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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 47.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2651
BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 47.96 (https://dejure.org/1996,2651)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1996 - 5 B 47.96 (https://dejure.org/1996,2651)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1996 - 5 B 47.96 (https://dejure.org/1996,2651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer abweichenden Bemessung der Regelsätze bei kostenloser PKW-Nutzung nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Abweichende Bemessung laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 22 Abs. 1 S. 2 BSHG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 22 Abs. 1 S. 2
    Sozialhilferecht - Vom Regelsatz abweichende Bemessung der Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FEVS 47, 337
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84

    Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 47.96
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 72.84 - (BVerwGE 12, 354 [BVerwG 14.07.1961 - VII C 170/60]) sei noch unter der Geltung des Warenkorbmodells ergangen.

    Der vorliegende Streitfall bietet keinen Anlaß für eine über BVerwGE 72, 354 (360) [BVerwG 16.01.1986 - 5 C 72/84] hinausgehende Klärung in bezug auf eine von den Regelsätzen abweichende Bemessung laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG.

    Sie haben den Streitfall damit auf der Grundlage der vom Bundesverwaltungsgericht - unabhängig von einem bestimmten Bedarfsbemessungsschema - bereits geklärten Rechtsfrage entschieden, wonach die Frage, "ob die Besonderheit im Einzelfall die abweichende Bemessung gebietet", davon abhängt, "ob eine Gesamtbetrachtung - Kompensationsüberlegungen einschließend - zu dem Ergebnis nötigt, die die Besonderheit ausmachenden Umstände haben auf den Bedarf, wie er in seiner Vielgestaltigkeit der Bemessung der Regelsatzhilfe zugrunde liegt, einen nicht unwesentlichen Einfluß" (BVerwGE 72, 354 [BVerwG 16.01.1986 - 5 C 72/84]).

  • OVG Hamburg, 20.12.1994 - Bs IV 196/94

    Sozialhilferecht; Nutzungsmöglichkeit eines Kfz; Fahrtkostenbetrag; Kürzung der …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 47.96
    Der Umstand allein, daß das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im vorliegenden Streitfall einen Betrag von 24, 41 DM als von unwesentlichem Einfluß auf den Bedarf angenommen hat, während das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Beschluß vom 20. Dezember 1994 <NVwZ-RR 1995, 400 = FEVS 46, 110>) eine Kürzung der Regelsatzleistung bereits bei einem Betrag von 23 DM für gerechtfertigt hielt, wirft für sich als zwei Einzelfallbeurteilungen noch keine grundsätzlich klärungsbedürftige Frage auf.
  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 170.60

    Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter - Rücknahme der …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 47.96
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 72.84 - (BVerwGE 12, 354 [BVerwG 14.07.1961 - VII C 170/60]) sei noch unter der Geltung des Warenkorbmodells ergangen.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei …

    Wörtlich heißt es dort: "Ein Bedarf ist zB anderweitig gedeckt, wenn der Leistungsberechtigte einzelne Leistung von dritter Seite erhält, zB unentgeltliches Essen." Dementsprechend wurden im früheren Recht der Sozialhilfe in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unentgeltliche Einnahmen außerhalb von Beschäftigungen, wie beispielsweise kostenlose Verpflegung, in der Regel nicht als Einkommen iS des § 76 Abs. 1 BSHG, sondern als abweichender Bedarf nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG behandelt, der dort zur Kürzung des sozialhilferechtlichen Regelsatzes berechtigte (Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 5 B 47/96 - FEVS 47, 337 zur unentgeltlichen Kfz--Nutzung; BVerwG Urteil vom 16. Januar 1986 - 5 C 72/84 - BVerwGE 72, 354).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 32/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Haushaltsgemeinschaft - …

    Auch insoweit war entscheidend, ob Einkommen im Sinne des § 11 BSHG tatsächlich zufließt (so etwa ausdrücklich die vom LSG herangezogene Entscheidung BVerwGE 108, 36, 39 = juris RdNr 13). Daneben kam zwar auf Grundlage des § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG die Minderung des eigenen Bedarfs durch Hilfeleistungen anderer in Betracht (vgl BVerwG aaO sowie BVerwG Beschluss vom 30.12.1996 - 5 B 47/96 - FEVS 47, 337; BVerwGE 72, 354). Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG und § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII entsprechende Rechtsgrundlage, die eine abweichende Bestimmung der Bedarfe erlaubt, im SGB II aber nicht ersichtlich (…BSGE 101, 70 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 11 zur Verköstigung während eines Krankenhausaufenthalts und Urteil vom 18.6.2008 - B 14 AS 46/07 R - zur kostenlosen Verpflegung durch Familienangehörige). Insoweit hat sich das SGB II von den zuvor geltenden Grundsätzen der Sozialhilfe gelöst.
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 9/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer …

    Demgemäß wurden bereits nach dem früheren, im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geregelten Recht der Sozialhilfe unentgeltliche Einnahmen außerhalb von Beschäftigungen, wie beispielsweise kostenlose Verpflegung, in der Regel nicht als Einkommen iS des § 76 Abs. 1 BSHG, sondern als abweichender Bedarf nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG behandelt, der dort zur Kürzung des sozialhilferechtlichen Regelsatzes berechtigte (vgl BSG, Urteil vom 18.6.2008 - B 14 AS 22/07 R, RdNr 23 mit Hinweisen auf Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 30.12.1996 - 5 B 47/96 - FEVS 47, 337 zur unentgeltlichen Kfz-Nutzung; BVerwG Urteil vom 16.1.1986 - 5 C 72/84 - BVerwGE 72, 354).
  • SG Berlin, 23.03.2015 - S 175 AS 15482/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - …

    Wörtlich heißt es dort: "Ein Bedarf ist zB anderweitig gedeckt, wenn der Leistungsberechtigte einzelne Leistung von dritter Seite erhält, zB unentgeltliches Essen." Dementsprechend wurden im früheren Recht der Sozialhilfe in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unentgeltliche Einnahmen außerhalb von Beschäftigungen, wie beispielsweise kostenlose Verpflegung, in der Regel nicht als Einkommen iS des § 76 Abs. 1 BSHG, sondern als abweichender Bedarf nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG behandelt, der dort zur Kürzung des sozialhilferechtlichen Regelsatzes berechtigte (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 5 B 47/96 - FEVS 47, 337 zur unentgeltlichen Kfz-Nutzung; BVerwG Urteil vom 16. Januar 1986 - 5 C 72/84 - BVerwGE 72, 354).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - L 23 SO 229/21
    Mit § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII a.F. sollte die Regelung in § 22 Abs. 1 Satz 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) übernommen werden, zu deren Voraussetzungen jedenfalls - bei Annahme einer Absenkungsmöglichkeit über § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG (…vgl. LPK-BSHG, 4. Aufl. 1994, § 22, Rn. 20) - nicht nach der Art der Bedarfsdeckung durch Dritte oder Sozialleitungsträger unterschieden wurde (…BVerwG, Urteil v. 16.01.1986 - 5 C 72/84 - juris, Rn. 17; BVerwG, Beschluss v. 30. Dezember 1996 - 5 B 47/96 - juris).
  • VG Sigmaringen, 15.10.2003 - 3 K 147/03

    Ansatz eines fiktiven Einkommens bei der Wohngeldberechnung, wenn die Angaben zum …

    Da die Klägerin hierdurch allenfalls die im Regelsatz enthaltenen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel einspart, könnte allenfalls ein Vorteil von etwa 15 EUR angerechnet werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 30.12.1996 - 5 B 47.96 -, FEVS 47, 337 und OVG Hamburg, Beschluss vom 20.12.1994 - Bs IV 196/94 -, FEVS 46, 110 sowie Urteil der erkennenden Kammer vom 16. Oktober 2002 - 3 K 2557/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.1997 - 4 M 282/97

    Sozialhilfe; Zweifel an Hilfebedürftigkeit; Kraftfahrzeug; Ausräumung der Zweifel

    Denn die Antragstellerin erhält nicht von einem Dritten zweckbestimmte Zuwendungen, durch die ihr vom Regelsatz erfaßter Bedarf für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vollständig gedeckt wäre (vgl. zu einem solchen Sonderfall den erwähnten Senatsbeschl. v. 4. Sept. 1996; vgl. aber auch das dort zitierte Senatsurteil vom 22. Nov. 1995 - 4 L 7552/94 - die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 30. Dez. 1996 - 5 B 47.96 - zurückgewiesen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2001 - 16 B 53/01

    Ausgestaltung der Verpflichtung eines Sozialhilfesuchenden zur Selbsthilfe durch …

    Rn. 16 - vgl. Hofmann, Monatliche Aufwandsbeiträge des "Statistik- Warenkorbs" für 1993 in info also 1994, 118/119, sowie BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 5 B 47.96 -, FEVS 47, 337; und OVG Hamburg, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - Bs IV 196/94 -, FEVS 46, 110 -.
  • VG Minden, 27.05.2002 - 7 K 1952/01

    Selbstbestimmung von Behinderten gestärkt

    Rn. 19 Vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 16.01.1986 - 5 C 72/84 - in: NVwZ 1986, 380; Beschluss vom 30.12.1996 - 5 B 47/96 - in: FEVS 47, S. 337; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl., § 22 Rdnr. 13; anderer Ansicht wohl Roscher a.a.O., § 22 Rdnr. 20.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 16 A 34/01

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung eines …

    Rn. 8 - vgl. Hofmann, Monatliche Aufwandsbeiträge des "Statistik- Warenkorbs" für 1993 in info also 1994, 118/119 -, sowie BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 5 B 47.96 -, FEVS 47, 337, und OVG Hamburg, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - Bs IV 196/94 -, FEVS 46, 110 -.
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