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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,117
BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82 (https://dejure.org/1983,117)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1983 - 5 C 65.82 (https://dejure.org/1983,117)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - 5 C 65.82 (https://dejure.org/1983,117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Leistungsrecht - Bundessozialhilfegesetz - Vorschrift - Rücknahme - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Anwendbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 5; SGB I § 37; SGB X § 44

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 285
  • NVwZ 1984, 441
  • FEVS 33, 133
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77

    Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
    Ihr Hinweis hierzu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1979 (BVerwGE 58, 68 [75]) ist nicht geeignet, diese rechtliche Betrachtung zu stützen;denn die sich dort in einer Andeutung erschöpfende Erwägung, der der Senat nicht weiter nachgegangen ist (und nicht weiter nachzugehen brauchte), steht im Zusammenhang mit den Ausführungen zu der damals zu entscheidenden Rechtsfrage, ob ein Anspruch auf Pflegegeld bei Ableben des Hilfesuchenden während des noch von ihm um die Hilfegewährung anhängig gemachten Rechtsstreits nach § 58 des Sozialgesetzbuchs/Allgemeiner Teil (SGB I) auf den Erben übergehen kann.

    Dieser Vorbehalt erfaßt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur Abweichungen, die sich in der Gestalt ausdrücklicher Vorschriften ergeben, sondern auch solche Abweichungen, die nach den für den einzelnen Sozialleistungsbereich geltenden Strukturprinzipien zwingend sind (BVerwGE 58, 68 [69 f.]; BVerwGE 60, 240 [242 f.]; vgl. auch BVerwGE 66, 90 [91]).

  • BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64

    Verletzung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrung bei Nachholung …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
    Hiervon abgesehen ist der Hinweis angebracht, daß das Bundesverwaltungsgericht, in dessen Rechtsprechung der Begriff "säumiges Verhalten" zunächst nicht näher bestimmt worden war (vgl. BVerwGE 21, 274 [281]), im Beschluß vom 25. September 1972 - BVerwG 5 ER 247.72 - ausgeführt hat, säumig sei die Behörde nicht schon dann, wenn sie in Verkennung der Rechtslage Sozialhilfe abgelehnt habe, sondern erst dann, wenn sie einen gerichtlich zuerkannten Anspruch nicht befriedige.
  • BVerwG, 25.09.1972 - V ER 247.72

    Säumigkeit der Behörde bei der Gewährung von Sozialhilfe

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
    Hiervon abgesehen ist der Hinweis angebracht, daß das Bundesverwaltungsgericht, in dessen Rechtsprechung der Begriff "säumiges Verhalten" zunächst nicht näher bestimmt worden war (vgl. BVerwGE 21, 274 [281]), im Beschluß vom 25. September 1972 - BVerwG 5 ER 247.72 - ausgeführt hat, säumig sei die Behörde nicht schon dann, wenn sie in Verkennung der Rechtslage Sozialhilfe abgelehnt habe, sondern erst dann, wenn sie einen gerichtlich zuerkannten Anspruch nicht befriedige.
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
    Infolgedessen kann auf sich beruhen, ob bei Anwendung des § 44 SGB X das Begehren der Klägerin schon deshalb erfolglos bleiben müßte, weil davon auszugehen wäre, daß mit den Bescheiden vom 21. April und 5. August 1975 Pflegegeld nur für die gerade aktuellen Zeitabschnitte abgelehnt worden war (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Maßgeblichkeit des letzten behördlichen Bescheides für die gerichtliche Prüfung, z.B. BVerwGE 25, 307; Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 3 = FEVS 26, 1), also nicht für Zeitabschnitte, die nach dem 1. Januar 1977 liegen.
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für vergangene Zeitabschnitte - Hilfe zum …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
    Der Bescheid der (im Auftrage des Beklagten handelnden) Gemeinde E. vom 21. Juni 1978 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Beklagten vom 12. Februar 1980, Hilfe zur Pflege, nämlich Pflegegeld nach § 69 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in der am 13. Februar 1976 bekanntgemachten Neufassung (BGBl. I S. 289) nicht für die Zeit vom 17. März 1975 bis zum 28. Mai 1978 zu gewähren, ist rechtmäßig, weil Sozialhilfe grundsätzlich nicht im nachhinein zu gewähren ist und weil es für die Annahme einer Ausnahme von diesem Grundsatz an den Voraussetzungen fehlt, wie sie in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts, entwickelt worden sind (vgl. dazu besonders Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG 5 C 0193.66 - FEVS 14, 361 - Urteil vom 14. September 1972 - BVerwGE 40, 343 - Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwGE 57, 237 -).
  • BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 96.81

    Sozialhilfeleistungen - Verzinsung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
    Dieser Vorbehalt erfaßt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur Abweichungen, die sich in der Gestalt ausdrücklicher Vorschriften ergeben, sondern auch solche Abweichungen, die nach den für den einzelnen Sozialleistungsbereich geltenden Strukturprinzipien zwingend sind (BVerwGE 58, 68 [69 f.]; BVerwGE 60, 240 [242 f.]; vgl. auch BVerwGE 66, 90 [91]).
  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 26.79

    Aufwandserstattung - AOK - Versicherungspflichtiges Mitglied - Krankengeld - …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
    Daß der Grundsatz "keine Hilfe für die Vergangenheit" ein sich aus § 5 BSHG ergebendes Strukturprinzip des Sozialhilferechts ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinen Urteil vom 19. Juni 1980 (BVerwGE 60, 236 [237 f.]) entschieden; und daß dieses Sonderrecht weitergilt, ergibtbestätigend die Entstehungsgeschichte des § 44 SGB X - § 42 des Gesetzentwurfs - (Deutscher Bundestag, Drucks. 8/2034 vom 4. August 1978, vor §§ 42 ff., S. 33 f.).
  • BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72

    Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
    Der Bescheid der (im Auftrage des Beklagten handelnden) Gemeinde E. vom 21. Juni 1978 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Beklagten vom 12. Februar 1980, Hilfe zur Pflege, nämlich Pflegegeld nach § 69 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in der am 13. Februar 1976 bekanntgemachten Neufassung (BGBl. I S. 289) nicht für die Zeit vom 17. März 1975 bis zum 28. Mai 1978 zu gewähren, ist rechtmäßig, weil Sozialhilfe grundsätzlich nicht im nachhinein zu gewähren ist und weil es für die Annahme einer Ausnahme von diesem Grundsatz an den Voraussetzungen fehlt, wie sie in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts, entwickelt worden sind (vgl. dazu besonders Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG 5 C 0193.66 - FEVS 14, 361 - Urteil vom 14. September 1972 - BVerwGE 40, 343 - Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwGE 57, 237 -).
  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 64.79

    Sozialhilfe - Aufrechnung - Rückzahlungsanspruch - Überzahlte Hilfe - …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
    Dieser Vorbehalt erfaßt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur Abweichungen, die sich in der Gestalt ausdrücklicher Vorschriften ergeben, sondern auch solche Abweichungen, die nach den für den einzelnen Sozialleistungsbereich geltenden Strukturprinzipien zwingend sind (BVerwGE 58, 68 [69 f.]; BVerwGE 60, 240 [242 f.]; vgl. auch BVerwGE 66, 90 [91]).
  • BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 23.76

    Gewährung von Pflegegeld - Beurteilung des Umfanges einer notwendigen Pflege

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
    Infolgedessen kann auf sich beruhen, ob bei Anwendung des § 44 SGB X das Begehren der Klägerin schon deshalb erfolglos bleiben müßte, weil davon auszugehen wäre, daß mit den Bescheiden vom 21. April und 5. August 1975 Pflegegeld nur für die gerade aktuellen Zeitabschnitte abgelehnt worden war (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Maßgeblichkeit des letzten behördlichen Bescheides für die gerichtliche Prüfung, z.B. BVerwGE 25, 307; Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 3 = FEVS 26, 1), also nicht für Zeitabschnitte, die nach dem 1. Januar 1977 liegen.
  • BVerwG, 15.12.1966 - V C 0193.66

    Nachbewilligung von Fürsorgeunterstützung - Gewährung von Hilfe für die …

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X - …

    Entgegen der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 58, 68, 69; 60, 236, 238; 68, 285, 289) existiert, wie auch § 9 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz für den Bereich des Asylbewerberleistungsrechts deutlich macht, kein über § 37 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) dem § 44 SGB X generell vorgehendes normatives Strukturprinzip - "keine Leistungen für die Vergangenheit; Bedarfsdeckungsgrundsatz; Aktualitätsprinzip" - (…dies zu Unrecht kritisierend Hochheim aaO).
  • BSG, 25.06.2024 - B 1 KR 39/22 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Erstattungsanspruch nach § 13 Abs 2 SGB …

    Zudem erfasst der Vorbehalt des § 37 Satz 1 SGB I auch Abweichungen, die sich nicht aus ausdrücklichen Vorschriften, sondern aus den geltenden Strukturprinzipien eines Sozialleistungsbereichs ergeben (vgl BVerwG vom 10.5.1979 - 5 C 79/77 - BVerwGE 58, 68 - juris RdNr 7; BVerwG vom 15.12.1983 - 5 C 65/82 - BVerwGE 68, 285 - juris RdNr 10; Just in Hauck/Noftz, SGB I, § 37 SGB 1 RdNr 9, Stand November 2021).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine …

    Gerade diese Zielsetzung spricht gegen die Übernahme der Rechtsprechung des BVerwG (vgl nur: BVerwGE 99, 149, 156; 68, 285, 289) zur Nichtanwendung des § 44 SGB X im Sozialhilferecht.

    Zudem macht gerade § 9 Abs. 3 AsylbLG deutlich, dass der Gesetzgeber entgegen der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 58, 68, 69; 60, 236, 238; 68, 285, 289) kein über § 37 SGB I dem § 44 SGB X generell vorgehendes normatives Strukturprinzip ("keine Leistungen für die Vergangenheit"; Bedarfsdeckungsgrundsatz; Aktualitätsprinzip) anerkennt, wenn er sogar die Personengruppe, die regelmäßig keine pauschalierten Leistungen erhält, von den Vorteilen des § 44 SGB X nicht ausschließt.

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