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   LG Freiburg, 03.08.1999 - 12 O 39/99   

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LG Freiburg, 03.08.1999 - 12 O 39/99 (https://dejure.org/1999,8958)
LG Freiburg, Entscheidung vom 03.08.1999 - 12 O 39/99 (https://dejure.org/1999,8958)
LG Freiburg, Entscheidung vom 03. August 1999 - 12 O 39/99 (https://dejure.org/1999,8958)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KO § 6; HGB § 122 § 169; EStG § 36 § 43
    Steuererstattungen für Gesellschafter einer im Konkurs befindlichen Kommanditgesellschaft

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 2063
  • NZI 2000, 87
  • WM 2000, 436
  • EWiR 1999, 1169
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.04.2013 - II ZR 118/11

    Kommanditgesellschaft: Anspruch der Gesellschaft gegen ihren Kommanditisten auf

    In der Rechtsprechung und von einem Teil des Schrifttums wird - mit unterschiedlicher Begründung - ein Erstattungsanspruch der Insolvenzmasse gegen den Gesellschafter bejaht (vgl. OLG Dresden, GmbHR 2005, 238, 239; LG Freiburg, ZIP 1999, 2063, 2064 f.; MünchKommInsO/Kling/Schüppen/Ruh, 2. Aufl., Insolvenzsteuerrecht Rn. 65, 70; Mitlehner, NZI 2002, 143, 145; Onusseit, EWiR 1999, 1169, 1170; Onusseit/Kunz, Steuern in der Insolvenz, 2. Aufl., Rn. 577, 591), teils nur unter der Voraussetzung, dass der Zinsabschlag zur Anrechnung auf die Steuerschuld des Gesellschafters gelangt (vgl. Boochs in FK-InsO, 7. Aufl., § 155 Rn. 691; Schöne/Ley, DB 1993, 1405, 1410).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 6 U 121/14

    Ansprüche der Gesellschaft auf Erstattung für Erträge eines Gesellschafters

    b) Es kann dahinstehen, ob man eine Entnahme nach Insolvenzeröffnung deswegen nicht gestattet, weil mit Rücksicht darauf, dass das Gesellschaftsvermögen der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters unterliegt und die Insolvenzmasse in vollem Umfang der Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger zu dienen hat, der Abzug der Kapitalertragsteuer einer unzulässigen Entnahme gleichzustellen ist und deshalb einen bereicherungsrechtlichen oder gesellschaftsvertraglichen Erstattungsanspruch bejaht (LG Freiburg, Urt. v. 03.08.1999,12 O 39/99, NZI 2000, 87, 88; OLG Jena Urt. v. 02.05.2011, 9 U 927, 10, BeckRS 2013, 09376, GA 153, 154; Waza/Uhländer/ Schmidtmann, Insolvenzen und Steuern, 8. Auflage, Rz. 1564, GA 55 f.) oder ob man insoweit die Abzüge zwar im Hinblick auf das Fehlen des voluntativen Elements nicht als Entnahme qualifiziert, dennoch aber von einem Anspruch aus gesellschafterlicher Treuepflicht ausgeht (OLG Dresden, Urt. v. 29.11.2004, 2 U 1507/04, juris Rz. 5, 8 = GmbHR 2005, 238 ff.).
  • OLG Dresden, 29.11.2004 - 2 U 1507/04

    Pflicht eines in der Insolvenz befindlichen Gesellschafters zur Einstellung von

    Angesichts der sich daraus ergebenden Diskrepanz zwischen der zivilrechtlichen Gläubigerstellung an den Zinsforderungen und der steuerlichen Zurechnung der abgeführten Steuerbeträge oblag es der Beklagten, die zu ihren Gunsten abgeführten Steuerbeträge als anzurechnenden Zinsabschlag in ihre Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1997 bis 2001 einzustellen und den hierdurch erlangten Steuervorteil an die Klägerin auszukehren (vgl. LG Freiburg NZI 2000, 87 [88]; LG Hildesheim, Urteil vom 11.05.2004 - 3 O 527/03 - Onusseit, EWiR 1999, 1169 f.; im Ergebnis ebenso: BFH ZIP 1995, 1275 [1277]; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 18.03.2004 - 4 K 3137/02 - Schöne/Ley, DB 1993, 1405 [1410]).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 6 U 121/15

    Anspruch einer Personenhandelsgesellschaft auf Erstattung für einen

    b) Es kann dahinstehen, ob man eine Entnahme nach Insolvenzeröffnung deswegen nicht gestattet, weil mit Rücksicht darauf, dass das Gesellschaftsvermögen der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters unterliegt und die Insolvenzmasse in vollem Umfang der Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger zu dienen hat, der Abzug der Kapitalertragsteuer einer unzulässigen Entnahme gleichzustellen ist und deshalb einen bereicherungsrechtlichen oder gesellschaftsvertraglichen Erstattungsanspruch bejaht (LG Freiburg, Urt. v. 03.08.1999, 12 O 39/99, NZI 2000, 87, 88; OLG Jena Urt. v. 02.05.2011, 9 U 927, 10, BeckRS 2013, 09376, GA 153, 154; Waza/Uhländer/ Schmidtmann, Insolvenzen und Steuern, 8. Auflage, Rz. 1564, GA 55 f.) oder ob man insoweit die Abzüge zwar im Hinblick auf das Fehlen des voluntativen Elements nicht als Entnahme qualifiziert, dennoch aber von einem Anspruch aus gesellschafterlicher Treuepflicht ausgeht (OLG Dresden, Urt. v. 29.11.2004, 2 U 1507/04, [...] Rz. 5, 8 = GmbHR 2005, 238 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 6 U 121/145
    b) Es kann dahinstehen, ob man eine Entnahme nach Insolvenzeröffnung deswegen nicht gestattet, weil mit Rücksicht darauf, dass das Gesellschaftsvermögen der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters unterliegt und die Insolvenzmasse in vollem Umfang der Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger zu dienen hat, der Abzug der Kapitalertragsteuer einer unzulässigen Entnahme gleichzustellen ist und deshalb einen bereicherungsrechtlichen oder gesellschaftsvertraglichen Erstattungsanspruch bejaht (LG Freiburg, Urt. v. 03.08.1999,12 O 39/99, NZI 2000, 87, 88; OLG Jena Urt. v. 02.05.2011, 9 U 927, 10, BeckRS 2013, 09376, GA 153, 154; Waza/Uhländer/ Schmidtmann, Insolvenzen und Steuern, 8. Auflage, Rz. 1564, GA 55 f.) oder ob man insoweit die Abzüge zwar im Hinblick auf das Fehlen des voluntativen Elements nicht als Entnahme qualifiziert, dennoch aber von einem Anspruch aus gesellschafterlicher Treuepflicht ausgeht (OLG Dresden, Urt. v. 29.11.2004, 2 U 1507/04, juris Rz. 5, 8 = GmbHR 2005, 238 ff.).
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