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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 07.01.2014 - F 7 B 363/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15516
OVG Sachsen, 07.01.2014 - F 7 B 363/13 (https://dejure.org/2014,15516)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.01.2014 - F 7 B 363/13 (https://dejure.org/2014,15516)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - F 7 B 363/13 (https://dejure.org/2014,15516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    FlurbG § 18 Abs. 1, § 26a Abs. 1, § 137, § 17 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 3 S. 1, § 114 S. 1
    Überprüfungsumfang, Ermessensentscheidung, Teilnehmergemeinschaft, Beseitigungsanordnung, Passivlegitimation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 22.03.2013 - 1 A 518/12

    Beschränkung der Überprüfung der bauordnungsrechtlichen Ermessensentscheidung auf …

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2014 - F 7 B 363/13
    In diesem Fall darf sich die verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung nach § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG, § 114 Satz 1 VwGO nicht auf die Frage beschränken, ob die Anordnung auch im Fall bloß formeller Rechtswidrigkeit des Kreuzungsausbaus hätte gerechtfertigt werden können, sondern hat auch das Vorliegen der materiellen Rechtswidrigkeit einschließlich fehlender Genehmigungsfähigkeit zu prüfen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 22. März 2013 - 1 A 518/12 - UA Rn. 21 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 2 B 30/13

    Anforderungen an die ermessensfehlerfreie Anordnung der sofortige Vollziehung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2014 - F 7 B 363/13
    Etwa, wenn die bauliche Anlage ohne nennenswerten Substanzverlust abgebaut kann und keine erheblichen Aufwendungen für die Entfernung und etwaige Lagerung der Anlage entstehen (vgl. zum Vorstehenden OVG NRW, Beschl. v. 4. März 2013 - 2 B 30/13 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13

    Anordnung, Planfeststellungsbeschluss, Unternehmen, Staatsstraße, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2014 - F 7 B 363/13
    Ergibt die summarische Prüfung, dass der Widerspruch voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, muss in der Regel das Interesse des Betroffenen an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückstehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Mai 2013 - F 7 B 315/13 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.01.2016 - 7 B 347/15

    Bauordnungsverfahren, Mitwirkungspflicht, Eigentümerwechsel

    Ergibt die summarische Prüfung, dass der Widerspruch voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, muss in der Regel das Interesse des Betroffenen an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückstehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7. Januar 2014 - F 7 B 363/13 - und 23. Mai 2013 - F 7 B 315/13 - juris, jeweils m. w. N.).

    Die inhaltliche Richtigkeit der Begründung ist erst im Rahmen der Interessenabwägung zu prüfen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7. Januar 2014 - a. a. O. -, Rn. 9 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 15.04.2016 - 7 C 13/14

    Änderung des Wege- und Gewässerplans, Rückbauverfügung, Kreuzungsvereinbarung, …

    Rn. 21 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten (- F 7 C 13/14, F 7 B 363/13 und / B 160/15.F -) und den zugrundeliegenden Behördenvorgang (2 Ordner) Bezug genommen.

    Es besteht auch kein Anhaltpunkt dafür, dass der Beklagte mit den Änderungen des Ausgangsbescheids vom 17. Mai 2013 seine Kompetenzen überschritten haben könnte, vielmehr hat er in Anknüpfung an den Beschluss des Senats vom 7. Januar 2014 im Eilverfahren - F 7 B 363/13 - den Ausgangsbescheid um Alternativen zum Rückbau ergänzt und einen ausreichenden Zeitraum für die Durchführung dieses eingeräumt, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen.

  • VG Regensburg, 12.03.2015 - RN 5 S 14.2005

    Teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen für …

    Die inhaltliche Richtigkeit der Begründung ist erst später im Rahmen der Interessenabwägung zu prüfen (SächsOVG vom 7.1.2014, Az. F 7 B 363/13 ; OVG NRW vom 22.1.2001, NJW 2001, 3427).
  • VG München, 06.12.2018 - M 2 S 18.2234

    Voraussetzung einer konkreten Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des …

    Die inhaltliche Richtigkeit der Begründung ist erst später im Rahmen der Interessenabwägung zu prüfen (SächsOVG, B.v. 7.1.2014 - F 7 B 363/13; OVG NRW, B.v. 22.1.2001 - 19 B 1757/00, NJW 2001, 3427).
  • VG Bremen, 04.12.2017 - 1 V 2006/17

    Hohenfriedberger Straße - nicht zulässige Einfriedung im B-Plan-Gebiet - …

    Der Anordnung des Sofortvollzugs der Rückbauanordnung stehe entgegen, dass die formelle und materielle Illegalität einer baulichen Anlage angesichts des Eingriffs in die Bausubstanz regelmäßig nicht genüge, um eine sofortige Vollziehung anordnen zu können (unter Hinweis auf Sächsisches OVG, B. v. 07.01.2014 - F 7 B 363/13).
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