Rechtsprechung
| BVerwG, 30.11.1966 - V C 228.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 13.10.1965 - Bf 62/64
- BVerwG, 30.11.1966 - V C 228.65
Papierfundstellen
- FamRZ 1967, 332
- FEVS 14, 443
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64
Verletzung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrung bei Nachholung …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1966 - V C 228.65
Es muß demnach genügen, wenn die Leistung tatsächlich als Fürsorgeunterstützung erbracht wird und dem Begünstigten zufließt (dazu Urteil des Senats vom 30. Juni 1965 [BVerwGE 21, 274]). - BVerwG, 31.08.1960 - V C 174.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.11.1966 - V C 228.65
Indessen hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG V C 174.59 - (FEVS 7, 1) ausgeführt, daß die §§ 25 ff. RFV nicht die Erstattung von Fürsorgeleistungen regeln, die einem Nichthilfsbedürftigen gewährt worden sind. - RG, 23.03.1933 - IV 401/32
Kann ein Fürsorgeverband von dem Unterstützten oder dessen Erben Ersatz seiner …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1966 - V C 228.65
Jedenfalls nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (zuletzt etwa RGZ 140, 163) bestand indessen auch ohne eine gesetzliche Regelung der Grundsatz der Rückerstattungspflicht, weil die Leistungen der öffentlichen Fürsorge nicht als Geschenk angesehen werden könnten.
- BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88
Bedarfsgemeinschaft, Haftung auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe; …
Dies hat der Senat zu der inzwischen kodifizierten Erstattungsregelung des § 50 SGB X entschieden (Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - ) und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung (BVerwGE 50, 73 ; Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG…, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 - <;…">50%20SGB%20X%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1300 § 50 SGB X Nr. 13>) damit begründet, daß das Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses darstelle und (deshalb) das Bestehen eines - wirklichen oder vermeintlichen - sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses voraussetze, aus dem der zur Erstattung Herangezogene unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten hat. Eine nur mittelbare Begünstigung reicht hierzu nicht aus (siehe Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - ).
Für diese Feststellung ist entscheidend, wem die Leistung tatsächlich erbracht wird, wem sie als - wirklich oder vermeintlich - Sozialhilfeberechtigtem zufließt (vgl. das Urteil des Senats vom 30. November 1966, a.a.O. S. 447).
Dies setzt die Absicht der Beklagten voraus, durch die Bemessung der Hilfeleistung (auch) einer Hilfsbedürftigkeit der Klägerin zu steuern (siehe Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - ).
Schon deshalb verbietet sich eine analoge Anwendung (vgl. auch Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - ).
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88
Sozialhilfe - Minderjährige - Rückforderung
Er ist darum nur dann eine geeignete Grundlage für den vorliegend geltend gemachten Anspruch, wenn zwischen der Beklagten und den Klägern ein - wirkliches oder vermeintliches - sozialrechtliches Leistungsverhältnis bestanden hat, aus dem die Kläger unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten haben (vgl. BVerwGE 50, 73 ; Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, S. 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG…, Urteil vom 29. Oktober 1986, a.a.O.).Nur im Rahmen einer solchen sozialrechtlichen Leistungsbeziehung kann nämlich von "erbrachten Leistungen sowie von deren Erstattung", d.h. Rückabwicklung, gesprochen werden (vgl. BSGE 32, 145 ; BSG…, Urteil vom 29. Oktober 1986, a.a.O.): Erstattungspflichtig gemäß § 50 SGB X ist derjenige, an den aufgrund einer derartigen Beziehung Leistungen erbracht wurden (…vgl. BSG, Urteile vom 22. April 1987 - 10 RKg 16/82 - <
;…">50%20SGB%20X%20Nr.%2016#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1300 § 50 SGB X Nr. 16>, vom 17. Januar 1991 - 7 RAr 72/90 - < ;…">50%20SGB%20X%20Nr.%207#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3 - 1300 § 50 SGB X Nr. 7> …und vom 28. Juni 1991 - 11 RAr 47/90 - < ;…">50%20SGB%20X%20Nr.%2010#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3 - 1300 § 50 SGB X Nr. 10>), wobei eine nur mittelbare Begünstigung nicht ausreicht (vgl. Urteil des Senats vom 30. November 1966, a.a.O.). - BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67
Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe - …
Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, daß die Vorschriften über den Kostenersatz überflüssig wären, gäbe es anderweitige Ersatzmöglichkeiten., Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits früher ausgeführt, daß z.B. die Rückforderung der Sozialhilfe ohne Rücksicht auf den den Empfänger der Sozialhilfe begünstigenden § 92 BSHG nach den Regeln des allgemeinen Verwaltungsrechts zu erfolgen hat, wenn die Sozialhilfe zu Unrecht gewährt worden ist (Urteil vom 30. November 1966 - BVerwG V C 228.65 - [FamRZ 1967, 332 = FEVS 14, 443 - NDV 1967, 182 = VerwRspr, 18, 1010 = ZfSH 1967, 184]).
- BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 39.85
Hilfegewährung - Kostenersatzpflicht des Erben - Sozialhilfe-Leistungen an …
Die in den §§ 25 ff. RFV unter verschiedenen Aspekten vorgesehenen günstigeren Bedingungen sollten in diesem Falle gerade nicht gelten (s. dazu besonders das Urteil vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, 443>; hinsichtlich der Erlöschensfrist nach § 25 b RFV s. das Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG 5 C 174.59 - ). - BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78
Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche …
Dagegen ist nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts zu Unrecht bezogene Sozialhilfe zu erstatten, wenn zuvor der rechtswidrige begünstigende Bewilligungsbescheid aufgehoben ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - FEVS 14, 443 - und vom 14. Juni 1972 - BVerwG 5 C 74.71 - FEVS 19, 441). - BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67 Indessen ergibt sich für die Regel die Notwendigkeit, auf die Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung zu achten, aus folgender Überlegung: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts befassen sich die Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes über den Kostenersatz (§ 92 BSHG) allein mit den Fall, daß Sozialhilfe zu Recht gewährt worden ist (Urteil vom 30. November 1966 - BVerwG V C 228.65 - [FEVS 14, 443]).
- BVerwG, 14.06.1972 - V C 74.71
Einsatz von Vermögen und Waisengeld im Rahmen der Sozialhilfe - Verlangen nach …
In diesem Falle finden die Regeln des allgemeinen Verwaltungsrechts über die Rücknahme fehlerhafter Verwaltungsakte Anwendung (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1966 - BVerwG V C 228.65 - [FEVS 14, 443] und vom 24. April 1968 [BVerwGE 29, 295]). - BVerwG, 30.08.1967 - V C 192.66
Ersatzpflicht eines Ehegatten eines Hilfeempfängers für die zum Lebensunterhalt …
Der Ersatzanspruch nach § 92 Abs. 3 BSHG stellt hingegen eine den heutigen Verhältnissen angepaßte Ausformung des überkommenen fürsorgerechtlichen Grundsatzes dar, daß die Sozialhilfe gleichsam nur vorschußweise gewährt wird (dazu auch Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG V C 228.65 -). - BVerwG, 14.06.1967 - V C 162.66
Träger der Sozialhilfe - kompetenzmäßige Hilfe nach dem BSHG - gesetzlich …
Ein Ersatzanspruch des Klägers gegen den Beigeladenen bestünde dann, wenn der Kläger zu Unrecht Leistungen erbracht hätte (Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG V C 228.65 -). - BVerwG, 14.06.1967 - V C 102.66
Anrechnung des dem Stiefvater gewährten Kindergeldes und der diesem gewährten …
Ist Hilfe zum Lebensunterhalt zu Unrecht geleistet worden, so richtet sich die Rückforderung nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts (Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG V C 228.65 -).
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