Rechtsprechung
EuGH, 11.06.2015 - C-291/14 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Faci / Kommission
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Faci / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Art. 181 - Wettbewerb - Kartelle - Europäische Märkte für Zinnstabilisatoren sowie für Epoxid Sojaöle und Ester - Geldbußen - Schwere der Zuwiderhandlung - Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes - ...
Verfahrensgang
- EuG, 20.03.2014 - T-46/10
- EuGH, 11.06.2015 - C-291/14 P
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 12.01.2017 - C-411/15
Der Gerichtshof bestätigt die im Zusammenhang mit dem Phosphat-Kartell gegen die …
Die Würdigung der Tatsachen und Beweise ist daher, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. insbesondere Beschluss vom 11. Juni 2015, Faci/Kommission, C-291/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:398, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie, in diesem Sinne…, Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).Eine solche Verfälschung muss sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. insbesondere Beschluss vom 11. Juni 2015, Faci/Kommission, C-291/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:398, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.01.2017 - C-618/13
Zucchetti Rubinetteria / Kommission
Die Würdigung der Tatsachen und Beweise ist, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Beschluss vom 11. Juni 2015, Faci/Kommission, C-291/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:398, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, und in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).Eine solche Verfälschung muss sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. u. a. Beschluss vom 11. Juni 2015, Faci/Kommission, C-291/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:398, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-281/18
Repower/ EUIPO
61 Vgl. z. B. Beschluss vom 11. Juni 2015, Faci/Kommission (C-291/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:398, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).