Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.08.2006 - 9 S 675/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8451
VGH Baden-Württemberg, 16.08.2006 - 9 S 675/06 (https://dejure.org/2006,8451)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.08.2006 - 9 S 675/06 (https://dejure.org/2006,8451)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. August 2006 - 9 S 675/06 (https://dejure.org/2006,8451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rügepflicht bei Mangel im Prüfungsverfahren der Ersten Juristischen Staatsprüfung

  • Judicialis

    JAPrO § 24 Abs. 2 Satz 1 (F. 1993); ; JAPrO § 24 Abs. 2 Satz 3 (F. 1993); ; JAPrO § 24 Abs. 2 Satz 4 (F. 1993)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung, Prüfungszeugnis: Prüfungsverfahren, Verfahrensmangel, Abhilfemaßnahmen, Rügepflicht, Ausnahmen, Prüfung Wiederholung, Prüfungswiederholung, Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung der Verpflichtung zur Rüge eines Mangels im Prüfungsverfahrens der Ersten juristischen Staatsprüfung innerhalb der einmonatigen Ausschlussfrist auch bei Wegfall der Pflicht zur unverzüglichen Rüge; Mangel der unzureichenden Schreibzeitverlängerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 57, 62
  • VBlBW 2007, 65
  • DÖV 2007, 433
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 2.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2006 - 9 S 675/06
    Es ist zwar anerkannt, dass es bei einem offensichtlichen und zweifelsfreien Fehler im Prüfungsverfahren ausnahmsweise keiner (unverzüglichen) Rüge bedarf, weil das Prüfungsamt von sich aus die gebotenen Konsequenzen ziehen muss und dass der Prüfling, wenn dies nicht erfolgt, sich auch nachträglich, etwa im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, auf den Mangel berufen kann, obwohl er ihn nicht (rechtzeitig) gerügt hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 2.93 -, BVerwGE 94, 64; Beschluss vom 10.08.1994 - 6 B 60.93 - siehe auch BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 7 C 67.82 -, BVerwGE 69, 46 (52) zum Rügeerfordernis bei Rüge durch Dritte oder bei eingeleiteten Abhilfemaßnahmen sowie BVerwG, Urteil vom 29.08.1990 - 7 C 9.90 -, BVerwGE 85, 323 und vom 11.08.1993, a.a.O. zum Rügeerfordernis bei wiederholten Störungen und nach wegen vorangegangenen Störungen erfolgten Abhilfemaßnahmen;… zum Wegfall des Erfordernisses einer weiteren Rüge bei offensichtlich unzulänglichen Abhilfemaßnahmen vgl. Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Aufl., Randnr. 474).

    Der Antragsteller hätte mithin diese Störungen rügen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.08.1990 und vom 11.08.1993, a.a.O. zum Rügeerfordernis bei wiederholten Störungen und nach wegen vorangegangenen Störungen erfolgten Abhilfemaßnahmen).

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2006 - 9 S 675/06
    Es ist zwar anerkannt, dass es bei einem offensichtlichen und zweifelsfreien Fehler im Prüfungsverfahren ausnahmsweise keiner (unverzüglichen) Rüge bedarf, weil das Prüfungsamt von sich aus die gebotenen Konsequenzen ziehen muss und dass der Prüfling, wenn dies nicht erfolgt, sich auch nachträglich, etwa im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, auf den Mangel berufen kann, obwohl er ihn nicht (rechtzeitig) gerügt hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 2.93 -, BVerwGE 94, 64; Beschluss vom 10.08.1994 - 6 B 60.93 - siehe auch BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 7 C 67.82 -, BVerwGE 69, 46 (52) zum Rügeerfordernis bei Rüge durch Dritte oder bei eingeleiteten Abhilfemaßnahmen sowie BVerwG, Urteil vom 29.08.1990 - 7 C 9.90 -, BVerwGE 85, 323 …und vom 11.08.1993, a.a.O. zum Rügeerfordernis bei wiederholten Störungen und nach wegen vorangegangenen Störungen erfolgten Abhilfemaßnahmen;… zum Wegfall des Erfordernisses einer weiteren Rüge bei offensichtlich unzulänglichen Abhilfemaßnahmen vgl. Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Aufl., Randnr. 474).

    Damit entfällt aber nicht die hiervon zu trennende allgemeine Ausschlussfrist - hier des § 24 Abs. 2 Satz 3 JAPrO 1993 - innerhalb derer überhaupt nur Rechte wegen Mängeln im Prüfungsverfahren geltend gemacht werden können und deren Nichteinhaltung gemäß § 24 Abs. 2 Satz 4 JAPrO 1993 dazu führt, dass der Kandidat sich nicht mehr auf den Verfahrensfehler berufen kann (zur Zulässigkeit solcher Ausschlussfristen vgl. BVerwG, Urteil vom 17.02.1984, a.a.O.; vom 22.06.1994 - 6 C 37.92 -, NVwZ 1995, 492; vgl. auch § 11 Abs. 2 S. 2 JAPrO 1993).

  • BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93

    Anforderungen an den "Rücktritt" von einer Prüfung nach der Approbationsordnung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2006 - 9 S 675/06
    Es ist zwar anerkannt, dass es bei einem offensichtlichen und zweifelsfreien Fehler im Prüfungsverfahren ausnahmsweise keiner (unverzüglichen) Rüge bedarf, weil das Prüfungsamt von sich aus die gebotenen Konsequenzen ziehen muss und dass der Prüfling, wenn dies nicht erfolgt, sich auch nachträglich, etwa im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, auf den Mangel berufen kann, obwohl er ihn nicht (rechtzeitig) gerügt hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 2.93 -, BVerwGE 94, 64; Beschluss vom 10.08.1994 - 6 B 60.93 - siehe auch BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 7 C 67.82 -, BVerwGE 69, 46 (52) zum Rügeerfordernis bei Rüge durch Dritte oder bei eingeleiteten Abhilfemaßnahmen sowie BVerwG, Urteil vom 29.08.1990 - 7 C 9.90 -, BVerwGE 85, 323 …und vom 11.08.1993, a.a.O. zum Rügeerfordernis bei wiederholten Störungen und nach wegen vorangegangenen Störungen erfolgten Abhilfemaßnahmen;… zum Wegfall des Erfordernisses einer weiteren Rüge bei offensichtlich unzulänglichen Abhilfemaßnahmen vgl. Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Aufl., Randnr. 474).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10.08.1994 - 6 B 60.93 -) kann bei offensichtlichen und zweifelsfreien Mängeln des Prüfungsverfahrens ausnahmsweise auch die unverzügliche Geltendmachung von Rechten, die aus Mängeln im Prüfungsverfahren folgen, entbehrlich sein.

  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2006 - 9 S 675/06
    Damit entfällt aber nicht die hiervon zu trennende allgemeine Ausschlussfrist - hier des § 24 Abs. 2 Satz 3 JAPrO 1993 - innerhalb derer überhaupt nur Rechte wegen Mängeln im Prüfungsverfahren geltend gemacht werden können und deren Nichteinhaltung gemäß § 24 Abs. 2 Satz 4 JAPrO 1993 dazu führt, dass der Kandidat sich nicht mehr auf den Verfahrensfehler berufen kann (zur Zulässigkeit solcher Ausschlussfristen vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.02.1984, a.a.O.; vom 22.06.1994 - 6 C 37.92 -, NVwZ 1995, 492; vgl. auch § 11 Abs. 2 S. 2 JAPrO 1993).
  • BVerwG, 29.08.1990 - 7 C 9.90

    Schriftliche Prüfungen - Beeinträchtigung der Prüflinge - Schreibverlängerung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2006 - 9 S 675/06
    Es ist zwar anerkannt, dass es bei einem offensichtlichen und zweifelsfreien Fehler im Prüfungsverfahren ausnahmsweise keiner (unverzüglichen) Rüge bedarf, weil das Prüfungsamt von sich aus die gebotenen Konsequenzen ziehen muss und dass der Prüfling, wenn dies nicht erfolgt, sich auch nachträglich, etwa im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, auf den Mangel berufen kann, obwohl er ihn nicht (rechtzeitig) gerügt hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 2.93 -, BVerwGE 94, 64; Beschluss vom 10.08.1994 - 6 B 60.93 - siehe auch BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 7 C 67.82 -, BVerwGE 69, 46 (52) zum Rügeerfordernis bei Rüge durch Dritte oder bei eingeleiteten Abhilfemaßnahmen sowie BVerwG, Urteil vom 29.08.1990 - 7 C 9.90 -, BVerwGE 85, 323 …und vom 11.08.1993, a.a.O. zum Rügeerfordernis bei wiederholten Störungen und nach wegen vorangegangenen Störungen erfolgten Abhilfemaßnahmen;… zum Wegfall des Erfordernisses einer weiteren Rüge bei offensichtlich unzulänglichen Abhilfemaßnahmen vgl. Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Aufl., Randnr. 474).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1999 - 13 M 3944/99

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Nichtversetzung in nächsthöheren Schuljahrgang; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2006 - 9 S 675/06
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass sich bei einer unüberschaubaren Sach- oder Rechtslage eine hinreichend gesicherte Vorausbeurteilung nicht vornehmen lässt (so ausdrücklich der vom Antragsteller angeführte Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23.11.1999 (- 13 M 3944/99 - und - 13 M 4473/99 -, NVwZ 2001, 241 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1982 - 9 S 658/82

    Prüfung; Mitwirkungslast bei Störungen des Prüfungsablaufs; Grundsatz der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2006 - 9 S 675/06
    Ein Prüfling, der sich durch äußere Umstände bei einer Prüfung gestört fühlt, hat dies unverzüglich der Prüfungsaufsicht mitzuteilen (so schon Urteil des Senats vom 25.05.1982 - 9 S 658/82 -, VBlBW 1983, 182).
  • VG Sigmaringen, 02.03.2006 - 8 K 2294/05

    Erste juristische Staatsprüfung; zulässiger Prüfungsstoff; Rügepräklusion nach …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2006 - 9 S 675/06
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 02. März 2006 - 8 K 2294/05 - wird zurückgewiesen.
  • VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763

    Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze

    Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise eine unverzügliche Rüge oder die unverzügliche Geltendmachung von Rechten wegen Verfahrensfehlern nicht erforderlich ist, da der Mangel für die Prüfungsbehörde nicht nur erkennbar, sondern offensichtlich und zweifelsfrei ist (vgl. VGH BW, B.v. 16.8.2006 - 9 S 675/06 - juris Rn. 11;… Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 485).
  • KG, 03.03.2020 - Not 5/19

    Rechtzeitige Geltendmachung von Mängeln im Verfahren der notariellen Fachprüfung

    Rn. 44 Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung dazu führt, dass der Prüfling sich nicht mehr auf einen Verfahrensfehler berufen kann (vgl. zur entsprechenden Auslegung von Regelungen in verschiedenen Prüfungsordnungen der Länder zur juristischen Staatsprüfung, die der Regelung in § 18 NotFV vergleichbar sind, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. August 2006 - 9 S 675/06 -, Rn. 10, juris; s.a. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 14 B 594/09 -, Rn. 18, juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 B 400/08 -, Rn. 6, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2026 - 9 S 1736/23

    Endgültiges Nichtbestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung

    Die Frage, innerhalb welcher Frist der Prüfling dies zu tun hat, regelt die Ausschlussfrist gemäß § 25 Abs. 3 Satz 3 JAPrO (vgl. zur Rechtmäßigkeit der Vorgängerregelung Senatsbeschluss vom 16.08.2006 - 9 S 675/06 -, juris Rn. 10), die entgegen der Annahme des Klägers mit einem Monat nicht kürzer ist als die Widerspruchsfrist, auch wenn sie häufig vor Ablauf der Widerspruchsfrist endet.
  • VG Bayreuth, 08.03.2024 - B 3 K 23.523

    Fachprüfung II für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern, verspätete …

    Bei offensichtlichen und zweifelsfreien Mängeln des Prüfungsverfahrens kann ausnahmsweise auch die unverzügliche Geltendmachung von Rechten, die aus Mängeln im Prüfungsverfahren folgen, entbehrlich sein (vgl. VGH BW, B.v. 16.8.2006 - 9 S 675/06 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Der Grundsatz der Chancengleichheit darf nicht zu einer Wahlmöglichkeit des Prüflings führen, die Prüfungsarbeit je nach ihrem Ergebnis gelten zu lassen oder zu wiederholen (vgl. zum Ganzen: VGH BW, B.v. 16.8.2006 - 9 S 675/06 - juris Rn. 10 f. m.w.N.).

  • VG Sigmaringen, 24.05.2007 - 8 K 911/04

    Klage gegen Prüfungsentscheidung im Zweiten juristischen Staatsexamen

    Damit entfällt aber nicht die hiervon zu trennende allgemeine Ausschlussfrist - hier des § 24 Abs. 2 Satz 3 JAPrO 1993 - innerhalb derer überhaupt nur Rechte wegen Mängeln im Prüfungsverfahren geltend gemacht werden können und deren Nichteinhaltung gemäß § 24 Abs. 2 Satz 4 JAPrO 1993 dazu führt, dass der Kandidat sich nicht mehr auf den Verfahrensfehler berufen kann; die vorerwähnten Funktionen der Ausschlussfrist bleiben auch in diesem Fall erhalten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.08.2006 - 9 S 675/06 -, Vensa m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 B 400/08

    Antragsänderung; Staatsexamen; Lärm; Rügeerfordernis

    Eine solche Fristversäumung führt zur Präklusion dahin, dass der Kandidat sich in diesem Fall auf den behaupteten Verfahrensfehler nicht mehr berufen kann (vgl. VGH BW, Beschl. v. 16.8.2006 - 9 S 675/06 - zit. nach juris - zu der mit § 10 SächsJAPO vergleichbaren Vorschrift des § 24 Abs. 2 Satz 3 und 4 JAPrO sowie OVG NRW, Beschl. v. 9.10.2008, DVBl. 2009, 172 zu § 13 Abs. 4 Satz 3 JAG).
  • VG Karlsruhe, 04.11.2015 - 4 K 1093/13

    Rüge der nicht ausreichenden Schreibzeitverlängerung im Prüfungsverfahren

    Die unverzügliche Geltendmachung von Verfahrensfehlern kann dann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn die Mängel des Prüfungsverfahrens offensichtlich und zweifelsfrei vorliegen; denn die Prüfungsbehörde ist grundsätzlich nicht gehalten, die von ihr gewählte Ausgleichsmaßnahme in Frage zu stellen, sondern kann mangels gegenteiliger Anhaltspunkte von ihrer Wirksamkeit ausgehen (VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 16.08.2006 - 9 S 675/06 - VBlBW 2007, 65;… Niehues/ Fischer/ Jeremias, aaO, Rn. 475).
  • VG Augsburg, 17.02.2020 - Au 8 K 19.117

    Anfechtung der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Damit entfällt aber nicht die hiervon zu trennende allgemeine Ausschlussfrist - hier des § 12 Abs. 2 Satz 3 JAPO - innerhalb derer überhaupt nur Rechte wegen Mängeln im Prüfungsverfahren geltend gemacht werden können und deren Nichteinhaltung dazu führt, dass der Kandidat sich nicht mehr auf den Verfahrensfehler berufen kann (vgl. VGH BW, B.v. 16.8.2006 - 9 S 675/06 - juris Rn. 10;… VG Sigmaringen, U.v. 24.5.2007 - 8 K 911/04 - juris Rn. 67).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006 - 5 S 455/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12872
VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006 - 5 S 455/06 (https://dejure.org/2006,12872)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.08.2006 - 5 S 455/06 (https://dejure.org/2006,12872)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. August 2006 - 5 S 455/06 (https://dejure.org/2006,12872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Thujen sind am Rand des Schwarzwalds regelmäßig standortfremd

  • Judicialis

    NatSchG § 25a Satz 1 (F. 1995); ; NatSchG § 12 Abs. 4 (F. 1995); ; ZPO § 5; ; GKG § 39 Abs. 1 (F. 2004); ; GKG § 52 Abs. 2 (F. 2004)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Streitwert, Naturschutz, Landschaftsschutz: Landschaftsschutzverordnung, Erlaubnis, Einfriedigung, Thuja, Zaun, Beseitigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Selbstständige Bedeutung des Begehrens auf Aufhebung einer Anordnung neben dem Begehren auf Erteilung einer Erlaubnis bei der Streitwertbemessung ; Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Anpflanzung von standortfremdem Gewächs; Divergenzrüge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 57, 62
  • VBlBW 2007, 102
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006 - 5 S 455/06
    Vielmehr müsste der Kläger einen entscheidungserheblichen Rechtssatz formulieren, auf dem das verwaltungsgerichtliche Urteil beruhen und mit dem das Verwaltungsgericht einem entsprechenden, in der bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsnorm aufgestellten Rechtssatz widersprochen haben soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 5 S 1867/94

    Zur Frage, ob eine Anpflanzung von Bäumen eine erhebliche Beeinträchtigung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006 - 5 S 455/06
    Denn dies ändert nichts daran, dass Thujen am Rande des Schwarzwalds im Übergang eines mit Einzelbäumen bestandenen Wiesengeländes zum (Misch-)Wald regelmäßig und so auch an der hier maßgeblichen Stelle standortfremd sind und deshalb das Landschaftsbild beeinträchtigen (vgl. Senatsurt. v. 15.03.1995 - 5 S 1867/94 - zu einer Fichtenanpflanzung auf Wiesengrundstücken in einer Talaue), zumal wenn sie in Form einer Hecke als Einfriedigung gepflanzt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08

    Streitwert bei Streit über Nebenbestimmungen oder andere Zusätze zu einer …

    Sie ist in der Rechtsprechung z.B. angenommen worden, wenn die Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft und zugleich die Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als Statusdeutscher begehrt wird (Bay. VGH, Beschluss vom 14.2.2007 - 5 C 07.369 -juris), neben der Entlassung aus der Schule zusätzlich ein Hausverbot angefochten wird (OVG Nordr.-Westf., Beschluss vom 15.11.2007 - 19 E 220/07 -BeckRS 2007 28447), gleichzeitig die Aufhebung einer Beseitigungsanordnung und die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung für dieselbe Anlage begehrt wird (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.8.2006 - 5 S 455/06 - BeckRS 2006 25520) oder sowohl ein Bauvorbescheid als auch eine Baugenehmigung für dasselbe Vorhaben angefochten werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.11.1994 - 3 S 1795/94 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2008 - L 24 B 182/08

    Streitwert; Feststellung von Versicherungspflicht zur Rentenversicherung; …

    Eine Zusammenrechnung nach § 39 Abs. 1 GKG setzt daher voraus, dass die mehreren Streitgegenstände jeweils einen selbständigen wirtschaftlichen Wert oder, im Fall nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten, einen selbständigen materiellen Gehalt haben (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. November 2007 - 19 E 220/07 -, zitiert nach juris, m. w. N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 C 07.369 -, zitiert nach juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2006 - 5 S 455/06 -, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 3 S 1030/15

    (Keine) Streitwertverdoppelung bei Verpflichtung der Baubehörde zur …

    Die Klage auf Verpflichtung der Beklagten zur nachträglichen Legalisierung des Vorhabens, dessen Abbruch die Beklagte angeordnet hat, hat gegenüber der Anfechtung der Rückbauverfügung keine selbständige wirtschaftliche Bedeutung für die Kläger; es besteht zumindest eine erhebliche wirtschaftliche Teilidentität des jeweiligen Interesses (so auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.8.2006 - 5 S 455/06 - VBlBW 2007, 102 im Falle einer Klage gegen eine naturschutzrechtliche Beseitigungsanordnung sowie auf Erteilung einer nachträglichen naturschutzrechtlichen Genehmigung; a.A. Bay. VGH, Beschl. v. 27.2.2007 - 1 C 05.2815 - juris ohne Auseinandersetzung mit der Frage nach der wirtschaftlichen Identität).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht