Rechtsprechung
| BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit
- Wolters Kluwer
Leistungsrecht - Bundessozialhilfegesetz - Vorschrift - Rücknahme - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Anwendbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 68, 285
- NVwZ 1984, 441
- FEVS 33, 133
Wird zitiert von ... (73) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77
Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
Ihr Hinweis hierzu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1979 (BVerwGE 58, 68 [75]) ist nicht geeignet, diese rechtliche Betrachtung zu stützen;denn die sich dort in einer Andeutung erschöpfende Erwägung, der der Senat nicht weiter nachgegangen ist (und nicht weiter nachzugehen brauchte), steht im Zusammenhang mit den Ausführungen zu der damals zu entscheidenden Rechtsfrage, ob ein Anspruch auf Pflegegeld bei Ableben des Hilfesuchenden während des noch von ihm um die Hilfegewährung anhängig gemachten Rechtsstreits nach § 58 des Sozialgesetzbuchs/Allgemeiner Teil (SGB I) auf den Erben übergehen kann.Dieser Vorbehalt erfaßt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur Abweichungen, die sich in der Gestalt ausdrücklicher Vorschriften ergeben, sondern auch solche Abweichungen, die nach den für den einzelnen Sozialleistungsbereich geltenden Strukturprinzipien zwingend sind (BVerwGE 58, 68 [69 f.]; BVerwGE 60, 240 [242 f.]; vgl. auch BVerwGE 66, 90 [91]).
- BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64
Verletzung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrung bei Nachholung …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
Hiervon abgesehen ist der Hinweis angebracht, daß das Bundesverwaltungsgericht, in dessen Rechtsprechung der Begriff "säumiges Verhalten" zunächst nicht näher bestimmt worden war (vgl. BVerwGE 21, 274 [281]), im Beschluß vom 25. September 1972 - BVerwG 5 ER 247.72 - ausgeführt hat, säumig sei die Behörde nicht schon dann, wenn sie in Verkennung der Rechtslage Sozialhilfe abgelehnt habe, sondern erst dann, wenn sie einen gerichtlich zuerkannten Anspruch nicht befriedige. - BVerwG, 25.09.1972 - V ER 247.72
Säumigkeit der Behörde bei der Gewährung von Sozialhilfe
Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
Hiervon abgesehen ist der Hinweis angebracht, daß das Bundesverwaltungsgericht, in dessen Rechtsprechung der Begriff "säumiges Verhalten" zunächst nicht näher bestimmt worden war (vgl. BVerwGE 21, 274 [281]), im Beschluß vom 25. September 1972 - BVerwG 5 ER 247.72 - ausgeführt hat, säumig sei die Behörde nicht schon dann, wenn sie in Verkennung der Rechtslage Sozialhilfe abgelehnt habe, sondern erst dann, wenn sie einen gerichtlich zuerkannten Anspruch nicht befriedige.
- BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
Infolgedessen kann auf sich beruhen, ob bei Anwendung des § 44 SGB X das Begehren der Klägerin schon deshalb erfolglos bleiben müßte, weil davon auszugehen wäre, daß mit den Bescheiden vom 21. April und 5. August 1975 Pflegegeld nur für die gerade aktuellen Zeitabschnitte abgelehnt worden war (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Maßgeblichkeit des letzten behördlichen Bescheides für die gerichtliche Prüfung, z.B. BVerwGE 25, 307; Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 3 = FEVS 26, 1), also nicht für Zeitabschnitte, die nach dem 1. Januar 1977 liegen. - BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für vergangene Zeitabschnitte - Hilfe zum …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
Der Bescheid der (im Auftrage des Beklagten handelnden) Gemeinde E. vom 21. Juni 1978 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Beklagten vom 12. Februar 1980, Hilfe zur Pflege, nämlich Pflegegeld nach § 69 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in der am 13. Februar 1976 bekanntgemachten Neufassung (BGBl. I S. 289) nicht für die Zeit vom 17. März 1975 bis zum 28. Mai 1978 zu gewähren, ist rechtmäßig, weil Sozialhilfe grundsätzlich nicht im nachhinein zu gewähren ist und weil es für die Annahme einer Ausnahme von diesem Grundsatz an den Voraussetzungen fehlt, wie sie in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts, entwickelt worden sind (vgl. dazu besonders Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG 5 C 0193.66 - FEVS 14, 361 - Urteil vom 14. September 1972 - BVerwGE 40, 343 - Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwGE 57, 237 -). - BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 96.81
Sozialhilfeleistungen - Verzinsung
Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
Dieser Vorbehalt erfaßt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur Abweichungen, die sich in der Gestalt ausdrücklicher Vorschriften ergeben, sondern auch solche Abweichungen, die nach den für den einzelnen Sozialleistungsbereich geltenden Strukturprinzipien zwingend sind (BVerwGE 58, 68 [69 f.]; BVerwGE 60, 240 [242 f.]; vgl. auch BVerwGE 66, 90 [91]). - BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 26.79
Aufwandserstattung - AOK - Versicherungspflichtiges Mitglied - Krankengeld - …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
Daß der Grundsatz "keine Hilfe für die Vergangenheit" ein sich aus § 5 BSHG ergebendes Strukturprinzip des Sozialhilferechts ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinen Urteil vom 19. Juni 1980 (BVerwGE 60, 236 [237 f.]) entschieden; und daß dieses Sonderrecht weitergilt, ergibtbestätigend die Entstehungsgeschichte des § 44 SGB X - § 42 des Gesetzentwurfs - (Deutscher Bundestag, Drucks. 8/2034 vom 4. August 1978, vor §§ 42 ff., S. 33 f.). - BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72
Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
Der Bescheid der (im Auftrage des Beklagten handelnden) Gemeinde E. vom 21. Juni 1978 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Beklagten vom 12. Februar 1980, Hilfe zur Pflege, nämlich Pflegegeld nach § 69 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in der am 13. Februar 1976 bekanntgemachten Neufassung (BGBl. I S. 289) nicht für die Zeit vom 17. März 1975 bis zum 28. Mai 1978 zu gewähren, ist rechtmäßig, weil Sozialhilfe grundsätzlich nicht im nachhinein zu gewähren ist und weil es für die Annahme einer Ausnahme von diesem Grundsatz an den Voraussetzungen fehlt, wie sie in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts, entwickelt worden sind (vgl. dazu besonders Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG 5 C 0193.66 - FEVS 14, 361 - Urteil vom 14. September 1972 - BVerwGE 40, 343 - Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwGE 57, 237 -). - BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 64.79
Sozialhilfe - Aufrechnung - Rückzahlungsanspruch - Überzahlte Hilfe - …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
Dieser Vorbehalt erfaßt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur Abweichungen, die sich in der Gestalt ausdrücklicher Vorschriften ergeben, sondern auch solche Abweichungen, die nach den für den einzelnen Sozialleistungsbereich geltenden Strukturprinzipien zwingend sind (BVerwGE 58, 68 [69 f.]; BVerwGE 60, 240 [242 f.]; vgl. auch BVerwGE 66, 90 [91]). - BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 23.76
Gewährung von Pflegegeld - Beurteilung des Umfanges einer notwendigen Pflege
Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
Infolgedessen kann auf sich beruhen, ob bei Anwendung des § 44 SGB X das Begehren der Klägerin schon deshalb erfolglos bleiben müßte, weil davon auszugehen wäre, daß mit den Bescheiden vom 21. April und 5. August 1975 Pflegegeld nur für die gerade aktuellen Zeitabschnitte abgelehnt worden war (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Maßgeblichkeit des letzten behördlichen Bescheides für die gerichtliche Prüfung, z.B. BVerwGE 25, 307; Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 3 = FEVS 26, 1), also nicht für Zeitabschnitte, die nach dem 1. Januar 1977 liegen. - BVerwG, 15.12.1966 - V C 0193.66
Nachbewilligung von Fürsorgeunterstützung - Gewährung von Hilfe für die …
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X - …
Entgegen der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 58, 68, 69; 60, 236, 238; 68, 285, 289) existiert, wie auch § 9 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz für den Bereich des Asylbewerberleistungsrechts deutlich macht, kein über § 37 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) dem § 44 SGB X generell vorgehendes normatives Strukturprinzip - "keine Leistungen für die Vergangenheit; Bedarfsdeckungsgrundsatz; Aktualitätsprinzip" - (…dies zu Unrecht kritisierend Hochheim aaO). - BSG, 25.06.2024 - B 1 KR 39/22 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Erstattungsanspruch nach § 13 Abs 2 SGB …
Zudem erfasst der Vorbehalt des § 37 Satz 1 SGB I auch Abweichungen, die sich nicht aus ausdrücklichen Vorschriften, sondern aus den geltenden Strukturprinzipien eines Sozialleistungsbereichs ergeben (vgl BVerwG vom 10.5.1979 - 5 C 79/77 - BVerwGE 58, 68 - juris RdNr 7; BVerwG vom 15.12.1983 - 5 C 65/82 - BVerwGE 68, 285 - juris RdNr 10; Just in Hauck/Noftz, SGB I, § 37 SGB 1 RdNr 9, Stand November 2021). - BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R
Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine …
Gerade diese Zielsetzung spricht gegen die Übernahme der Rechtsprechung des BVerwG (vgl nur: BVerwGE 99, 149, 156; 68, 285, 289) zur Nichtanwendung des § 44 SGB X im Sozialhilferecht.Zudem macht gerade § 9 Abs. 3 AsylbLG deutlich, dass der Gesetzgeber entgegen der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 58, 68, 69; 60, 236, 238; 68, 285, 289) kein über § 37 SGB I dem § 44 SGB X generell vorgehendes normatives Strukturprinzip ("keine Leistungen für die Vergangenheit"; Bedarfsdeckungsgrundsatz; Aktualitätsprinzip) anerkennt, wenn er sogar die Personengruppe, die regelmäßig keine pauschalierten Leistungen erhält, von den Vorteilen des § 44 SGB X nicht ausschließt.
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
Sozialhilfe, grundsätzlich keine Hilfe für die Vergangenheit; Regelsatzleistungen …
§ 44 SGB X ist auf das Leistungsrecht des Bundessozialhilfegesetzes nicht anwendbar (wie BVerwGE 68, 285).Deshalb sei diese Vorschrift nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 68, 285, der das Berufungsgericht auch unter Berücksichtigung der Gründe des Verwaltungsgerichts für dessen abweichende Ansicht folge, auf das Leistungsrecht des Bundessozialhilfegesetzes nicht anwendbar.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass "§ 44 SGB X auf das Leistungsrecht des Bundessozialhilfegesetzes nicht anwendbar ist" (BVerwGE 68, 285).
Ein solcher Ausnahmefall liegt in den Fällen des § 44 SGB X aber nicht vor (BVerwGE 68, 285 ).
- BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 5/07 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anwendbarkeit von § 44 Abs 1 SGB X auf …
Entgegen der Auffassung des Beklagten steht dieser gesetzlichen Regelung auch nicht die Rechtsprechung des BVerwG entgegen, wonach § 44 SGB X wegen des im Sozialhilferecht geltenden Grundsatzes "Keine Hilfe für die Vergangenheit" nicht anzuwenden sei (vgl BVerwGE 68, 285, 288, und BVerwG, Urteil vom 13. November 2003 - 5 C 26.02 - FEVS 55, 320, 321). - LSG Baden-Württemberg, 21.12.2007 - L 7 SO 217/07
Nichtigkeit von Verwaltungsakten des Sozialhilfeträgers
Ein solcher Ausnahmefall liegt in den Fällen des § 44 SGB X aber nicht vor (BVerwGE 68, 285 (289)). - LSG Bayern, 28.01.2014 - L 8 SO 166/12
Pflegeversicherung: Anspruch auf Leistungen zur ambulanten Pflege während eines …
Entgegen der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 58, 68, 69; 60, 236, 238; 68, 285, 289) existiert kein über § 37 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) vorgehendes normatives Strukturprinzip der Sozialhilfe irgendwelcher Art (vgl. Urteil des BSG vom 29.09.2009, Az.: B 8 SO 16/08 R). - LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 7 SO 2065/10 Mit Senatsurteil vom 1. Februar 2007 wurde die Berufung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG (vgl. BVerwGE 68, 285 ff.; Buchholz 435.12 § 44 SGB X Nr. 10) zurückgewiesen.
Die Auslegung dieses Prozessvergleichs ergibt, dass sich der Beklagte, der im Bescheid vom 14. Juli 2005 (Widerspruchsbescheid vom 27. Juni 2006) die am 3. Dezember 2004 gestellten und mit der Klageschrift vom 5. Juni 2005 (S 12 SO 1594/05) konkretisierten Überprüfungsanträge im Anschluss an die - seinerzeit auch vom Senat akzeptierte - Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 68, 285; Buchholz 435.12 § 44 SGB X Nr. 10) zur Unanwendbarkeit des § 44 SGB X im Leistungsrecht des BSHG (pauschal) abgelehnt hatte, im Vergleichswege verpflichtet hat, über die Zugunstenantrage des Klägers betreffend die Bescheide vom 7. März, 31. Januar und 23. Juli 2002 nochmals, und zwar nun anhand einer konkreten Einzelfallprüfung des klägerischen Begehrens, zu entscheiden.
Soweit im Widerspruchsbescheid vom 9. Juli 2002 in der Begründung dennoch auf einen ab 28. September 2002 geltend gemachten Sozialhilfeanspruch eingegangen worden ist, stellt sich dies bei verständiger Würdigung nicht als eine neue Entscheidung über HLU als Beihilfe, etwa im Sinne eines Zweitbescheids oder gar als eine - seinerzeit mit Blick auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. nur BVerwGE 68, 285; Buchholz 435.12 § 44 SGB X Nr. 10) ohnehin auszuschließende - Entscheidung im Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X, ja noch nicht einmal als wiederholender Verfügungssatz ohne eigenen Regelungscharakter (…vgl. hierzu BSGE 104, 207 = SozR 4-3530 § 6 Nr. 1 (Rdnr. 9);… BSG SozR 4-3500 § 44 Nr. 2 (Rdnr. 12);… ferner Engelmann in von Wulffen u.a., SGB X, 7. Auflage, § 31 Rdnrn. 31 f. (dort auch zum Zweitbescheid)) dar, denn eine (zuschussweise) Hilfegewährung für den vorgenannten Zeitraum war bereits mit dem Bescheid vom 6. Dezember 2001 (Widerspruchsbescheid vom 28. Januar 2002), gegen den der Kläger zwischenzeitlich - wie der Widerspruchsstelle auch bekannt - Klage zum VG Karlsruhe (2 K 490/02) erhoben hatte, abgelehnt worden.
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.1988 - 6 S 2157/88
Kostenübernahme gegenüber einem Heimträger
Es liegt hier auch keiner der Ausnahmefälle vor, in welchen die Rechtsprechung Ansprüche der Sozialhilfe für vererblich angesehen hat, nämlich wenn der Hilfeträger säumig ist oder den Anspruch treuwidrig vereitelt (…BVerwG, Urteile vom 26.06.1968, FEVS 16, 201, vom 10.05.1979, a.a.O., und vom 15.12.1983, BVerwGE 68, 285;… Senatsurteile vom 13.01.1988 und 30.03.1988, jeweils a.a.O.).Säumiges Verhalten des Hilfeträgers setzt voraus, daß der Anspruch des Hilfeempfängers bei dessen Tod schon (gerichtlich) zuerkannt oder nur noch nicht befriedigt, d. h. die Hilfe noch nicht ausgezahlt war (BVerwG, Urteil vom 15.12.1983, a.a.O.; Senatsurteile vom 13.01.1988 …und vom 30.03.1988, a.a.O.).
Ob dies zu Recht geschah, ist für die Frage der "Säumigkeit" unerheblich, denn auch eine rechtswidrige Ablehnung macht für sich allein den Hilfeträger noch nicht säumig (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 15.12.1983, a.a.O.).
- LSG Bayern, 06.05.2009 - L 8 SO 45/09
Sozialhilfe - Grundsicherung als Darlehen - kein Anordnungsgrund bei …
Zudem hat das BSG bereits deutlich gemacht (vgl. Urteil vom 26.08.2008, Az.: B 8 SO 26/07 R), dass der Gesetzgeber entgegen der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 58, 68, 69; 60, 236, 238; 68, 285, 289) kein über § 37 SGB I dem § 44 SGB X generell vorgehendes normatives Strukturprinzip ("keine Leistungen für die Vergangenheit"; Bedarfsdeckungsgrundsatz; Aktualitätsprinzip) anerkennt, wenn er sogar die Personengruppe, die regelmäßig keine pauschalierten Leistungen erhält, von den Vorteilen des § 44 SGB X nicht ausschließt. - LSG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - L 13 AS 2297/06
Arbeitslosengeld II - Anwendbarkeit von § 44 SGB 10 - Unterkunftskosten - …
- BVerwG, 25.04.1985 - 5 C 123.83
Verwaltungsakt - Rückwirkende Rücknahme - Leistungsrecht - …
- BVerwG, 05.10.1999 - 5 C 27.98
Ermessen zur Rücknahme einer rechtswidrigen, aber unanfechtbaren Heranziehung zum …
- VGH Baden-Württemberg, 27.12.1989 - 6 S 2957/89
Kriegsopferfürsorge - keine Hilfe für Vergangenheit
- VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 6 S 1611/93
Einsetzen der Sozialhilfe - "keine Sozialhilfe für die Vergangenheit"
- LSG Bayern, 03.12.2009 - L 8 SO 191/09
Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Vorliegen besonderer Gründe - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2008 - L 20 SO 31/07
Sozialhilfe
- LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1676/06
Sozialhilfe nach dem BSHG - Mietzuschuss nach § 31 WoGG 2 - keine Anwendbarkeit …
- OVG Hamburg, 06.08.2003 - 4 So 3/02
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Funktion der …
- OVG Thüringen, 26.05.2004 - 3 KO 76/04
Zur Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 S. 2 SGB X im Sozialhilferecht; Abtretung; …
- VGH Hessen, 28.01.1992 - 9 UE 3198/89
Zahlung von wirtschaftlicher Hilfe zur Erziehung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2001 - 16 E 600/00
Ausgestaltung der verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 12 A 2094/05
Erstattung der Kosten für einer jungen Volljährigen geleistete Sozialhilfe; …
- LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 13 AS 810/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des § 44 SGB 10
- LSG Hamburg, 07.09.2007 - L 4 B 355/07
Voraussetzungen der "hinreichenden Erfolgsaussicht" iS von § 114 ZPO im …
- VG Aachen, 15.12.2006 - 2 K 3950/04
Schicksal des Anspruchs auf Unterhaltsvorschussleistungen im Falle der …
- BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 3/09 B
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Anwendbarkeit des § 44 SGB X bei der Aufhebung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - L 23 SO 269/06
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - …
- BVerwG, 09.12.1992 - 11 B 5.92
Anordnung der Flurbereinigung - Freie Wahl bei mehreren Aufklärungsmöglichkeiten …
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - L 23 SO 117/07
Sozialhilfe - kein Einkommenseinsatz - Ausbildungsgeld gem §§ 104 Abs 1 Nr 2, 107 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 5487/99
Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ; …
- SG Aachen, 19.06.2007 - S 20 AY 4/07
Sonstige Angelegenheiten
- OVG Hamburg, 04.07.1991 - Bf IV 45/90
Sozialhilferecht: Hilfeanspruch bei mehrmonatigem Auslandsaufenthalt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2000 - 22 A 5487/99
Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Anspruch auf eine rückwirkende …
- VG Aachen, 20.12.2007 - 2 K 245/05
Voraussetzungen für einen Ersatzanspruch für Leistungen nach dem …
- OVG Niedersachsen, 29.04.1998 - 4 L 7103/96
Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheides; Kostenersatz
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2007 - L 23 SO 117/07
Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Keine …
- VG Karlsruhe, 19.10.2001 - 8 K 543/99
Leistungen nach PflegeVG Art 51 Abs 1 - Besitzstandsleistungen
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.1998 - 12 A 10391/97
Sozialhilferecht: erforderlichkeit eines Widerspruchsverfahrens im …
- OVG Sachsen, 27.01.2026 - 2 A 1/25
Leistungen der Kriegsopferfürsorge; Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt; …
- VG Aachen, 16.02.2007 - 2 K 3610/04
Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Leistungen nach dem …
- OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1997 - 5 L 115/96
Darlehen; Lebensunterhalt; Sozialhilfe
- OVG Hamburg, 25.05.1990 - Bf IV 1/89
Frage der Vererblichkeit von Leistungen der Kriegsopferfürsorge
- LSG Baden-Württemberg, 25.10.2012 - L 7 SO 2069/10
- LSG Baden-Württemberg, 25.10.2012 - L 7 SO 4792/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - 12 A 3301/05
Anspruch auf rückwirkende Bewilligung von Grundsicherungsleistungen; Abgrenzung …
- OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 4 LA 372/08
Anwendbarkeit von § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) im Leistungsrecht …
- VG Göttingen, 08.09.2005 - 2 A 257/04
Eingliederungshilfe zur Beschaffung einer Kraftfahrzeugs
- LSG Baden-Württemberg, 25.10.2012 - L 7 SO 2067/10
- VG Aachen, 19.07.2005 - 2 K 469/04
An die Eltern gezahltes Kindergeld des (volljährigen) Kindes ist kein Einkommen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2002 - 12 E 599/99
Wirtschaftliche Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- SG Aachen, 26.02.2008 - S 20 AY 22/07
Sonstige Angelegenheiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - 12 A 3300/05
- VG Aachen, 19.07.2004 - 2 K 2904/04
An die Eltern gezahltes Kindergeld des (volljährigen) Kindes ist kein Einkommen …
- BVerwG, 17.05.1984 - 5 B 6.84
Pflichten des Sozialhilfeträgers - Voraussetzungen eines Anspruchs auf Pflegegeld …
- SG Freiburg, 16.12.2009 - S 12 SO 2258/07
Sozialhilfe - Rücknahme bestandskräftiger Bescheide nach dem BSHG und Nachzahlung …
- SG Aachen, 26.02.2008 - S 20 AY 1/08
Sonstige Angelegenheiten
- VG Münster, 04.10.2005 - 5 K 1271/03
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Serbien und Montenegro, Ashkali, Rücknahme, …
- VGH Bayern, 21.10.2004 - 12 CE 04.1784
Einsetzung einer Bestattungsversicherung als Vermögen bei der Gewährung von Hilfe …
- OVG Niedersachsen, 26.03.1998 - 4 O 1603/98
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch;; Bestandskraft; Herstellungsanspruch, …
- BVerwG, 12.12.1984 - 5 CB 9.84
Voraussetzungen für das Wiederaufgreifen eines rechtsbeständig abgeschlossenen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2008 - L 23 B 158/07
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 7 SO 5562/07
- SG Detmold, 30.10.2006 - S 12 AS 34/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- VG Karlsruhe, 23.06.2005 - 2 K 4219/04
Anwendbarkeit des § 44 SGB 10 auf den Anspruch aus § 121 BSHG
- BVerwG, 12.12.1984 - 5 CB 10.84
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Kassel, 12.02.2004 - 7 E 1841/00
- VG Gelsenkirchen, 18.07.2003 - 19 K 906/02
- VG Karlsruhe, 22.09.1998 - 2 K 4092/97
Rückforderung geleisteter Hilfe zum Lebensunterhalt; Gewährung laufender Hilfe …
- OVG Niedersachsen, 10.03.1993 - 4 L 1475/92
Eingliederungshilfe
- BVerwG, 22.12.1992 - 5 ER 602.92
Ablehnung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines …
- VG Darmstadt, 17.07.2002 - 6 E 162/99
Rückforderung von darlehensweise gewährter Sozialhilfe; Antrag auf Umwandlung des …
- VG Lüneburg, 24.10.2000 - 4 A 147/98
Rücknahme
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