Rechtsprechung
| EuG, 27.01.2016 - T-782/14 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
DF / Kommission
(fremdsprachig)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
DF / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuGöD, 01.10.2014 - F-91/13
- EuG, 27.01.2016 - T-782/14 P
Wird zitiert von ... (5)
- EuG, 15.12.2021 - T-693/16
HG/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstliche …
Es hat sich dabei auf das Urteil vom 27. Januar 2016, DF/Kommission (T-782/14 P, EU:T:2016:29, Rn. 54), gestützt.Rn. 109 Zur Begründetheit ist zu betonen, dass das Urteil vom 27. Januar 2016, DF/Kommission (T-782/14 P, EU:T:2016:29), das vom Gericht für den öffentlichen Dienst genannt wird und das oben in Rn. 107 angeführt ist, nicht die Feststellung erlaubt, dass Art. 85 des Statuts nicht auf einen Sachverhalt anwendbar sei, in dem eine Sachleistung gewährt werde.
- EuG, 14.06.2018 - T-568/16
Spagnolli u.a./ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Tod eines im …
Rn. 153 Ferner muss das Unionsgericht der Rechtsprechung zufolge bei der Beurteilung der Offensichtlichkeit des Fehlers der Verwaltung neben dem Grad der Verantwortung des Beamten, seiner Besoldungsgruppe und seines Dienstalters auch den Grad der Klarheit der Statutsbestimmungen, in denen die Voraussetzungen für die Gewährung der dem Betroffenen zu zahlenden Bezüge geregelt sind, sowie die Bedeutung der Veränderungen seiner persönlichen oder familiären Situation berücksichtigen, wenn die Gewährung des streitigen Betrags von der Beurteilung einer solchen Situation durch die Verwaltung abhängt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2015, EWSA/Achab, T-430/13 P, EU:T:2015:122, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 27. Januar 2016, DF/Kommission, T-782/14 P, EU:T:2016:29, Rn. 25 und 27). - EuG, 19.09.2018 - T-604/16
HD/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Familienbeihilfen - …
Précisément, l'expression « si évidente ", caractérisant l'irrégularité du versement, qui figure à l'article 85 du statut, ne signifie pas que le fonctionnaire bénéficiant de paiements indus est dispensé de tout effort de réflexion ou de contrôle, mais signifie que la restitution est due dès qu'il s'agit d'une erreur qui n'échappe pas à un fonctionnaire normalement diligent qui est censé connaître les règles régissant son traitement (arrêts du 10 février 1994, White/Commission, T-107/92, EU:T:1994:17, points 32 et 33 ; du 5 novembre 2002, Ronsse/Commission, T-205/01, EU:T:2002:269, points 45 et 46, et du 27 janvier 2016, DF/Commission, T-782/14 P, EU:T:2016:29, points 25 et 26). - EuG, 28.04.2021 - T-843/19
Correia/ EWSA - Öffentlicher Dienst - EWSA-Mitarbeiter - Bedienstete auf Zeit - …
Rn. 47 Der Grundsatz der Rechtssicherheit soll die Vorhersehbarkeit der unter das Unionsrecht fallenden Tatbestände und Rechtsbeziehungen gewährleisten (…Urteil vom 3. Juli 2019, PT/BEI, T-573/16, EU:T:2019:481, Rn. 233) und verlangt, dass jeder Verwaltungsakt, der Rechtswirkungen entfaltet, klar und deutlich ist, damit die Betroffenen ihre Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und ihre Vorkehrungen entsprechend treffen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2016, DF/Kommission, T-782/14 P, EU:T:2016:29, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 03.07.2019 - T-573/16
PT/ EIB - Öffentlicher Dienst - Bedienstete der EIB - Organisation der …
Dieser Grundsatz dient dazu, die Vorhersehbarkeit von unter das Unionsrecht fallenden Tatbeständen und Rechtsbeziehungen sicherzustellen (…vgl. Urteil vom 4. Mai 2016, Andres u. a./EZB, T-129/14 P, EU:T:2016:267, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung), und setzt voraus, dass jede Maßnahme der Verwaltung, die Rechtswirkungen entfaltet, klar und deutlich sein und dem Betroffenen so zur Kenntnis gebracht werden muss, dass er mit Gewissheit seine Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und somit seine Vorkehrungen treffen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2016, DF/Kommission, T-782/14 P, EU:T:2016:29, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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