Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.12.2014 - I-15 W 248/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- erbrechtsiegen.de
Testamentsauslegung - unwirksame Ernennung eines Testamentsvollstreckers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2200 S. 1
Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht
Verfahrensgang
- AG Münster - 31 VI 289/12
- OLG Hamm, 30.12.2014 - I-15 W 248/14
Papierfundstellen
- ErbR 2016, 46
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02
Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des …
Auszug aus OLG Hamm, 30.12.2014 - 15 W 248/14
Das Ersuchen muss nicht ausdrücklich gestellt sein, es genügt, dass sich durch gegebenenfalls ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung ein darauf gerichteter Wille des Erblassers feststellen lässt (BayObLG FamRZ 2003, 789; OLG München NJW 2009, 1152).Insoweit kann insbesondere von Bedeutung sein, welche Gründe den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben und ob diese Gründe, von seinem Standpunkt aus, auch nach dem Wegfall der im Testament benannten Person fortbestehen (BayObLG NJW-RR 2003, 224/225 m.w.N.; …
- OLG München, 23.01.2009 - 31 Wx 116/08
Überprüfung der seitens des Nachlassgerichts angeordneten Testamentsvollstreckung …
Auszug aus OLG Hamm, 30.12.2014 - 15 W 248/14
Das Ersuchen muss nicht ausdrücklich gestellt sein, es genügt, dass sich durch gegebenenfalls ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung ein darauf gerichteter Wille des Erblassers feststellen lässt (BayObLG FamRZ 2003, 789; OLG München NJW 2009, 1152).
- OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20
Gemeinschaftliches Ehegattentestament, Testamentsauslegung, …
Denn es kann nicht angenommen werden, dass der Erblasser seinen gesamten wesentlichen Nachlass verteilt, ohne einen oder mehrere Erben einsetzen zu wollen (…Palandt-Weidlich, BGB, § 2087 Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 31 Wx 120/06 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - I-15 W 248/14 -, juris). - OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht: …
Umgekehrt sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Testamentsvollstreckung statt aus sachbezogenen allein aus personenbezogenen Gründen zum Nutzen der benannten Söhne unabhängig von einer wahrzunehmenden Aufgabe angeordnet worden sein könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 905; OLG Hamm, ErbR 2016, 46; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1097; OLG München, NJW 2009, 1152). - OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15
Erforschung des mutmaßlichen Willens des Erblassers hinsichtlich der Anordnung …
Dabei ist vornehmlich danach zu differenzieren, ob der Erblasser die Testamentsvollstreckung aus sachlichen Gründen der Nachlassabwicklung und/oder Nachlassverwaltung angeordnet hat - dafür kann Indiz sein, dass er zunächst die Testamentsvollstreckung und deren Aufgaben geregelt und erst danach die Person festgelegt hat - oder aber ob die Anordnung personenbezogen erfolgt ist, etwa mit Rücksicht auf die besondere Wertschätzung der Person des Testamentsvollstreckers (OLG Hamm, ErbR 2016, 46-48).Beide genannten Anhaltspunkte sprechen dafür, dass die Anordnung der Testamentsvollstreckung hier personenbezogen erfolgt ist (im Anschluss an OLG Hamm, ErbR 2016, 46-48).
- OLG Hamm, 19.03.2025 - 10 W 40/25 Denkbar ist indes auch die Auslegung der hälftigen Erbeinsetzung mit entsprechenden Vorausvermächtnissen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2014 - I-15 W 248/14, beck-online).
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