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| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.09.1990 - 4 OVG A 203/88 |
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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.09.1990 - 4 OVG A 203/88 (https://dejure.org/1990,8496)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. September 1990 - 4 OVG A 203/88 (https://dejure.org/1990,8496)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Sozialhilfe; Mehrbedarf; Umschulung; Unterhaltsgeld; Arbeitsförderung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sozialhilfe; Mehrbedarf; Umschulung; Unterhaltsgeld; Arbeitsförderung
Verfahrensgang
- VG Hannover, 02.08.1988 - 3 A 102/88
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.09.1990 - 4 OVG A 203/88
Papierfundstellen
- DÖV 1991, 752
- FEVS 41, 441
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79
Bekenntnis zum deutschen Volkstum
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.09.1990 - 4 A 203/88
Allerdings trifft die Überlegung des Verwaltungsgerichtes zu, daß für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend ist, so wie er sich aus dem Wortlaut des Gesetzes und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16.12.1981, BVerfGE 59 S. 128, 153). - BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.09.1990 - 4 A 203/88
Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 39 S. 314 = FEVS Bd. 19 S. 281) die Lehrlingsausbildung als Erwerbstätigkeit im Sinne der Vorschrift verstanden und zusätzlich bedacht, daß der Mehrbedarf auch deswegen anerkannt wird, weil in der Regel durch Einkommen des Hilfesuchenden der Träger der Sozialhilfe entlastet wird.
- BVerwG, 21.07.1994 - 5 C 32.91
Sozialhilfe - Umschüler
Umschüler, die Unterhaltsgeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten, erfüllen die Voraussetzungen dieser Mehrbedarfsnorm nicht (vgl. VGH Kassel, Beschlüsse vom 30. Mai 1985 - 9 TG 247/83 - NJW 1986, 272 und vom 17. Februar 1987 - 9 TG 3452/86 - FEVS 36, 459; VGH Mannheim, Urteil vom 17. April 1986 - 6 S 875/86 - OVG Münster, Urteil vom 12. März 1992 - 8 A 1958/89 - FEVS 43, 372; a.A. OVG Berlin, Beschluß vom 10. September 1985 - 6 S 131.85 - FEVS 35, 247; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. September 1990 - 4 A 203/88 - FEVS 41, 441; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Februar 1987 - 4 A 144/85 - FEVS 37, 34 für einen in einer beschützenden Werkstatt arbeitenden Behinderten). - VG Braunschweig, 13.07.2000 - 4 A 4430/97
Anspruch auf Bewilligung von einmaligen Beihilfen zur Anschaffung einer …
Rn. 36 Dieser Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das sich in der weiteren Begründung des o.g. Urteil auch ausführlich und mit überzeugenden Argumenten mit der gegenteiligen Ansicht des OVG Lüneburg (vgl. Urt. v. 11.02.1987 - 4 A 144/85 -, FEVS 37, 34 - u. v. 26.09.1990 - 4 A 203/88 -, FEVS 41, 441 -) auseinandergesetzt und diese ausdrücklich als zu weitgehend abgelehnt hat, schließt sich die Kammer auch für den Fall der Klägerin an. - OVG Niedersachsen, 26.06.1991 - 4 L 231/89
Hilfe zum Lebensunterhalt; Einkommensüberhang; Erwerbstätigkeit; Mehrbedarf; …
Rn. 15 In seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 26. September 1990 - 4 OVG A 203/88 - hat der Senat diesen Überlegungen hinzugefügt:.
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