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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1990 - 4 M 44/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4198
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1990 - 4 M 44/90 (https://dejure.org/1990,4198)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.05.1990 - 4 M 44/90 (https://dejure.org/1990,4198)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Mai 1990 - 4 M 44/90 (https://dejure.org/1990,4198)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Feste Grenze; Hilfesuchender; Unverhältnismäßige Mehrkosten; Gegenüberstellung; Einkommensabhängigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feste Grenze; Hilfesuchender; Unverhältnismäßige Mehrkosten; Gegenüberstellung; Einkommensabhängigkeit

Papierfundstellen

  • FEVS 41, 68
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1990 - 4 M 44/90
    Verglichen werden müssen nämlich die Kosten, "die die Unterbringung unter Berücksichtigung des Wunsches des Hilfeempfängers erfordert, und die Kosten, die bei dessen Unterbringung in einer Einrichtung entstehen würden, ohne daß ein solcher Wunsch in Frage stünde" (BVerwGE, Urteil vom 22.1.1987, FEVS Bd. 36 S. 353, unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 11.2.1982, BVerwGE 65 S. 52 = FEVS Bd. 31 S. 221).
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf …

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1990 - 4 M 44/90
    Das ist - auch - dann der Fall, wenn die - kostengünstigere - Hilfe nicht den Strukturprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes entspricht und zu differenzieren ist zwischen dem Begriff des "Angemessenen", der in einer Vorschrift verwandt wird, die die Hilfe zum Lebensunterhalt oder in besonderen Lebenslagen regelt, und dem Begriff des "Angemessenen", wie er in § 3 Abs. 2 Satz 1 BSHG steht (vgl. BVerwGE 30 S. 57 = FEVS Bd. 16 S. 121); das Bundesverwaltungsgericht unterscheidet zwischen der Hilfe zur Erlangung eines angemessenen Berufes und der Angemessenheit nach § 3 Abs. 2 BSHG.
  • SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07

    Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in einem Wohnheim für …

    Rn. 36 In der Rechtsprechung ist keine feste Grenze anerkannt, ab der von unverhältnismäßigen Mehrkosten auszugehen wäre (vgl. etwa OVG Lüneburg unter Bezug auf die Vorgängernorm des § 3 Abs. 2 BSHG, Beschluss vom 25.05.1990, Az.: 4 M 44/90).
  • SG Lüneburg, 04.10.2007 - S 22 SO 298/05

    Übernahme der Kosten einer ambulanten Pflege anstatt einer stationären …

    Dabei existiert nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes zu der Vorgängerregelung des § 3 Absatz 2 BSHG keine starre Grenze, ab welcher Unverhältnismäßigkeit angenommen werden muss (vgl. Beschluss vom 25, Mai 1990, - 4 M 44/90 -, FEVS 41, 68, 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1997 - 6 S 755/95

    Sozialhilfe nach den Besonderheiten des Einzelfalles - Berücksichtigung von …

    Für den Kostenvergleich zwischen der offenen/ambulanten Hilfe bzw. teilstationären Hilfe und der stationären Hilfe muß daher von den dem Sozialhilfeträger jeweils verbleibenden Nettoaufwendungen ausgegangen werden; die Regelungen über den Einkommenseinsatz nach den §§ 79ff. BSHG sind deshalb insoweit zu berücksichtigen (so wohl auch Hess. VGH, Beschl. v. 04.12.1990 - 9 TG 4614/88 -, NVwZ-RR 1991, 562ff.;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, a.a.O. § 3 RdNr. 23; Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, Stand September 1996, § 3 RdNr. 20; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.05.1990 - 4 M 44/90 -, FEVS 41, 68 und Mergler/Zink, BSHG, Stand August 1996, § 3 RdNr. 40).
  • SG Lüneburg, 03.04.2007 - S 22 SO 56/07

    Übernahme der Kosten der ambulanten häuslichen Pflege an Stelle der …

    Dabei existiert nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes zu der Vorgängerregelung des § 3 Absatz 2 BSHG keine starre Grenze, ab welcher Höhe Unverhältnismäßigkeit angenommen werden muss (vgl. Beschluss vom 25, Mai 1990, - 4 M 44/90 -, FEVS 41, 68, 70).
  • VG Oldenburg, 22.12.2003 - 13 B 2913/03

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; außerschulische Maßnahme; Bedarfsdeckung; …

    Dabei gibt es keine feste Grenze, deren Überschreitung dazu führt, dass die Erfüllung des Wunsches des Hilfesuchenden mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Mai 1990, FEVS 41, 68).
  • VG Lüneburg, 14.11.2000 - 4 A 212/98

    Anrechnung von Einkommen; Heimkosten; unverhältnismäßige Mehrkosten; Wahlrecht

    Für den Kostenvergleich zwischen der offenen/ambulanten Hilfe bzw. teilstationären Hilfe und der stationären Hilfe muß daher von den dem Sozialhilfeträger jeweils verbleibenden Nettoaufwendungen ausgegangen werden; die Regelungen über den Einkommenseinsatz nach den §§ 79ff. BSHG sind deshalb insoweit zu berücksichtigen (so wohl auch Hess. VGH, Beschl. v. 04.12.1990 - 9 TG 4614/88 -, NVwZ-RR 1991, 562ff.;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, a.a.O. § 3 RdNr. 23; Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, Stand September 1996, § 3 RdNr. 20; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.05.1990 - 4 M 44/90 -, FEVS 41, 68 und Mergler/Zink, BSHG, Stand August 1996, § 3 RdNr. 40)".
  • VG Oldenburg, 22.12.2003 - 12 B 2913/03
    Dabei gibt es keine feste Grenze, deren Überschreitung dazu führt, dass die Erfüllung des Wunsches des Hilfesuchenden mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Mai 1990, FEVS 41, 68).
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