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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2014 - EnVR 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6052
BGH, 18.02.2014 - EnVR 1/13 (https://dejure.org/2014,6052)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2014 - EnVR 1/13 (https://dejure.org/2014,6052)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - EnVR 1/13 (https://dejure.org/2014,6052)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang gegenüber einem kommunalen Energieversorgungsunternehmen ; Ermittlung des fiktiven Fremdkapitalzinssatzes i.R.d. kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang gegenüber einem kommunalen Energieversorgungsunternehmen; Ermittlung des fiktiven Fremdkapitalzinssatzes i.R.d. kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - EnVR 1/13
    a) Das Beschwerdegericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass - wie der Senat mit Beschluss vom 14. August 2008 (KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395, Rn. 55 ff. - Rheinhessische Energie) entschieden und im Einzelnen begründet hat - der Fremdkapitalzinssatz i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 3 StromNEV aF nach den Maßstäben des § 5 Abs. 2 Halbs. 2 StromNEV zu ermitteln ist.

    Die tatsächliche Höhe des Eigenkapitals ist hierfür insoweit ohne Bedeutung (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 70 [zu § 8 StromNEV] - Rheinhessische Energie).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für die Risikobewertung aus der Sicht eines fiktiven Kreditgebers die Einschätzung der Bonität des Emittenten und die Art der Emission maßgeblich (Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 60 - Rheinhessische Energie).

    Soweit der Senat insoweit ausdrücklich einen bestimmten Risikozuschlag für die Inkaufnahme des Ausfallrisikos erwähnt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 56 - Rheinhessische Energie), ist dies ersichtlich nur beispielhaft gemeint.

    Wie der Senat mit Beschluss vom 14. August 2008 (KVR 42/07, WuW/E DE- R 2395 Rn. 55 ff. - Rheinhessische Energie) entschieden und im Einzelnen begründet hat, ist der Fremdkapitalzinssatz i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 3 StromNEV aF nach den Maßstäben des § 5 Abs. 2 Halbs. 2 StromNEV zu ermitteln.

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen …

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - EnVR 1/13
    Schließlich darf das Gericht in für die Streitentscheidung zentralen Fragen auf nach Sachlage unerlässliche fachliche Erkenntnisse nicht verzichten (vgl. BGH, Urteile vom 17. Dezember 1996 - X ZR 76/94, NJW-RR 1997, 688, 689 und vom 22. Februar 2011 - VI ZR 353/09, NJW-RR 2011, 823 Rn. 6 f. mwN).
  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - EnVR 1/13
    Eine "gesetzlich garantierte" Eigenkapitalverzinsung in einer bestimmten Höhe wird damit aber nicht gefordert (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juni 2011 - EnVR 48/10, RdE 2011, 308 Rn. 84 mwN - EnBW Regional AG).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07

    Stadtwerke Trier

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - EnVR 1/13
    Auf die hiergegen von der Antragstellerin, der Landesregulierungsbehörde und der Bundesnetzagentur eingelegten Rechtsbeschwerden hat der Senat mit Beschluss vom 14. August 2008 (KVR 36/07, RdE 2008, 337 - Stadtwerke Trier) unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsbeschwerden die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Beschwerdegericht den Genehmigungsbescheid der Landesregulierungsbehörde aufgehoben und diese zur Neubescheidung verpflichtet hat; im.
  • BGH, 17.12.1996 - X ZR 76/94

    Urteilsinhalt bei der Schätzung einer Werklohnminderung sowie Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - EnVR 1/13
    Schließlich darf das Gericht in für die Streitentscheidung zentralen Fragen auf nach Sachlage unerlässliche fachliche Erkenntnisse nicht verzichten (vgl. BGH, Urteile vom 17. Dezember 1996 - X ZR 76/94, NJW-RR 1997, 688, 689 …und vom 22. Februar 2011 - VI ZR 353/09, NJW-RR 2011, 823 Rn. 6 f. mwN).
  • OLG Koblenz, 08.11.2012 - 6 W 595/06

    Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von …

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - EnVR 1/13
    Nach Einholung eines hierzu schriftlich erstatteten und mündlich erläuterten Sachverständigengutachtens hat das Beschwerdegericht den Bescheid der Landesregulierungsbehörde unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde insoweit aufgehoben, als er die Verzinsung des Anteils des Eigenkapitals der Antragstellerin zum Gegenstand hat, der ihre zugelassene Eigenkapitalquote übersteigt, und die Landesregulierungsbehörde verpflichtet, den Antrag der Antragstellerin insoweit unter Ansatz eines Zinssatzes von 5, 24 % p. a. neu zu bescheiden (OLG Koblenz RdE 2013, 80).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 5 Kart 33/14

    Ermittlung der Tagesneuwerte für betriebsnotwendige Anlagegüter des Betreibers …

    Rn. 106 Entgegen der Ansicht der Betroffenen geht es bei der Bestimmung des EK II-Zinssatzes nicht um einen zukunftsgerichteten Renditesatz für das überschießende Eigenkapital (BGH, Beschluss vom 18.02.2014 - EnVR 1/13, Rn. 14).

    Rn. 116 Selbst wenn man mit der Betroffenen davon ausgeht, dass es auch noch nach der Änderung des § 7 Abs. 1 Satz 5 GasNEV für die Beurteilung der Angemessenheit auf die fiktive Frage ankommt, zu welchem Zinssatz der Netzbetreiber Fremdkapital hätte aufnehmen können und daher die Vorgaben der Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs maßgeblich sind (BGH, Beschluss vom 18.02.2014 - EnVR 1/13, Rn. 13 m.w.N.), ließe sich nicht feststellen, dass die Neuregelung objektiv sachwidrig ist.

    Eine gesetzlich "garantierte" Eigenkapitalverzinsung in einer bestimmten Höhe wird auch nach der gesetzlichen Wertung des § 21 Abs. 1 EnWG nicht gefordert (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2014 - EnVR 1/13, Rn. 32;… Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 35/07, Rn. 53 "Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße").

    Ferner hat er in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 4 Satz 1 GasNEV auf den durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn abgeschlossenen Jahre vor Antragstellung abgestellt (BGH, Beschluss vom 18.02.2014 - EnVR 1/13, Rn. 13f.;… Beschlüsse vom 14.08.2008 - KVR 42/07 Rn. 56 ff. "Rheinhessische Energie";… KVR 34/07 Rn. 69 ff.;… KVR 36/07 Rn. 68 ff. "Stadtwerke Trier").

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 5 Kart 17/15

    Zuordnung von Aufwendungen für den Differenzbilanzkreis zum Ausgleich von …

    Rn. 117 Der EK II-Zinssatz spiegelt keinen zukunftsgerichteten Renditesatz für das überschießende Eigenkapital wider (BGH, Beschluss vom 18.02.2014 - EnVR 1/13, Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 5 Kart 21/14

    Nachträgliche Korrektur eines Erlösobergrenzenbescheides bei mathematisch nicht …

    Rn. 132 Der EK II-Zinssatz spiegelt keinen zukunftsgerichteten Renditesatz für das überschießende Eigenkapital wider (BGH, Beschluss vom 18.02.2014 - EnVR 1/13, Rn. 14).
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