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   BGH, 28.06.2011 - EnVR 34/10   

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https://dejure.org/2011,5752
BGH, 28.06.2011 - EnVR 34/10 (https://dejure.org/2011,5752)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2011 - EnVR 34/10 (https://dejure.org/2011,5752)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - EnVR 34/10 (https://dejure.org/2011,5752)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 S 1 Nr 2 ARegV, § 6 Abs 2 ARegV, § 9 ARegV, § 10 Abs 1 ARegV, § 10 Abs 1 S 1 ARegV
    Regulierung des Entgelts für den Stromnetzzugang: Bestimmung des Ausgangsniveaus zur Festlegung der Erlösobergrenze für die erste Anreizregulierungsperiode; Berücksichtigung geleisteter Anzahlungen und Anlagen im Bau bei der Ermittlung des pauschalierten ...

  • Wolters Kluwer

    Anlagen im Bau sind in die Ermittlung des zu verzinsenden betriebsnotwendigen Eigenkapitals nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StromNEV einzubeziehen; Einbeziehen von Anlagen im Bau in die Ermittlung des zu verzinsenden betriebsnotwendigen Eigenkapitals nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ...

  • rewis.io

    Regulierung des Entgelts für den Stromnetzzugang: Bestimmung des Ausgangsniveaus zur Festlegung der Erlösobergrenze für die erste Anreizregulierungsperiode; Berücksichtigung geleisteter Anzahlungen und Anlagen im Bau bei der Ermittlung des pauschalierten ...

  • rewis.io

    Regulierung des Entgelts für den Stromnetzzugang: Bestimmung des Ausgangsniveaus zur Festlegung der Erlösobergrenze für die erste Anreizregulierungsperiode; Berücksichtigung geleisteter Anzahlungen und Anlagen im Bau bei der Ermittlung des pauschalierten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlagen im Bau sind in die Ermittlung des zu verzinsenden betriebsnotwendigen Eigenkapitals nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StromNEV einzubeziehen; Einbeziehen von Anlagen im Bau in die Ermittlung des zu verzinsenden betriebsnotwendigen Eigenkapitals nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energierecht - Preissteigerungen für Beschaffung von Verlustenergie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof entscheidet erstmals zur Anreizregulierungsverordnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anreizregulierungsverordnung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Regulierung der Entgelte für die Durchleitung von Elektrizität durch fremde Stromnetze im Hinblick auf die Anreizregulierungsverordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07

    Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - EnVR 34/10
    Im Gegenteil würde die von § 21 Abs. 1 und 2 EnWG geforderte angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals (vgl. Senat, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 35/07, RdE 2008, 341 Rn. 51 und 53 - Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße) nicht gewährleistet, wenn diese Verzinsung auf unabsehbare Zeit durch Kostensteigerungen aufgezehrt würde, die für den Netzbetreiber nicht vorhersehbar waren, ihm nicht zurechenbar sind und für ihn nicht, oder - wie die Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie - jedenfalls zum größten Teil nicht vermeidbar waren.

    Wie der Senat bereits im Rahmen der kostenbasierten Entgeltbildung entschieden hat, lässt sich die Angemessenheit der Netzentgelte i.S. des § 21 EnWG nicht anhand einer einzelnen Rechnungsposition beurteilen, sondern bedarf einer Gesamtbetrachtung (vgl. Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 35/07, RdE 2008, 341 Rn. 51 - Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße).

    Im Rahmen der wertenden Betrachtungsweise ist im Rahmen der Härtefallregelung des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV insbesondere zu berücksichtigen, dass dem Netzbetreiber nach der gesetzlichen Wertung des § 21 Abs. 1 EnWG eine angemessene und wettbewerbsfähige Verzinsung seines Eigenkapitals verbleiben muss (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 35/07, RdE 2008, 341 Rn. 53 - Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - EnVR 34/10
    ee) Aufgrund dessen hätte die Bundesnetzagentur bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen gemäß § 6 Abs. 2 ARegV die Angaben der Betroffenen zu Anlagen im Bau und geleisteten Anzahlungen in der Verzinsungsbasis (siehe hierzu BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 39/07, RdE 2008, 323 Rn. 32 ff. - Vattenfall) ebenso wie einen Risikozuschlag bei den Fremdkapitalzinsen (siehe hierzu BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 54 ff. - Rheinhessische Energie) berücksichtigen und gegebenenfalls auch die kalkulatorische Gewerbesteuer entsprechend anpassen müssen.

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats sind Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen für Sachanlagevermögen in die Ermittlung des zu verzinsenden betriebsnotwendigen Eigenkapitals nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StromNEV nach den für Neuanlagen geltenden Grundsätzen einzubeziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 39/07, RdE 2008, 323 Rn. 35 - Vattenfall).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - EnVR 34/10
    ee) Aufgrund dessen hätte die Bundesnetzagentur bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen gemäß § 6 Abs. 2 ARegV die Angaben der Betroffenen zu Anlagen im Bau und geleisteten Anzahlungen in der Verzinsungsbasis (siehe hierzu BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 39/07, RdE 2008, 323 Rn. 32 ff. - Vattenfall) ebenso wie einen Risikozuschlag bei den Fremdkapitalzinsen (siehe hierzu BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 54 ff. - Rheinhessische Energie) berücksichtigen und gegebenenfalls auch die kalkulatorische Gewerbesteuer entsprechend anpassen müssen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist zwar bei der Ermittlung der Obergrenze der Verzinsung des Fremdkapitals nach § 5 Abs. 2 Halbs. 2 StromNEV der auf Anleihen der öffentlichen Hand bezogene Durchschnittszins um einen angemessenen Risikozuschlag zu erhöhen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 54 ff. - Rheinhessische Energie).

  • BGH, 03.03.2009 - EnVR 79/07

    SWU Netze

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - EnVR 34/10
    Dieser Pflicht der Behörde stehen Obliegenheiten der Beteiligten gegenüber, die bei der Ermittlung des Sachverhalts mithelfen und insbesondere die ihnen bekannten Tatsachen und Beweismittel angeben sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2009 - EnVR 79/07, RdE 2010, 19 Rn. 21 - SWU Netze).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07

    Stadtwerke Trier

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - EnVR 34/10
    Die regulatorische Kostenprüfung würde nicht mehr zu angemessenen Ergebnissen führen und den Netzbetreiber ohne sachlichen Grund benachteiligen, wenn die Regulierungsbehörde von Kalkulationsgrundlagen ausgehen dürfte, die auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ersichtlich unzutreffend sind (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 36/07, RdE 2008, 337 Rn. 13 - Stadtwerke Trier).
  • BGH, 09.11.2010 - EnVR 1/10

    Bahnstromfernleitungen

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - EnVR 34/10
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung ist grundsätzlich auf die Rechtslage bei ihrem Erlass abzustellen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. Oktober 1983 - KVR 2/82, BGHZ 88, 273, 278 - Elbe-Wochenblatt II, vom 7. Oktober 1997 - KVR 14/96, WM 1998, 1297, 1300 f. - Selektive Exklusivität und vom 9. November 2010 - EnVR 1/10, WuW/E DE-R 3157 Rn. 30 - Bahnstromfernleitungen, jeweils mwN).
  • BGH, 07.10.1997 - KVR 14/96

    BGH untersagt TUI und NUR gegen Mitbewerber gerichtete Vertragsklauseln

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - EnVR 34/10
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung ist grundsätzlich auf die Rechtslage bei ihrem Erlass abzustellen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. Oktober 1983 - KVR 2/82, BGHZ 88, 273, 278 - Elbe-Wochenblatt II, vom 7. Oktober 1997 - KVR 14/96, WM 1998, 1297, 1300 f. - Selektive Exklusivität und vom 9. November 2010 - EnVR 1/10, WuW/E DE-R 3157 Rn. 30 - Bahnstromfernleitungen, jeweils mwN).
  • BGH, 04.10.1983 - KVR 2/82

    Auflösung eines Zusammenschlusses

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - EnVR 34/10
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung ist grundsätzlich auf die Rechtslage bei ihrem Erlass abzustellen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. Oktober 1983 - KVR 2/82, BGHZ 88, 273, 278 - Elbe-Wochenblatt II, vom 7. Oktober 1997 - KVR 14/96, WM 1998, 1297, 1300 f. - Selektive Exklusivität und vom 9. November 2010 - EnVR 1/10, WuW/E DE-R 3157 Rn. 30 - Bahnstromfernleitungen, jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2012 - 3 Kart 218/09

    Bestimmung der Erlösobergrenze für die erste Regulierungsperiode für einen

    1.1 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hatten die Regulierungsbehörden bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 6 Abs. 2 ARegV die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung der Netzentgeltverordnungen zu beachten (Beschl. v. 28.06.2011, EnVR 48/10, Rdn. 6 ff.; EnVR 34/10, Rdn. 6 ff.).

    Die ausweislich der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2011 (EnVR 48/10 und EnVR 34/10) bestehende Verpflichtung, bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus nicht nur das Ergebnis der Kostenprüfung der letzten Entgeltgenehmigung zugrunde zu legen, sondern dieses mit Blick auf die Erkenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung zur Berücksichtigungsfähigkeit verschiedener Kostenbestandteile zu korrigieren und anzupassen, bezieht sich auf Kostenpositionen, die im Rahmen des kostenbasierten Entgeltgenehmigungsverfahrens erfolglos geltend gemacht worden waren.

    Diese Vorgaben sind gemäß der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2011 (EnVR 34/10 und EnVR 48/10) bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zu berücksichtigen.

    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 28.06.2011, EnVR 48/10, Rdn. 69 ff.; EnVR 34/10 Rdn. 63 ff.) nach ihrem Sinn und Zweck auch im Rahmen der erstmaligen Bestimmung der Erlösobergrenze nach § 6 Abs. 2 ARegV zumindest entsprechend anwendbar.

    § 4 Abs. 3 ARegV berücksichtigt nur Änderungen des Verbraucherpreisgesamtindexes nach § 8 ARegV und von enumerativ aufgeführten nicht beeinflussbaren Kostenanteilen des § 11 Abs. 2 ARegV sowie - in der seit dem 9. September 2010 geltenden Fassung - von volatilen Kostenanteilen i.S.v. § 11 Abs. 5 ARegV n.F. Da die Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie zumindest geringfügig objektiv beeinflussbar sind und damit ihrer Natur nach keine dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile darstellen, sie für die Zeit vor dem Jahr 2011 aber auch nicht als wirksam verfahrensreguliert gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 4 ARegV i.V.m. § 11 Abs. 2 Sätze 2 und 4 ARegV den dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten gleichgestellt waren, kommt eine Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 ARegV nicht in Betracht (BGH a.a.O., EnVR 48/10, Rdn. 70 ,78; EnVR 34/10, Rdn. 64, 72).

    Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs kommt es damit für die Anwendbarkeit des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV nicht darauf an, welchen Effizienzwert der jeweilige Netzbetreiber aufweist (BGH, a.a.O., EnVR 48/10, EnVR 34/10).

    Nach dem Sinn und Zweck der Härtefallregelung beschränkt sich der Begriff des unvorhersehbaren Ereignisses aber nicht nur auf außergewöhnliche, der Planung und Vorhersage entzogene Umstände, wie die beispielhaft in der Verordnungsbegründung aufgeführten Naturkatastrophen und Terroranschläge (BR-Drs. 417/07 vom 15.06.07, S. 45), sondern auch auf solche Umstände, die im Genehmigungsverfahren - unabhängig von den subjektiven Erkenntnismöglichkeiten der Beteiligten im Zeitpunkt der Behördenentscheidung - wegen des Zeitversatzes zu dem maßgeblichen Basisjahr nach den hierfür maßgeblichen Vorschriften nicht berücksichtigungsfähig waren (BGH, a.a.O., EnVR 48/10; EnVR 34/10).

    Die von der Betroffenen dargelegte Preissteigerung im Jahr 2009 (. . .) gegenüber dem Basisjahr (. . . ) in Höhe von fast 100 % hält sich nicht mehr im Rahmen der allgemeinen Geldwertentwicklung, die bereits nach § 7 ARegV bei der Erlösobergrenzenfestsetzung Berücksichtigung findet, sondern stellt eine nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht mehr vorhersehbare Teuerung dar (vgl. BGH, a.a.O., EnVR 48/10; EnVR 34/10).

    Erforderlich ist daher eine Gesamtbetrachtung der Kosten- und Vermögenssituation des Netzbetreibers (BGH, a.a.O., EnVR 48/10, Rdn. 83; EnVR 34/10, Rdn. 77; siehe zu § 6 Abs. 6 StromNEV: BGH, Beschl. v. 14.08.2008, KVR 35/07, Rdn. 51).

    Treten die Kostensteigerungen von vornherein nur für einen begrenzten Zeitraum auf, ist dem Netzbetreiber eher zuzumuten, vorübergehend eine geringere Verzinsung seines Eigenkapitals hinzunehmen als dies bei dauerhaften oder für einen erheblichen Teil der Regulierungsperiode zu erwartenden Kostensteigerungen der Fall ist (BGH, Beschl. v. 28.06.2011, EnVR 48/10, Rdn. 84; EnVR 34/10, Rdn. 78).

    Der Netzbetreiber hat daher - bezogen auf das gesamte Netz - darzulegen, wie sich die gestiegenen Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie unter Berücksichtigung aller sonstigen Veränderungen in der Kosten- und Vermögenssituation auf die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung auswirken (BGH, a.a.O., EnVR 48/10, Rdn. 84; EnVR 34/10, Rdn. 78).

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2016 - 3 Kart 174/14

    Voraussetzungen der Genehmigung des Netzanschlusses eines Gaskraftwerks durch

    Auch der Bundesgerichtshof hat in einer vergleichbaren Konstellation unter Hinweis auf das Regelungskonzept des § 10 ARegV sowie die Zwecke des § 6 ARegV den Ansatz des Erweiterungsfaktors nach § 10 ARegV bejaht, der infolge der Formulierung "Änderung der Versorgungsaufgabe während der Regulierungsperiode" bei wortlautgetreuem Verständnis auf Maßnahmen in dem Zeitraum zwischen vorhergehendem Basisjahr und folgender Regulierungsperiode nicht hätte angewendet werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 28.06.2011, EnVR 34/10).

    So hat auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 28.06.2011 eine analoge Anwendung des § 10 ARegV auf Maßnahmen in dem Zeitraum zwischen vorhergehendem Basisjahr und folgender Regulierungsperiode befürwortet (vgl. BGH, Beschl. v. 28.06.2011, EnVR 34/10).

  • OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 2 Kart 5/18

    Voraussetzungen der Genehmigung eines weiteren Erweiterungsfaktors zugunsten

    Der Bundesgerichtshof hat (Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - EnVR 34/10, EnVR 48/10; beide bei juris) weder über weitere Anträge entschieden, noch wäre selbstverständlich, dass Härtefallregelungen und Entscheidungen über einen Erweiterungsfaktor denselben Vorgaben folgen müssten.

    Wegen des für die Kostenprüfung erforderlichen Aufwandes werde in Kauf genommen, dass die als Grundlage für die Bestimmung der Erlösobergrenzen herangezogenen Kosten aufgrund des relativ langen zeitlichen Abstandes nicht in allen Einzelheiten mit der tatsächlichen Kostensituation in der Regulierungsperiode übereinstimmten (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - EnVR 34/10, bei juris Rz. 51 und 64).

    Dies steht hinter der vom Normgeber vorgegebenen (vgl. BR-Drs. 417/07, S. 50), vom Bundesgerichtshof als Zweck erkannten Pauschalierung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - EnVR 34/10; und vom 23. Januar 2018 - EnVR 9/17, bei juris Rz. 25, a.E.).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 14/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

    Diese Vorgaben hat der Verordnungsgeber bei seiner konkretisierenden Ausgestaltung der entgelt- und erlösobergrenzenbezogenen Verordnungen grundsätzlich zu beachten (BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 28.06.2011 - EnVR 34/10 -, Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 65/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

    Diese Vorgaben hat der Verordnungsgeber bei seiner konkretisierenden Ausgestaltung der entgelt- und erlösobergrenzenbezogenen Verordnungen grundsätzlich zu beachten (BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 28.06.2011 - EnVR 34/10 -, Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

    Diese Vorgaben hat der Verordnungsgeber bei seiner konkretisierenden Ausgestaltung der entgelt- und erlösobergrenzenbezogenen Verordnungen grundsätzlich zu beachten (BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 28.06.2011 - EnVR 34/10 -, Rdnr. 10).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09

    Anreizregulierung für Stromnetzbetreiber: Bestimmung der Erlösobergrenze;

    § 21a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EnWG i.V.m. § 21a Abs. 6 S. 2 Nr. 5 EnWG ermächtigt nur dazu, durch Rechtsverordnung eine von der Entwicklung der Verbraucherpreise abweichende Entwicklung der netzwirtschaftlichen Einstandspreise, nicht aber einen generellen gesamtwirtschaftlichen oder netzwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 28.6.2011, EnVR 34/10, LS 2, Rn. 36).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 49/12

    Wirksamkeit der Änderung des § 19 Abs. 2 StromNEV; Anforderungen an die

    Diese Vorgaben hat der Verordnungsgeber bei seiner konkretisierenden Ausgestaltung der entgelt- und erlösobergrenzenbezogenen Verordnungen grundsätzlich zu beachten (BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 28.06.2011 - EnVR 34/10 -, Rdnr. 10).
  • OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 202 EnWG 30/09

    Festlegung von Erlösobergrenzen für einen Gasnetzbetreiber: Behandlung der Kosten

    § 10 ARegV ist aber für das erste Jahr einer Regulierungsperiode bei Veränderungen, die zwischen dem Basisjahr und dem Beginn der Regulierungsperiode eingetreten sind, entsprechend anzuwenden (BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - EnVR 34/10, a.a.O., bei juris Rz. 47 ff., auch zum Weiteren).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 57/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

    Diese Vorgaben hat der Verordnungsgeber bei seiner konkretisierenden Ausgestaltung der entgelt- und erlösobergrenzenbezogenen Verordnungen grundsätzlich zu beachten (BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 28.06.2011 - EnVR 34/10 -, Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 3 Kart 60/11

    Zulässigkeit der Korrektur der Strukturdaten im Verfahren der Genehmigung eines

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2021 - 3 Kart 209/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Pflicht zur

  • OLG Stuttgart, 15.03.2012 - 202 EnWG 2/11

    Energieversorgungsrecht: Pflicht zur Anpassung der Erlösobergrenzen durch ein

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2013 - 3 Kart 20/12

    Vereinbarung von individuellen Netzentgelten für atypisches Nutzungsverhalten;

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2013 - 3 Kart 78/12

    Beschwerde gegen die Festlegung einer Umlage gegenüber allen Betreibern von

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 3 Kart 37/11

    Berücksichtigung von Mehrerlösen bei der Festsetzung der Erlösobergrenzen eines

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 107/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für ein Gasverteilernetz; Bestimmung des

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2013 - 3 Kart 31/12

    Beschwerde gegen die Festlegung einer Umlage gegenüber allen Betreibern von

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