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| VGH Baden-Württemberg, 26.01.1983 - 6 S 1733/82 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 1983 - 6 S 1733/82 (https://dejure.org/1983,3381)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 28.01.1982 - 2 K 582/80
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.1983 - 6 S 1733/82
- BVerwG, 25.05.1983 - 5 B 42.83
Papierfundstellen
- ESVGH 33, 239
- FEVS 32, 459
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Düsseldorf, 06.11.2000 - 2a Ss 271/00
Betrug zum Nachteil des Sozialamts
Eine etwaige Verwendung des empfangenen Erbteils zur Begleichung einer Darlehensverpflichtung der Angeklagten gegenüber ihrer Mutter wäre zwar nicht geeignet, die Mitteilungspflicht der Angeklagten gemäß § 60 Abs. 1 SGB I entfallen zu lassen, und hätte auch keinen Einfluß auf die Berechnung des betrugsbedingten Schadens, denn bei der Ermittlung des sozialhilferechtlichen Bedarfs wirkt sich das gemäß § 88 Abs. 1 BSHG einzusetzende Vermögendes Sozialhilfeempfängers grundsätzlich ohne Rücksicht auf bestehende Verbindlichkeiten anspruchsmindernd aus (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg FEVS 32, 459, 462f. und 36, 199, 204; OVG Münster FEVS 47, 423, 424;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Auflage, § 88 Rn. 24;… Oestreicher/Sehelter/Kunz, BSHG, Stand Juni 2000, § 88 Rn. 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1996 - 8 A 3429/94
Sozialhilferecht: Begriff des "verwertbaren Vermögens" in § 88 BSHG
dazu auch u.a. VGH B.W., Urteil vom 26.1.1983 - 6 S 1733/82 -, FEVS 32, 459, 462; Gottschick/Giese, Das Bundessozialhilfegesetz , 9. Aufl. 1985, § 88 Rn. 2. - VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 14 S 2542/01
PKH: Vermögenseinsatz - zumutbare vorzeitige Verwertung einer Lebensversicherung
Denn nach dem insoweit heranzuziehenden Vermögensbegriff des Sozialhilferechts ist unter Vermögen nicht ein Überschuss der Aktiva über die Passiva im Sinne einer saldierenden Betrachtungsweise zu verstehen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 03.12.1991 - 5 B 61.90 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 22 m.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.1983 - 6 S 1733/82 -, FEVS 32, 459 ).
- BVerwG, 13.09.2002 - 5 B 227.02
Voraussetzung für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Zwar rügt der Kläger, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts "von der ständigen Rechtsprechung der oberen Verwaltungsgerichte abweicht, die sich aufgrund des Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 26.1.1983 - Az. 6 S 1733/82 - herausgebildet hat", er bezeichnet aber keine Entscheidung eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte, von der die Berufungsentscheidung abweichen soll. - VG Mainz, 16.12.2003 - 2 L 1346/03
Häuschen in Italien hilft nicht weiter: Sozialhilfe zu Unrecht eingestellt
Solange die entsprechenden Verbindlichkeiten gegenüber der Antragsgegnerin bestehen, sind sie aber als das Vermögen mindernde Aufwendungen anzusehen (vgl. zum Abzug von Verbindlichkeiten im Rahmen des § 88 Abs. 1 BSHG: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 1983 - 6 S 1733/82 - in FEVS 32, 459 und Urteil vom 23, April 1986 - 6 S 629/85 - in FEVS 36, 199). - VGH Baden-Württemberg, 23.04.1986 - 6 S 2983/85
Rentennachzahlung als verwertbares Vermögen im Sozialhilferecht
Wird ein Hilfsbedürftiger, der wegen eines noch laufenden Rentenverfahrens mittellos ist, von einem Familienangehörigen versorgt und gepflegt und verpflichtet er sich, die Aufwendungen dafür später aus der Rentennachzahlung zu erstatten, so ist die schließlich gewährte Rentennachzahlung in Höhe dieser Verpflichtung kein verwertbares Vermögen im Sinne von § 88 Abs. 1 BSHG (im Anschluß an das Urteil des erk. Senats vom 26.01.1983 - 6 S 1733/82 - = FEVS 32, 459). - VG Freiburg, 20.11.2003 - 4 K 75/03
Vermögenseinsatz eines mit einem Nießbrauch belasteten Hausgrundstücks
Schulden, deren Erfüllung dazu führen würde, dass zur Bedarfsdeckung real nichts mehr übrig bliebe, sind demgegenüber grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.04.1986, FEVS 36, 199, und v. 26.01.1983, FEVS 32, 459;… LPK-BSHG, a.a.O. § 88 RdNrn. 19 f.).
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