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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 6 S 763/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3180
VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 6 S 763/96 (https://dejure.org/1996,3180)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.08.1996 - 6 S 763/96 (https://dejure.org/1996,3180)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. August 1996 - 6 S 763/96 (https://dejure.org/1996,3180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträger bei einer Auszugsrenovierung ist der Sozialhilfeträger am bisherigen Wohnort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 97 Abs. 1 S. 1
    Sozialhilferecht: Zuständigkeit für Hilfeleistung für eine Auszugsrenovation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FEVS 47, 211
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91

    Sozialhilfe - Örtliche Zuständigkeit - Aufenthaltsort

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 6 S 763/96
    Ab wann eine "gegenwärtige" Notlage angenommen werden kann, richtet sich dabei nach der jeweiligen Eigenart des geltend gemachten Bedarfs (BVerwG, Urt. vom 24.01.1994 - 5 C 47.91 -, NVwZ 1995, 78 = FEVS 45, 89).

    Daran ändert sich nichts, wenn der Hilfesuchende aus diesem Bezirk fortzieht, bevor der Hilfefall tatsächlich geregelt ist: § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG fixiert die örtliche Zuständigkeit des einmal zuständig gewordenen Sozialhilfeträgers für die Regelung derjenigen Bedarfslagen, die in seinem Verantwortungsbereich während der Dauer des tatsächlichen Aufenthalts des Hilfesuchenden nicht nur entstanden und ihm zur Kenntnis gelangt sind, sondern von ihm auch durch Erledigung des Hilfefalles hätten beseitigt werden können (BVerwG, Urt. vom 24.01.1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 6 S 763/96
    Die Berufung des Verwaltungsgerichts auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.02.1988 (5 C 89.85, BVerwGE 79, 46) geht fehl.
  • VGH Hessen, 20.10.1992 - 9 UE 139/91

    Sozialhilfe: Kostenerstattung für Renovierungsarbeiten bei Auszug - Kenntnis des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 6 S 763/96
    Vom Hilfesuchenden wird dementsprechend erwartet, daß er den Renovationsbedarf dem Sozialhilfeträger rechtzeitig zuvor anmeldet (§ 5 BSHG) und dabei auch eine angemessene Bearbeitungszeit berücksichtigt (vgl. HessVGH, Urt. vom 20.10.1992 - 9 UE 139/91 -, FEVS 44, 156).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 7 SO 4415/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Unterkunftskosten - …

    Hiervon ausgehend wurde für eine Auszugsrenovierung regelmäßig die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers angenommen, in dessen Bezirk die zu renovierende Wohnung liegt und zwar auch dann, wenn der Hilfesuchende aus diesem Bezirk fortzieht, bevor der Hilfefall tatsächlich geregelt ist (BVerwG…, Urteil vom 24. Januar 1994, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. August 1996 - 6 S 763/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1996 - 6 S 314/96

    Sozialhilfe: Erstattung von Umzugskosten bei Notwendigkeit des Umzugs; örtlich …

    Dabei ist zu beachten, daß der Bedarf nicht erst zu dem Zeitpunkt eintritt, in dem für den Hilfesuchenden effektiv Leistungen zu erbringen oder Kosten aufzuwenden sind; maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem im wohlverstandenen Interesse des Hilfesuchenden über die Hilfe zu entscheiden ist (vgl Urt d Senats v 07.08.1996 - 6 S 763/96).
  • VG Düsseldorf, 14.05.2004 - 13 K 7293/02

    Sozialhilferechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung einer …

    Rn. 21 vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - V C 39.76 -, FEVS 28, 353; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juli 1992 - 8 E 718/92 -, FEVS 44, 55; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. November 1992 - 6 S 2220/92 -, VBlBW 1993, 229, und Urteil vom 7. August 1996 - 6 S 763/96 -, FEVS 47, 211.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2000 - 22 E 419/99

    Sozialhilfe als staatliche Hilfe zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage

    Jedenfalls ist der Bedarf für diese Renovierung und die Entrümpelung erst nach dem bereits am 4. Februar 1998 durchgeführten Umzug am 10. Februar 1998 geltend gemacht worden, war der Beklagten also während der Zeit ihrer Zuständigkeit nicht bekannt geworden (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 7. August 1996 - 6 S 763/96 -, FEVS 47, 211, 212).
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