Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 04.10.2010 - F 7 B 265/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausführung des Flurbereinigungsplans durch eine Besitzregelung und Nutzungsregelung im Wege einer vorläufigen Anordnung durch die Flurbereinigungsbehörde; Sogenannter Vorausbau eines Weges als Grund für eine besitzentziehende Anordnung; Durchführung einer Ausbaumaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausführung des Flurbereinigungsplans durch eine Besitzregelung und Nutzungsregelung im Wege einer vorläufigen Anordnung durch die Flurbereinigungsbehörde; Sogenannter Vorausbau eines Weges als Grund für eine besitzentziehende Anordnung; Durchführung einer Ausbaumaßnahme
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 30.07.2009 - 13 AS 09.973
Flurbereinigung; einstweiliger Rechtsschutz gegen eine vorläufige Anordnung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.10.2010 - F 7 B 265/10
Dies ist der Fall, wenn eine Plangenehmigung - wie hier - gemäß § 41 Abs. 4 FlurbG vorliegt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.7.2009 - 13 AS 09.973 -, zitiert nach juris), und es sich um eine gemeinschaftliche Anlage im Sinn von § 39 Abs. 1 FlurbG handelt.Die Sicherung zugesagter - bei Nichtabruf unter Umständen verfallender - öffentlicher Zuschüsse stellt einen solchen im (finanziellen) Interesse aller Teilnehmer bestehenden beachtlichen Dringlichkeitsgrund dar (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.7.2009, a. a. O., m. w. N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 96/12
Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig
Rn. 8 Mit Beschluss vom 5. Oktober 2010 (- 7 B 265/10 HAL -) hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag abgelehnt. - OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2017 - 70 A 1.15
Zweckmäßigkeit/vorläufige Anordnung; Wirtschaftlichkeit/Anordnung, vorläufige; …
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Sicherung zugesagter - bei Nichtabruf unter Umständen verfallender - öffentlicher Zuschüsse einen im (finanziellen) Interesse aller Teilnehmer bestehenden beachtlichen Dringlichkeitsgrund darstellt (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 4.Oktober2010 - F 7 B 265/10 -, bei Juris, Rz. 5; OVG Sachsen…, Beschluss vom 2.Februar2012 - S 7 B 278/11 -, bei Juris, Rz. 6; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 26.Februar2009, - 15 MS 6/09 -, bei Juris, Rz. 25; BayVGH…, Beschluss vom 12.März2013 - 13 AS 13.493 - <=RzF - 73 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG>, bei Juris, Rz. 18; BayVGH…, Beschluss vom 30.Juli2009 - 13 AS 09.973 -, bei Juris, Rz. 15).
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