Rechtsprechung
| OVG Bremen, 21.01.1994 - 2 BA 19/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sozialhilfe; Tod des Hilfeempfängers; Verwaltungsgerichtliches Verfahren; Zuschuß ; Darlehn
Verfahrensgang
- VG Bremen, 29.04.1993 - 3 A 499/93
- OVG Bremen, 21.01.1994 - 2 BA 19/93
Papierfundstellen
- FEVS 45, 166
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.01.1996 - XI ZR 155/95
Rückforderung eines Sozialhilfedarlehens
Der Umstand, daß Sozialhilfeansprüche grundsätzlich nicht vererblich sind (vgl. BVerwGE 96, 18 m.w.Nachw.), steht dem nicht entgegen (vgl. dazu OVG Bremen FEVS 45, 166; anders wohl OVG Lüneburg FEVS 44, 403, 406 f.). - OVG Niedersachsen, 25.11.1997 - 4 O 2822/96
Prozeßkostenhilfe nach Erledigungserklärungen;; Prozeßkostenhilfe, nachträgliche; …
In der Folgezeit jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht seine einschlägige Rechtsprechung modifiziert (…Urt. vom 5. Mai 1994, BVerwGE 96, 18) und das OVG Bremen (Beschl. v. 21. Januar 1994, FEVS 45, 166) hat im Gegensatz zum Senat entschieden, daß sich ein geltend gemachter Anspruch auf Umwandlung eines Darlehns in einen Zuschuß nicht mit Eintritt des Erbfalls erledigt, sondern auf die Erben übergeht.
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