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   Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-487/12   

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https://dejure.org/2014,319
Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-487/12 (https://dejure.org/2014,319)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.01.2014 - C-487/12 (https://dejure.org/2014,319)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - C-487/12 (https://dejure.org/2014,319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vueling Airlines

    Luftverkehr - Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Union - Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 - Preisfreiheit - Schutz der Verbraucherrechte - Erhebung fakultativer Zusatzkosten für die Gepäckaufgabe der Fluggäste - Nationale Regelung, ...

  • EU-Kommission

    Vueling Airlines

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit fakultativer Zusatzkosten für die Gepäckaufgabe von Fluggästen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fakultative Zusatzkosten für die Gepäckaufgabe von Fluggästen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des spanischen Juzgado de lo Contencioso-Administrativo n° 1 de Ourense

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Nach Ansicht von Generalanwalt Bot ist die spanische Regelung, die den Luftfahrtunternehmen die Erhebung fakultativer Zusatzkosten für die Gepäckaufgabe untersagt, mit dem Unionsrecht unvereinbar

  • wolterskluwer-online.de (Zusammenfassung)

    Vueling Airlines SA / Instituto Galego de Consumo de la Xunta de Galicia

  • taz.de (Pressebericht, 23.01.2014)

    Billigairlines und EU-Recht: Mehr Kohle fürs Gepäck okay

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-487/12
    Hinsichtlich der fakultativen Zusatzkosten hat der Gerichtshof im angeführten Urteil ebookers.com Deutschland ausgeführt, dass das Luftfahrtunternehmen garantieren muss, dass sie auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise zu Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden, und sich vergewissern muss, dass der Kunde in die Lage versetzt wird, die fragliche Leistung auf "Opt-in"-Basis anzunehmen oder abzulehnen(18).

    14 - Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Juli 2012, ebookers.com Deutschland (C-112/11), ausgeführt, dass die fakultativen Zusatzkosten "Dienste betreffen, die den Luftverkehrsdienst als solchen ergänzen, aber für die Beförderung des Fluggasts oder der Luftfracht weder obligatorisch noch unerlässlich sind, so dass der Kunde die Wahl hat, sie anzunehmen oder abzulehnen" (Rn. 14).

  • EuGH, 06.07.2017 - C-290/16

    Die Stornierungsgebühren, die Luftfahrtunternehmen verlangen, können auf

    Er sieht insoweit Informations- und Transparenzpflichten u. a. in Bezug auf die Tarifbedingungen, den zu zahlenden Endpreis, den Flugpreis und die zu diesem hinzutretenden unvermeidbaren und vorhersehbaren Preisbestandteile sowie die fakultativen Zusatzkosten für Dienste, die den Flugdienst als solchen ergänzen, vor (Urteil vom 18. September 2014, Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 32).

    Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob vor dem Hintergrund des Urteils vom 18. September 2014, Vueling Airlines (C-487/12, EU:C:2014:2232), davon auszugehen ist, dass die Befugnis der Luftfahrtunternehmen, die Flugpreise nach Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008 frei festzulegen, daran hindert, eine nationale Regelung zur Umsetzung des Verbraucherschutzrechts der Union auf eine solche Klausel anzuwenden.

    Wie Generalanwalt Bot in Nr. 27 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Vueling Airlines (C-487/12, EU:C:2014:27) ausgeführt hat, wurde mit der Liberalisierung des Luftverkehrsmarkts eine größere Diversifizierung des Angebots sowie eine Festsetzung niedrigerer Preise zugunsten der Verbraucher bezweckt.

    Das Urteil vom 18. September 2014, Vueling Airlines (C-487/12, EU:C:2014:2232), lässt keinen anderen Schluss zu.

    Ganz im Gegenteil hat er darauf hingewiesen, dass es das Unionsrecht, unbeschadet der Anwendung u. a. von Bestimmungen zum Verbraucherschutz, den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, Aspekte des Luftbeförderungsvertrags insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Geschäftspraktiken zu reglementieren, sofern dabei die Entgeltregelungen der Verordnung Nr. 1008/2008 nicht in Frage gestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2014, Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 44).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-330/17

    Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr -

    43 Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Vueling Airlines (C-487/12, EU:C:2014:27, Nrn. 27 ff.).
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