt im April 1993 tatsächlich möglich war (vgl AA an VG Aachen v 10.3.1993), und der Senat glaubt dem Kläger, daß sich seine Freilassung so wie von ihm geschildert ereignet hat.

  • BVerwG, 01.07.1994 - 9 B 181.94

    Armee eines Staates - Verfolgungsmaßnahmen - Verfolgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 874/95
    Denn "Staatlichkeit" der Verfolgung bedeutet den Mißbrauch einer aus der Gebietshoheit folgenden Herrschaftsmacht zum Zwecke der Verfolgung oder, bei Vornahme von Verfolgungshandlungen durch Private, die Nichtausübung der Gebietshoheit zum Schutz vor Verfolgung (BVerwG, Beschl v 1.7.1994, NVwZ-RR 1995, 54).

    Das kann in bestimmten Teilbereichen oder bestimmten Konstellationen auch dann noch der Fall sein, wenn nur noch bestimmte Staatsorgane wie etwa das Staatsoberhaupt oder die Armee, sei es gemäß der Verfassung, sei es diese durchbrechend oder in direktem Widerspruch zu ihr, in der Praxis den entscheidenden Einfluß entfalten und das (Verfolgungshandeln) Handeln der Sicherheitskräfte bestimmen (vgl BVerwG, Beschl v 1.7.1994, aaO 55).

    Denn nur solche von staatlichen Organen begangene Übergriffe, die aus der Praxis des staatlichen Handelns als "Exzesse" deutlich herausfallen, sind keine staatliche Verfolgung (vgl BVerwG, Beschl v 1.7.1994, aaO 55).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 874/95
    Politische Verfolgung ist bereits zu bejahen, wenn Maßnahmen gegen Personen ergriffen werden, die einer nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Gruppierung zugerechnet werden (…BVerfG, Beschl v 10.7.1989, aaO 340) oder wenn dies im Blick auf diese asylrelevanten Merkmale geschieht (BVerfG, Beschl v 20.12.1989, BVerfGE 81, 142 (151)).

    Folter ist nur asylerheblich, wenn sie wegen asylrelevanter Merkmale eingesetzt oder im Blick auf diese Merkmale in verschärfter Form angewendet wird (BVerfG, Beschl v 20.12.1989, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1995 - A 13 S 3791/94

    Fehlerhafte Zurückweisung von Vorbringen als verspätet - Verletzung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 874/95
    Rn. 6 Auf Antrag des Klägers hat der Senat mit Beschluß vom 6.3.1995 - A 13 S 3791/94 (EZAR 631 Nr. 37 = NVwZ Beilage Nr. 6/1995 S 44) - die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wegen der Versagung rechtlichen Gehörs bezüglich des klägerischen Vortrages in seiner Erklärung vom 1.11.1994 zugelassen.

    Insoweit nimmt der Senat auf die Gründe seines Beschlusses über die Zulassung der Berufung vom 6.3.1995 (aaO) Bezug.

  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 205/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen zur Feststellung mittelbarer poitischer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 874/95
    Im übrigen sind "Amtswalterexzesse" dem Staat ohnehin nur dann nicht zurechenbar, wenn es sich um vereinzelte Exzeßtaten von Amtswaltern handelt (…vgl BVerfG, Beschl v 10.7.1989, aaO 352; BVerfG, Beschl v 20.5.1992, InfAuslR 1992, 283 (287)).
  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 443.93

    Völkerrecht - Bürgerkriegsflüchtling - Abschiebung - Politische Verfolgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 874/95
    Denn diese sind mit denen einer Asylanerkennung deckungsgleich, soweit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betrifft (vgl BVerwG, Urt v 22.3.1994, InfAuslR 1994, 329; BVerwG, Urt v 3.11.1992, BVerwGE 91, 150 (154)).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 874/95
    Der Asylsuchende muß jedenfalls in bezug auf die in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse und persönlichen Erlebnisse unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmige Schilderung abgeben, die geeignet ist, seinen Anspruch lückenlos zu tragen (BVerwG, Urt v 24.3.1987, BVerwGE 77, 150 (156) mwN).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 874/95
    Ihm kann die Rückkehr nach Zaire nur zugemutet werden, wenn sich eine Wiederholung der Verfolgung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen läßt; verbleiben ernsthafte Bedenken, so führt dies zur Anerkennung des schon einmal verfolgten Klägers als asylberechtigt (BVerwG, Urt v 2.8.1983, BVerwGE 67, 314 (316) mwN).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 874/95
    Denn diese sind mit denen einer Asylanerkennung deckungsgleich, soweit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betrifft (vgl BVerwG, Urt v 22.3.1994, InfAuslR 1994, 329; BVerwG, Urt v 3.11.1992, BVerwGE 91, 150 (154)).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92

    Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1994 - A 13 S 1715/92

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1994 - 13 A 11675/93

    Aktive Mitglieder der Exil-UDPS; Zaire; Politische Verfolgung

  • VGH Hessen, 30.10.1995 - 13 UE 426/95

    Keine Bindungswirkung der einen Asylanspruch nach GG Art 16a Abs 1 abweisenden …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1992 - A 13 S 1940/91

    Somalia: mangels effektiver Gebietsgewalt der Staatsmacht keine politische …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.1995 - 23 A 3051/93

    Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils; Anerkennung als …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1993 - A 13 S 1850/92

    Zur fehlenden staatlichen oder staatsähnlichen Macht in Somalia - fehlende …

  • RG, 27.02.1893 - 222/93

    Zur Begriffsbestimmung der "Brücke".

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …

  • BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlung der Tatsachengrundlage im …

  • BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 81/93

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Behandlung von Beweisanträgen bei …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1999 - A 13 S 2844/95

    Demokratische Republik Kongo: Staatsgewalt- bzw Gebietsgewalt in bestimmten …

    Dabei kann der Senat anknüpfen an seine Rechtsprechung zum Bestand einer effektiven staatlichen Gebietsgewalt im damaligen Zaire in der letzten Phase der Herrschaft von Staatspräsident Mobutu (Urteil vom 18.9.1996 - A 13 S 874/95).

    In tatsächlicher Hinsicht ist der Senat - bezogen auf die damalige Lage - zu dem Ergebnis gekommen, daß die Staatspräsident Mobutu unterstellten Streitkräfte und Sicherheitsdienste im überwiegenden Teil des Landes, vor allem in Kinshasa, trotz insgesamt chaotischer politischer, wirtschaftlicher und sozialer Zustände noch über eine hinreichend effektive Gebietsgewalt verfügen, von der politische Verfolgung ausgehen kann (Urteil vom 18.9.1996, a.a.O.).

    Insoweit läßt sich die Rechtsprechung des Senats zur Situation unter Mobutu (Urteil vom 18.9.1996, a.a.O.) entsprechend heranziehen; denn ungeachtet der "fundamentalen Schwäche des Staatsapparats und der politischen Strukturen" (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 7.5.1999) verfügen die Präsident Kabila unterstellten Streitkräfte und Sicherheitsdienste (…vgl. im einzelnen Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 7.5.1999, S. 4f.) in den von der Regierung kontrollierten Landesteilen, vor allem in der Hauptstadt Kinshasa, noch über eine hinreichend effektive Gebietsgewalt, von der politische Verfolgung ausgehen kann.

    Daß der Sicherheitsapparat zersplittert ist und willkürlich agiert (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 7.5.1999), vermag hieran nichts zu ändern (zur insoweit vergleichbaren Situation zur Zeit der Herrschaft Mobutus vgl. Senatsurteil vom 18.9.1996, a.a.O., UA S. 24f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 2704/95

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen Asylbeantragung im …

    Dabei geht der Senat davon aus, daß der Kläger seine exilpolitische Betätigung durch die vorgelegten Dokumente und Lichtbilder hinreichend nachgewiesen hat und daß in Zaire jedenfalls die Staatspräsident Mobutu unterstellten Streitkräfte und Sicherheitsdienste im überwiegenden Teil des Landes, vor allem in Kinshasa, trotz insgesamt chaotischer politischer, wirtschaftlicher und sozialer Zustände in der Praxis noch über eine hinreichend effektive Gebietsgewalt verfügen, von der politische Verfolgung ausgehen kann (vgl. das Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren A 13 S 874/95); der vom Kläger zur Frage einer asylerheblichen Staatsgewalt in Zaire fürsorglich beantragten Beweiserhebung bedarf es daher nicht.

    Von besonderem Gewicht ist auch der gegen eine Verfolgungsgefahr sprechende Umstand, daß Berichte über asylerhebliche Verfolgung wegen Mitgliedschaft in einer zur Regierung oder zu Staatspräsident Mobutu in Opposition stehenden Partei oder wegen einer politischen Betätigung für eine solche Partei überwiegend Fälle aus der Zeit bis zum Amtsantritt der Regierung Kengo betreffen (vgl. Garreton-Bericht; Otenga beim VG Köln am 26.10.1995, Zeugenaussage beim VG Aachen v. 5.2.1996, Flüchtlingsrat Aachen unter Bezugnahme auf AZADHO Jahresbericht 1994; vgl. auch den dem Urteil des Senats vom heutigen Tag in der Sache A 13 S 874/95 zugrundeliegenden Fall), daß sich die Zahl bekanntgewordener politischer Gefangener in Zaire seit dem Amtsantritt der Regierung Kengo deutlich vermindert hat (AA, Lagebericht v. 19.4.1996; Garreton-Bericht) und daß in der jüngeren Vergangenheit bekannt gewordene Berichte über asylerheblicher Verfolgung politisch-oppositioneller Personen und Parteien sich auf wenige Einzelfälle oder punktuelle Geschehnisse beschränken (vgl. die in den Lageberichten des AA für die Zeit ab Anfang 1995 beschriebenen Fälle).

  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 1 L 3227/95

    Politische Verfolgung; Zaire; Staatliche Gebietsgewalt; Mobutu; Vortrag des …

    Diese Einschätzung deckt sich - soweit ersichtlich - mit der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung anderer Obergerichte (Hess. VGH, Urt. v. 30.10.1995 - 13 UE 426/95 - OVG Magdeburg, Urt. v. 25.1.1996 - 2 L 136/95 - OVG Münster, Urt. v. 3.3.1995 - 23 A 3051/93.A - Urt. v. 12.5.1996 - 23 A 4257/93.A - Urt. v. 6.5.1996 - 23 A 593/92.A - Urt. v. 9.9.1996 - 23 A 2491/93.A - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.8.1994 - A 13 S 1715/92 - Urt. v. 19.10.1994 - A 13 S 1922/93 - Beschl. v. 14.3.1995 - A 13 S 2773/94 - Urt. v. 18.9.1996 - A 13 S 874/95 -).

    Die Existenz einer funktionierenden öffentlichen Verwaltung, Justiz oder Daseinsvorsorge ist daneben keine weitere Voraussetzung einer asylerheblichen Staatsgewalt; sie hat allenfalls indizielle Bedeutung für die Effektivität der Gebietsgewalt des Verfolgerstaates (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.9.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.1997 - A 13 S 1011/94

    Afghanistan: aufgrund der Bürgerkriegssituation keine staatliche Gewalt iSd GG …

    Das Urteil des Senats vom 18.9.1996 - A 13 S 874/95 -, das die Existenz einer           (quasi-)staatlichen Gewalt daran mißt, ob eine effektive Gebietsgewalt im Sinne einer hoheitlichen Überlegenheit von einer Organisation ausgeübt wird, und es insoweit auf eine Existenz funktionierender örtlicher Verwaltung, Justiz oder Daseinsvorsorge nicht ankommt, gibt zu einer anderen Einschätzung keinen Anlaß.
  • VG Gera, 02.03.1999 - 4 K 20523/96

    Anerkennung eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo als …

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  • VG Gera, 11.11.1997 - 4 K 20617/96

    Asylantrag eines zairischen Staatsangehörigen; Glaubhafte Angaben eines Asylanten …

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