Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 23.04.1986 - 6 S 2983/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 30.10.1985 - 2 K 461/84
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.1986 - 6 S 2983/85
Papierfundstellen
- ESVGH 37, 72 (Ls.)
- FEVS 36, 199
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.1983 - 6 S 1733/82
Sozialhilfe; Einkommensanrechnung und Vermögensanrechnung; zum verwertbaren …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1986 - 6 S 2983/85
Wird ein Hilfsbedürftiger, der wegen eines noch laufenden Rentenverfahrens mittellos ist, von einem Familienangehörigen versorgt und gepflegt und verpflichtet er sich, die Aufwendungen dafür später aus der Rentennachzahlung zu erstatten, so ist die schließlich gewährte Rentennachzahlung in Höhe dieser Verpflichtung kein verwertbares Vermögen im Sinne von § 88 Abs. 1 BSHG (im Anschluß an das Urteil des erk. Senats vom 26.01.1983 - 6 S 1733/82 - = FEVS 32, 459).
- VG Freiburg, 20.11.2003 - 4 K 75/03
Vermögenseinsatz eines mit einem Nießbrauch belasteten Hausgrundstücks
Schulden, deren Erfüllung dazu führen würde, dass zur Bedarfsdeckung real nichts mehr übrig bliebe, sind demgegenüber grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.04.1986, FEVS 36, 199, und v. 26.01.1983, FEVS 32, 459;… LPK-BSHG, a.a.O. § 88 RdNrn. 19 f.).Eine Ausnahme kommt dabei nur in Betracht, wenn zwischen dem Vermögensgegenstand und den Schulden ein enger rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang besteht; dabei ist für die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ein strenger Maßstab anzuwenden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.04.1986, a.a.O.).
Darüber hinaus dürfte in der Regel noch zu fordern sein, dass die Schulden darauf beruhen, dass dem Hilfesuchenden von Seiten des Gläubigers finanzielle Mittel zugewendet wurden, um seine Notlage (z. B. bis zur Leistung des Sozialleistungsträgers) zu beheben (vgl. zu einem solchen Fall VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.04.1986, a.a.O.).
- VG Mainz, 16.12.2003 - 2 L 1346/03
Häuschen in Italien hilft nicht weiter: Sozialhilfe zu Unrecht eingestellt
Solange die entsprechenden Verbindlichkeiten gegenüber der Antragsgegnerin bestehen, sind sie aber als das Vermögen mindernde Aufwendungen anzusehen (vgl. zum Abzug von Verbindlichkeiten im Rahmen des § 88 Abs. 1 BSHG: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 1983 - 6 S 1733/82 - in FEVS 32, 459 und Urteil vom 23, April 1986 - 6 S 629/85 - in FEVS 36, 199). - VGH Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 6 S 2671/95
Sozialhilfe: Einkommensanrechnung - Ablehnung der "Zuflußtheorie"
Demgemäß sind die 390,-- DM als Einkünfte für den Monat März 1994 anzusehen, während der Betrag für den Monat April 1994, um den es in diesem Verfahren geht, Vermögen im Sinne der §§ 88 f BSHG darstellt, da er für diesen Monat aus den dargelegten Gründen nicht als Einkommen angesehen werden kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.03.1974 a.a.O.; Urt. d. Senats v. 23.04.1986 - 6 S 2983/85 -, FEVS 36, 199/201;… OVG Lüneburg und BayVGH a.a.O.).
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