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   OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 M 3889/00   

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OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 M 3889/00 (https://dejure.org/2001,4985)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2001 - 4 M 3889/00 (https://dejure.org/2001,4985)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 4 M 3889/00 (https://dejure.org/2001,4985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Leistungen nach dem AsylbLG - nicht zu vertretendes Ausreisehindernis - erfolgloses Bemühen um Ausweispapier

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 1 AsylbLG
    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Ausländer; Ausreise; Ausreisehindernis; Ausweis; entgegenstehende Gründe; freiwillige Ausreise; Freiwilligkeit; Hindernis; Kürzung; Leistungskürzung; Passlosigkeit; Reisedokument; Sozialhilfe; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 1
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, BSHG, Sozialhilfe, Abschiebung, tatsächliche Unmöglichkeit, Passlosigkeit, Humanitäre Gründe, persönliche Gründe, Auslegung, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Beschwerde, Einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ Beil. 2001, 89
  • FEVS 52, 419
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2001 - 4 M 4422/00

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 M 3889/00
    Der Senat nimmt hierbei entsprechend dem Wortlaut von § 2 Abs. 1 AuslG an, dass die Besserstellung nur erreicht werden kann, wenn aus den dort genannten Gründen sowohl eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen kann als auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 16. November 2000 - 4 M 3921/00 - sowie den Beschluss vom 17. Januar 2001 - 4 M 4422/00 -).

    Unabhängig von der ausländerrechtlichen Einordnung von Gründen, die einer Abschiebung entgegenstehen, bleibt somit im Hinblick auf § 2 AsylbLG eigenständig zu prüfen, ob entweder diese Gründe auch humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe sind, aus denen die Ausreise nicht erfolgen kann und aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, oder aber neben den ausländerrechtlich für eine Duldung bereits genügenden Gründen weitere Gründe für eine Zuerkennung von Leistungen entsprechend dem BSHG gem. 2 Abs. 1 AsylbLG vorliegen (Senat, Beschl. v. 17.1.2001 - 4 M 4422/00 -).

  • BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97

    Asylrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1 , 3 , 6 , 9 AsylbLG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 M 3889/00
    Die Einschränkungen der Leistungen nach dem BSHG durch das Asylbewerberleistungsgesetz sind demzufolge verfassungsrechtlich unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) auch nur gerechtfertigt, weil die in § 1 Abs. 1 AsylbLG aufgeführten Personen über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht nicht verfügen und bei ihnen ein sozialer Integrationsbedarf fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.9.1998 - 5 B 82.97 -, NVwZ 1999, S. 669 = FEVS 49, 97; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.6.1997 - 12 L 5709/96 -, NVwZ-Beil. 1997, S. 95 = Nds.Rpfl. 1997, S. 269 sowie Beschl. v. 21.6.2000 - 12 L 3349/99 - NVwZ-Beil. 2001, 11).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.1997 - 12 L 5709/96

    Asylbewerberleistungsgesetz; Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 M 3889/00
    Die Einschränkungen der Leistungen nach dem BSHG durch das Asylbewerberleistungsgesetz sind demzufolge verfassungsrechtlich unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) auch nur gerechtfertigt, weil die in § 1 Abs. 1 AsylbLG aufgeführten Personen über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht nicht verfügen und bei ihnen ein sozialer Integrationsbedarf fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.9.1998 - 5 B 82.97 -, NVwZ 1999, S. 669 = FEVS 49, 97; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.6.1997 - 12 L 5709/96 -, NVwZ-Beil. 1997, S. 95 = Nds.Rpfl. 1997, S. 269 sowie Beschl. v. 21.6.2000 - 12 L 3349/99 - NVwZ-Beil. 2001, 11).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99

    Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylbewerberleistungsgesetz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 M 3889/00
    Die Einschränkungen der Leistungen nach dem BSHG durch das Asylbewerberleistungsgesetz sind demzufolge verfassungsrechtlich unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) auch nur gerechtfertigt, weil die in § 1 Abs. 1 AsylbLG aufgeführten Personen über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht nicht verfügen und bei ihnen ein sozialer Integrationsbedarf fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.9.1998 - 5 B 82.97 -, NVwZ 1999, S. 669 = FEVS 49, 97; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.6.1997 - 12 L 5709/96 -, NVwZ-Beil. 1997, S. 95 = Nds.Rpfl. 1997, S. 269 sowie Beschl. v. 21.6.2000 - 12 L 3349/99 - NVwZ-Beil. 2001, 11).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 4 M 3921/00

    Asylantragsteller; Asylbewerber; aufenthaltsbeendende Maßnahme; Ausreise;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 M 3889/00
    Der Senat nimmt hierbei entsprechend dem Wortlaut von § 2 Abs. 1 AuslG an, dass die Besserstellung nur erreicht werden kann, wenn aus den dort genannten Gründen sowohl eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen kann als auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 16. November 2000 - 4 M 3921/00 - sowie den Beschluss vom 17. Januar 2001 - 4 M 4422/00 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2001 - 4 PA 1166/01

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen; entgegenstehende Gründe; freiwillige Ausreise;

    Ein der Ausreise und Abschiebung entgegenstehender persönlicher und humanitärer Grund, der die Vergünstigung auslöst, kann aber dann gegeben sein, wenn der Betroffene diese Situation auch durch eigene Bemühungen nicht beenden kann (wie Beschl. v. 08.02.2001 - 4 M 3889/00 -).

    Er führte in einem Parallelverfahren (Beschluss vom 8. Februar 2001 - 4 M 3889/00 - ) aus:.

    Der Senat hält indessen an den zitierten Gründen des Beschlusses vom 8. Februar 2001 - 4 M 3889/00 - fest.

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 4 LC 592/02

    Ausländer; Ausländerbehörde; Ausreise; BSHG; Duldung; Hindernis; humanitäre

    Könne ein Ausländer nicht ausreisen und nicht abgeschoben werden, weil ihm Pass- oder Passersatzpapiere fehlten, führe ein solcher tatsächlicher Grund allein nicht zu den Vergünstigungen des § 2 Abs. 1 AsylbLG durch Gewährung von Leistungen in entsprechender Anwendung des BSHG (NdsOVG Beschl. v. 08.02:01- 4 M 3889/00 = FEVS 52, 419, 421 ff; Beschl. v. 27.03.01 - 12 MA 1012/01 - FEVS 52, 367).

    Auch in Fällen, in denen der Betroffene diese Situation durch eigene Bemühungen nicht beenden könne, rechtfertige dieser Umstand regelmäßig nicht die Annahme, ein derartiges tatsächliches Ausreise- und Abschiebungshindernis stelle gleichzeitig einen rechtlichen, persönlichen oder humanitären Grund im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG dar (NdsOVG - 12. Senat -, Beschl. v. 27.03.01 - 12 MA 1012/01 - FEVS 52, 367; a. A. NdsOVG - 4. Senat -, Beschl: v. 08.02.01- 4 M 3889/00 - FEVS 52, 419; Beschl. v. 25.04.01 - 4 PA 1166/01 -).

    Er hat aber weiter entschieden, dass ein der Ausreise und Abschiebung entgegenstehender persönlicher Grund, der die Vergünstigung auslöse, dann gegeben sein könne, wenn der Betroffene diese Situation auch durch eigene Bemühungen, wie die Benennung seines Herkunftslandes und des Namens, unter dem er dort registriert sei, nicht beenden könne (z. B. Beschl. v. 8.2.2001 - 4 M 3889/00 -, NVwZ-Beilage I 7/2001 S 89 = FEVS Bd. 52, 419; Beschl. v. 07.12.1995 - 4 M 4044/95 -, V. n. b.; Beschl. gem. § 130 a VwGO v. 08.11.2001 - 4 LB 2665/01 -, InfAuslR 2002, 86; Beschl. gem. § 130 a VwGO v. 09.07.2002 - 4 LB 151/02 -, V. n. b.; Beschl. v. 16.01.2003 - 4 ME 599/02 -, V. n. b.).

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2001 - 4 LB 2665/01

    Voraussetzungen gem. § 2 Abs. 1 AsylbLG für die entsprechende Anwendbarkeit des

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 8. Februar 2001 - 4 M 3889/00 - (NVwZ-Beilage I 7/2001, 89 = FEVS Bd. 52, 419) u. a. ausgeführt:.

    Stattdessen wird die vor diesem Hintergrund gebotene und in dem Beschluss des Senats vom 8. Februar 2001 (a. a. O.) vorgenommene Bestimmung des materiellen Gehalts der persönlichen und humanitären Gründe in § 2 Abs. 1 AsylbLG (und in § 55 Abs. 3 AuslG, obwohl - wie dargelegt - dort nicht von ausländerrechtlicher Bedeutung) ersetzt durch die aus den genannten Gründen nicht durchgreifende Behauptung, bei Umständen, die eine Duldung aus tatsächlichen Gründen erforderten, gebe bereits der Wortlaut der Regelungen vor, dass Leistungen in entsprechender Anwendung des Bundessozialhilfegesetzes nach § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht zu gewähren seien.

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2001 - 12 MA 1012/01

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; aufenthaltsbeendende Maßnahme; Ausreise;

    Dieser tatsächliche Grund kann regelmäßig auch bei längerer Zeit der "Passlosigkeit" nicht in einen persönlichen und humanitären Grund umschlagen (insoweit anderer Ansicht: 4.Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes - Beschluss vom 8.2.2001 - 4 M 3889/00 -).

    Soweit teilt der Senat nicht die Auffassung des 4. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 8.2.2001 - 4 M 3889/00 -).

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2001 - 4 LB 443/01

    Leistungen nach dem AsylbLG für jüdische Emigranten aus der ehemaligen

    Der Senat nimmt hierbei entsprechend dem Wortlaut von § 2 Abs. 1 AuslG an, dass die Besserstellung nur erreicht werden kann, wenn aus den dort genannten Gründen sowohl eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen kann als auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können (vgl. bereits Beschlüsse des Senats v. 16. Nov. 2000 - 4 M 3921/00 - sowie v. 8. Febr. 2001 - 4 M 3889/00 -).

    1997, S. 269, Beschl. v. 21.6.2000 - 12 L 3349/99 -, NVwZ-Beilage 2001, 11 = NDV-RD 2001, 10 sowie Beschl. v. 8.2.2001 - 4 M 3889/00 -).

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2002 - 12 ME 623/02

    Ausreise; Humanitäre Gründe; Montenegro; Roma; Rückkehr

    Entsprechend dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 AsylbLG kann die leistungsrechtliche Besserstellung nur erreicht werden, wenn aus den dort genannten Gründen sowohl eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen kann als auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können (vgl. aus der Rechtsprechung des 4. Senats des erkennenden Gerichts: Beschl. v. 8.2.2001 - 4 M 3889/00 -, FEVS 52, 419, 421.; Urt. v. 13.2.2002 - 4 LB 781/01 -, S. 12 UA u. weiterhin: GK-AsylbLG, § 2, Rn. 28).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 27.3.2001 - 12 MA 1112/01 -, FEVS 52, 367, 369 ff.; a.A. der 4. Senat des erkennenden Gerichts: Beschl. v. 8.2.2001 - 4 M 3889/00 -, FEVS 52, 419, 421 ff.; Beschl. v. 9.7.2002 - 4 LB 151/02 -, S. 10 ff.) stellt die Passlosigkeit ohnehin allenfalls einen tatsächlichen Umstand dar, der einer Ausreise oder aufenthaltsbeendenden Maßnahmen entgegenstehen kann, der jedoch durch die in § 2 Abs. 1 AsylbLG genannten Gründe nicht erfasst wird.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2007 - L 11 AY 15/07

    Anspruch eines Asylbewerbers auf sog. Analogleistungen unter Vorbehalt einer

    Sie dient der Beseitigung einer existenziellen Notlage (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8. Februar 2001, Az: 4 M 3889/00).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2007 - L 11 B 3/06

    Geltendmachung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG);

    Sie dient der Beseitigung einer existenziellen Notlage (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Februar 2001, 4 M 3889/00).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 16 A 4808/01

    Ausgestaltung des Leistungsanspruchs von türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    und vom 8. Februar 2001 - 4 M 3889/00 --.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2007 - L 11 AY 12/06

    Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG);

    Sie dient der Beseitigung einer existenziellen Notlage (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Februar 2001, 4 M 3889/00).
  • SG Hildesheim, 13.07.2006 - S 34 AY 12/06

    Geltendmachung von Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 12 ME 436/03

    Abschiebung; Abänderungsverfahren; Ashkali; aufenthaltsbeendende Maßnahme;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2007 - L 11 AY 9/05

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2007 - L 11 AY 12/07

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2007 - L 11 AY 81/06

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2007 - L 11 AY 11/06

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch,

  • SG Gelsenkirchen, 23.03.2006 - S 2 AY 16/05

    Sozialhilfe

  • VG Düsseldorf, 06.11.2002 - 22 K 6824/01

    D (A), Kosovo, Ashkali, Folgeantrag, Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2006 - L 11 AY 21/06
  • VG Göttingen, 04.03.2002 - 1 A 1138/01

    Asylbewerberleistungen; Ausreise; humanitäre Gründe; Passlosigkeit; Roma; Serbien

  • SG Hildesheim, 23.11.2006 - S 34 AY 30/06
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