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   BVerwG, 16.10.2012 - 7 VR 7.12, 7 VR 7.12 (7 A 15.12)   

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https://dejure.org/2012,30874
BVerwG, 16.10.2012 - 7 VR 7.12, 7 VR 7.12 (7 A 15.12) (https://dejure.org/2012,30874)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.2012 - 7 VR 7.12, 7 VR 7.12 (7 A 15.12) (https://dejure.org/2012,30874)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 7 VR 7.12, 7 VR 7.12 (7 A 15.12) (https://dejure.org/2012,30874)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage von Umweltvereinigungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung der Unterelbe und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe

  • rewis.io

    Eilantrag gegen Elbvertiefung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaStrG § 14e Abs. 2 S. 1
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss. Prüfungsmängel im Genehmigungsverfahren und Auswirkungen auf die fachplanerische Abwägung.

  • datenbank.nwb.de

    Eilantrag gegen Elbvertiefung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EurUP 2012, 333
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2012 - 7 VR 7.12
    Davon ausgehend ist es im Hinblick auf den Grundsatz effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) vorliegend trotz des gesteigerten Vollzugsinteresses, das aus der (internationalen) Verkehrsbedeutung des Ausbauvorhabens folgt und in der durch § 14e Abs. 2 Satz 1 WaStrG gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausdruck kommt, geboten, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; denn diese könnten zur Folge haben, dass gewichtige, auch unionsrechtlich geschützte Gemeinwohlbelange des Gewässer-, Gebiets- und Artenschutzes beeinträchtigt werden (vgl. Beschluss vom 14. April 2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 = Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 69 S. 11 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2018 - 11 B 1129/18

    Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden

    vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2014 - 7 VR 5.14 -, juris, Rn. 9, und vom 16. Oktober 2012 - 7 VR 7.12 -, EurUP 2012, 333 = juris, Rn. 3 f., jeweils für Fälle der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen.

    vgl. zu baurechtlichen Beseitigungsverfügungen etwa OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 10 B 818/18 -, juris, Rn. 6, m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 7 VR 7.12 -, EurUP 2012, 333 = juris, Rn. 4, wonach es trotz eines gesteigerten Vollzugsinteresses im Hinblick auf den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes geboten sei, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern.

    vgl. zur Elbvertiefung etwa BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 7 VR 7.12 -, EurUP 2012, 333 f. = juris, Rn. 3 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21

    Kein vorläufiger Räumungsstop für Lützerath

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 7 VR 7.12 -, juris, Rn. 3 f.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2018 - 5 KM 213/18

    Planfeststellungsverfahren betr. eine Gasversorgungsleitung

    Dieses gesteigerte Vollzugsinteresses tritt auch nicht deshalb zurück, weil die Schaffung vollendeter Tatsachen drohte, die zur Folge haben könnten, dass gewichtige, auch unionsrechtlich geschützte Gemeinwohlbelange des Gewässer-, Gebiets- und Artenschutzes irreversibel beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.10.2012 - 7 VR 7.12 u.a. -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2016 - 12 ME 58/16

    Antragsbefugnis; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Interessenabwägung;

    An dem Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung ändert sich nichts (BVerwG, Beschl. v. 16.10.2014 - 7 VR 7.12 u.a. -, EurUP 2012, 333, juris; Beschl. v. 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, NVwZ-RR 2015, 250, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 10.12.2015 - 7 MS 8/15 -, BauR 2016, 550, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2020 - 11 B 13/20

    Vorliegen der Voraussetzungen der innerprozessualen Präklusion nach § 6 UmwRG

    vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2014 - 7 VR 5.14 -, juris, Rn. 9, und vom 16. Oktober 2012 - 7 VR 7.12 -, EurUP 2012, 333 = juris, Rn. 3 f., jeweils für Fälle der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2024 - 5 KM 590/23
    Lässt sich die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - wegen der besonderen Dringlichkeit einer alsbaldigen Entscheidung oder wegen der Komplexität der Sach- und Rechtsfragen - nicht in diesem Sinne klären bzw. ist der Ausgang der Hauptsache offen, bedarf es einer Abwägung der (sonstigen) wechselseitigen Interessen (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald Beschluss vom 31. Mai 2018 - 5 KM 213/18 OVG -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 7 VR 5.14 - zitiert nach juris Rn. 9; Beschl. v. 16. Oktober 2012 - 7 VR 7.12 -, juris).
  • VG Cottbus, 01.06.2021 - 5 L 228/19

    Wasserrecht

    Lässt sich die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Zulassung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren wegen der besonderen Dringlichkeit einer alsbaldigen Entscheidung oder wegen der Komplexität der Sach- und Rechtsfragen nicht in diesem Sinne klären bzw. ist der Ausgang der Hauptsache offen, bedarf es einer Abwägung der wechselseitigen Interessen (vgl. BVerwG, Beschluss v. 19. Dezember 2014 - 7 VR 5.14 - Rn. 9 sowie Beschluss v. 16. Oktober 2012 - 7 VR 7.12 - Rn. 3f., beide Juris und für Fälle der gesetzlich angeordneten Vollziehbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen).

    Davon ausgehend ist es im Hinblick auf den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) vorliegend geboten, die Schaffung vollendeter Tatsachen durch die Ausleitung aus dem C...über die Vorfluter in die H...zu verhindern; denn diese könnte zur Folge haben, dass gewichtige, auch unionsrechtlich geschützte Gemeinwohlbelange des Trinkwasserschutzes beeinträchtigt werden (vgl. hinsichtlich Gemeinwohlbelange des Gewässerschutzes der WRRL: BVerwG, Beschluss v. 16. Oktober 2012 - 7 VR 7.12 - Rn. 4, Juris).

  • BVerwG, 16.10.2014 - 7 VR 2.14

    Eilantrag gegen neue S-Bahn-Trasse in Fürth-Nord erfolgreich

    Die Eingriffe könnten zudem zur Folge haben, dass gewichtige, auch gemeinschaftsrechtlich geschützte Belange des Artenschutzes beeinträchtigt werden (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 2012 - BVerwG 7 VR 7.12 - Rn. 4).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.01.2015 - 5 L 289/14

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

    Denn diese könnten zur Folge haben, dass gewichtige, auch unionsrechtlich geschützte Gemeinwohlbelange des Gewässer -, Gebiets - und Artenschutzes (s.o.) beeinträchtigt werden, worauf der Antragsteller zu Recht hingewiesen hat (vergleiche hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 7 VR 7/12 (7 A 15/12) juris Rn. 3 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2019 - 11 B 1865/18

    Ortsumgehung Steinfurt (K 76n) muss noch warten

    vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2014 - 7 VR 5.14 -, juris, Rn. 9, und vom 16. Oktober 2012 - 7 VR 7.12 -, EurUP 2012, 333 = juris, Rn. 3 f., jeweils für Fälle der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2019 - 11 B 1866/18

    Nachweis der Rechtswidrigkeit eines Planfeststellungsverfahrens über den Neubau

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