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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,465
BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95 (https://dejure.org/1997,465)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1997 - 5 C 34.95 (https://dejure.org/1997,465)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 5 C 34.95 (https://dejure.org/1997,465)
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  • Judicialis

    BSHG § 12; ; BSHG § 21 Abs. 1 und Abs. 1 a Nr. 3; ; Regelsatzverordnung § 1

  • Wolters Kluwer

    Leistungen nach Regelsätzen - Schulbedarf - Laufende oder einmalige Leistungen der Sozialhilfe für Schulbedarf - Keine persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens - Kein Regelbedarf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialhilfe - Einmalige oder laufende Leistungen für Schulbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 281
  • NJW 1997, 2399
  • NJW 1999, 738
  • NVwZ 1999, 423 (Ls.)
  • DVBl 1998, 491 (Ls.)
  • DÖV 1998, 386
  • FEVS 48, 193
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
    Denn ein Regelbedarf wäre, wie im Berufungsurteil ausgeführt, aus den laufenden Leistungen nach Regelsätzen zu decken (BVerwGE 87, 212; 91, 156).

    Für die Frage, ob der Bedarf an Schulmaterialien zum Regelbedarf gehört, ist entscheidend, ob dieser Bedarf einer der in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppe oder einem dort genannten Bedarfsposten zugeordnet werden kann (BVerwGE 87, 212; 91, 156; 92, 6; 95, 145; 97, 376).

    Zum einen hat die Beschränkung in § 12 Abs. 1 BSHG und § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung auf persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens jedenfalls nicht die Bedeutung, daß darunter nur solche Bedürfnisse fallen, die (mehr oder weniger) täglich zu Ausgaben führen (BVerwGE 87, 212 ).

    Auch hat der Senat Spielzeug für Kinder den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens zugeordnet und dabei das Spielen als freie, nicht notwendige Betätigung bezeichnet (BVerwGE 87, 212 ).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92

    Sozialhilfe - Einmaliger Bedarf - Lebensunterhalt - Einschulung - Schultüte

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
    Soweit das Berufungsgericht dabei davon ausgeht, daß der in § 12 Abs. 2 BSHG erwähnte besondere Bedarf von Kindern und Jugendlichen deshalb nicht der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens unterfalle, weil diese Bedarfsgruppe bereits in § 12 Abs. 1 BSHG genannt sei, ist der Senat dem schon entgegengetreten (BVerwGE 101, 34 unter Hinweis auf BVerwGE 92, 6 ).

    Für die Frage, ob der Bedarf an Schulmaterialien zum Regelbedarf gehört, ist entscheidend, ob dieser Bedarf einer der in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppe oder einem dort genannten Bedarfsposten zugeordnet werden kann (BVerwGE 87, 212; 91, 156; 92, 6; 95, 145; 97, 376).

  • BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 33.95

    Sozialhilferecht: Mindestausstattung mit Schulheften u.ä. als …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
    Das Berufungsgericht hat bindend festgestellt, daß die Kläger unstreitig hilfebedürftig sind, es hat zutreffend den Bedarf an Schulmaterialien dem notwendigen Lebensunterhalt zugeordnet (BVerwGE 101, 34) und es ist zu Recht davon ausgegangen, daß ein Anspruch auf eine einmalige Leistung für Schulbedarf nur dann besteht, wenn dieser Bedarf nicht Regelbedarf ist.

    Soweit das Berufungsgericht dabei davon ausgeht, daß der in § 12 Abs. 2 BSHG erwähnte besondere Bedarf von Kindern und Jugendlichen deshalb nicht der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens unterfalle, weil diese Bedarfsgruppe bereits in § 12 Abs. 1 BSHG genannt sei, ist der Senat dem schon entgegengetreten (BVerwGE 101, 34 unter Hinweis auf BVerwGE 92, 6 ).

  • BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 15.92

    Hilfe zum Lebensunterhalt, laufende Leistungen nach Regelsätzen für den …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
    Denn ein Regelbedarf wäre, wie im Berufungsurteil ausgeführt, aus den laufenden Leistungen nach Regelsätzen zu decken (BVerwGE 87, 212; 91, 156).

    Für die Frage, ob der Bedarf an Schulmaterialien zum Regelbedarf gehört, ist entscheidend, ob dieser Bedarf einer der in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppe oder einem dort genannten Bedarfsposten zugeordnet werden kann (BVerwGE 87, 212; 91, 156; 92, 6; 95, 145; 97, 376).

  • BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93

    Sozialhilfe - Klassenfahrt - Regelsatzleistungen - Notwendiger Lebensunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
    Für die Frage, ob der Bedarf an Schulmaterialien zum Regelbedarf gehört, ist entscheidend, ob dieser Bedarf einer der in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppe oder einem dort genannten Bedarfsposten zugeordnet werden kann (BVerwGE 87, 212; 91, 156; 92, 6; 95, 145; 97, 376).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Gebrauchtes Schwarz-Weiß-Fernsehgerät - …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
    Für die Frage, ob der Bedarf an Schulmaterialien zum Regelbedarf gehört, ist entscheidend, ob dieser Bedarf einer der in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppe oder einem dort genannten Bedarfsposten zugeordnet werden kann (BVerwGE 87, 212; 91, 156; 92, 6; 95, 145; 97, 376).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen - …

    Der geltend gemachte Bedarf ist bereits nicht von der Regelleistung umfasst (vgl zu Fahrkosten als Schulbedarf nach § 21 Abs. 1a Nr. 3 BSHG BVerwGE 105, 281).
  • BVerwG, 28.11.2001 - 5 C 9.01

    Sozialhilfe, Übernahme von Kabelanschlussgebühren; Kabelanschlussgebühren im …

    Ausnahmen resultieren aber daraus, dass die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind und deshalb die Zuordnung zur Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens ihre Grenze dort findet, wo Bedürfnisse in Rede stehen, die einem Hilfeempfänger von seinem Willen unabhängig entstehen (vgl. BVerwGE 105, 281 = Buchholz 436.0 § 21 BSHG Nr. 12 = NJW 1999, 738).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 76/07

    Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher durch …

    33 Die atypische Bedarfslage des Klägers besteht hier gerade darin, dass es sich bei dem Bedarf an Schulbüchern einerseits um einen Bedarf handelt, der Erwachsenen in der Regel nicht entsteht und daher auch in die Berechnung der Regelsätze bzw. der Regelleistungen nicht einfließen konnte, andererseits aber die Kosten für Lernmittel zwingend anfallen (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urteil vom 29.10.1997 - Az 5 C 34/95, BVerwGE 105, 281;… vgl. auch Krauß, in Hauck/Noftz, SGB II, § 20 Rz. 49) und in Rheinland-Pfalz nur eingeschränkt übernommen werden.
  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 42.03

    A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B: Barbetrag zur …

    Dieser Betrachtungsweise steht nicht das Urteil des Senats in BVerwGE 105, 281 (betreffend allgemeine Schulmaterialien) entgegen.
  • BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95

    Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.

    Bei der Beantwortung der Frage, ob das Fernsehgerät zur Erfüllung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich ist, muß dem Umstand Rechnung getragen werden, daß die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind (Senatsurteil vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 34.95 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.2006 - 7 S 1369/03

    Zur Frage der Gewährung von Sozialhilfe bei Aufwendungen für Passbilder

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn es sich um Kosten handeln würde, die dem Kläger nicht notwendig entstanden sind, sondern von seiner freien, selbstbestimmten Lebensführung abhingen (BVerwG, Urteil vom 29.10.1997 - 5 C 34.95 -, BVerwGE 105, 281 ); letzteres ist bei Passbildern, die wegen der Notwendigkeit der Beantragung eines neuen Personalausweises beschafft werden, nicht der Fall.

    Bedarf aus der genannten Gruppe muss zwar nicht mehr oder weniger täglich zu Ausgaben führen (BVerwG, Urteile vom 13.12.1990 - 5 C 17.88 -, BVerwGE 87, 212 , und vom 29.10.1997 aaO., 285).

    Schließlich handelt es sich bei der in Rede stehenden Bedarfsgruppe auch nicht um eine Auffangbedarfsgruppe (BVerwG, Urteil vom 29.10.1997 aaO., 284), sodass ihr die fraglichen Kosten auch nicht im Hinblick auf ihre geringe Höhe oder ihre von der Beklagten angenommene Zumutbarkeit für den Kläger zuzuordnen sind.

  • BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99

    Sozialhilfe für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens; Haltung eines …

    Da die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind (BVerwGE 105, 281 ; 106, 99 ), ist der Hilfeempfänger in seiner Disposition darüber frei, ob er die ihm zustehenden Mittel auf viele oder wenige und welche von ihm ausgewählte Bedürfnisse aufteilt.
  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 46.03

    A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B: Barbetrag zur …

    Dieser Betrachtungsweise steht nicht das Urteil des Senats in BVerwGE 105, 281 (betreffend allgemeine Schulmaterialien) entgegen.
  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 45.03

    A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B: Barbetrag zur …

    Dieser Betrachtungsweise steht nicht das Urteil des Senats in BVerwGE 105, 281 (betreffend allgemeine Schulmaterialien) entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.1998 - 4 L 4259/96

    Notwendiger Lebensunterhalt; Sozialhilfe; Kabelanschlußgebühren; Bedarfsgruppe

    In diesem Fall sind die laufenden Kosten für den Kabelanschluß ein Bedarf, der dem Hilfeempfänger von seinem Willen unabhängig zusteht, der der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zwar nahesteht, ihr aber nicht zuzurechnen ist, und für den deshalb gesonderte Leistungen der Sozialhilfe zu gewähren sind (im Anschluß an BVerwG, Urt. v. 20.10.1997 - BVerwG 5 C 34.95 -).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29. Okt. 1997 - BVerwG 5 C 34.95 -, V.n.b.) ist die Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens dadurch geprägt, daß es sich nicht um Bedürfnisse handelt, die einem Hilfeempfänger von seinem Willen unabhängig entstehen.

  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 43.03

    A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B: Barbetrag zur …

  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 44.03

    A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B. Barbetrag zur …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 9 S 1500/09

    Entscheidungserfordernis des Satzungsgebers bei grundsätzlich und generell …

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 547/02

    Verpflichtung zur Gewährung einmaliger Leistung zum Lebensunterhalt für …

  • LSG Sachsen, 06.02.2008 - L 2 B 601/07 AS-ER

    Auslegung von Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz eines Bedarfsgemeinschaft, …

  • BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 134.07

    Bemessung von zusätzlichen Leistungen für die bereits in der Regelsatzleistung …

  • SG Düsseldorf, 14.04.2008 - S 43 (35) AS 331/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2004 - 12 A 3652/02

    Anspruch auf Bewilligung einer einmaligen Beihilfe zur Anschaffung von zwei …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2009 - L 23 B 247/08

    Kabelanschlussgebühren sind grundsätzlich aus dem Regelsatz aufzubringen

  • VG Bremen, 10.03.2006 - S3 K 379/05

    SGB II-Leistungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Umgangsrechten zu bei dem …

  • VG Gelsenkirchen, 09.11.2001 - 19 K 299/00

    Kostenerstattung, Pflegegeld, Nachhilfekosten

  • SG Halle, 30.01.2008 - S 13 AY 76/06

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe für Erwerbsunfähige, Hilfe in sonstigen …

  • VG Kassel, 11.11.2004 - 7 E 1655/02

    Antrag auf Sozialhilfeleistungen für Markenkleidung zu einem besonderen Anlass.

  • VG Hannover, 24.09.2002 - 7 A 1512/02

    Barbetrag; Heimbewohner; Taschengeld; Wäsche

  • VG Kassel, 19.09.2002 - 7 G 2129/02
  • VG Münster, 08.01.2001 - 5 K 2886/98

    Bewilligung einer Beihilfe für den Erwerb eines Kinderfahrrades ; Hilfe zum …

  • VG Göttingen, 24.02.2003 - 2 A 2318/01

    Klage auf einmalige Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt zur Beschaffung von …

  • OVG Niedersachsen, 14.04.1998 - 4 M 1113/98

    Verpflichtung des Sozialhilfeträgers im Wege der; Breitbandkabelanschluß; …

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