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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 09.09.1997 - Bs IV 36/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5185
OVG Hamburg, 09.09.1997 - Bs IV 36/97 (https://dejure.org/1997,5185)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09.09.1997 - Bs IV 36/97 (https://dejure.org/1997,5185)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09. September 1997 - Bs IV 36/97 (https://dejure.org/1997,5185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 26 Abs. 1 S. 2
    Sozialhilferecht: Begriff des Härtefalls i.S. von § 26 Abs. 1 S. 2 BSHG , Auszubildender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Ausbildung; Härtefall; Hilfe zum Lebensunterhalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FEVS 48, 327
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen …

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.09.1997 - Bs IV 36/97
    Die Reichweite dieser Ausnahme vom Regeltatbestand ist aus der Gegenüberstellung zur Regelvorschrift zu bestimmen und setzt voraus, daß die Folgen des Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine solche Ausbildung verbunden und vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1993, BVerwGE 94, S. 224, 228).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 51.80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung des Armenrechts

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.09.1997 - Bs IV 36/97
    Der grundsätzliche Ausschluß von Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 BSHG beruht darauf, daß die Förderung von Ausbildungen außerhalb des Bundessozialhilfegesetzes sondergesetzlich - vorliegend durch § 40 AFG - abschließend geregelt ist mit der Folge, daß die Ausbildung nur noch mit den dort vorgesehenen Leistungen gefördert werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.2.1981, BVerwGE 61 S. 352, 356 ff.).
  • VGH Hessen, 10.12.1991 - 9 UE 3241/88

    Zulässigkeit der darlehensweisen Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt an …

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.09.1997 - Bs IV 36/97
    Es müßten schon besondere Umstände vorliegen, für die hier nichts ersichtlich ist, um auch in einem Härtefall Hilfe zum Lebensunterhalt versagen zu dürfen (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 10.12.1991, NVwZ-RR 1992 S. 636 mwN).
  • OVG Hamburg, 15.09.1994 - Bs IV 49/94

    Sozialhilferecht; Ausschluß von Sozialhilfe; Betriebliche Ausbildung; Ausländer; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.09.1997 - Bs IV 36/97
    Ihnen kann zugemutet werden, sich entsprechend einzuschränken, z.B. dadurch, daß sie zur Kostenersparnis ins Elternhaus zurückkehren, sich eine preiswertere Unterkunft, ggf. auch ein Zimmer zur Untermiete suchen (vgl. Beschluß d. Senats v. 10.6.1996 - OVG Bs IV 175/96) oder, falls sie das nicht möchten, die für ihre höheren Ansprüche nötigen Geldbeträge durch Gelegenheits-, Ferien- oder Wochenendarbeiten hinzuzuverdienen (vgl. Beschluß d. Senats v. 15.9.1994, FamRZ 1995 S. 701; v. 14.11.1994 - OVG Bs IV 104/94).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - L 10 AS 545/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft …

    Weiter sind Fälle in Betracht zu ziehen, in denen (2.) die konkrete Ausbildung belegbar ausnahmsweise die einzige realistische Chance ist, Zugang zum Erwerbsleben zu erhalten (etwa OVG Hamburg Beschluss vom 9. September 1997 - Bs IV 36/97 - FEVS 48, 327, 328 , Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss vom 29. Januar 1993 - 8 VG 79/93 - info also 1994, 38 ff ), sowie Sachverhalte, in denen (3.) die finanzielle Grundlage für die Ausbildung, die zuvor gesichert gewesen war, entfallen ist, wenn dies vom Hilfebedürftigen nicht zu vertreten und die Ausbildung schon fortgeschritten ist und er begründete Aussicht hat, nach der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit ausüben zu können (…LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 ER - FEVS 56, 511 ff in Fortführung der Rechtsprechung des OVG Niedersachsen aaO; sich anschließend LSG Hessen Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 AS 14/05 ER - und LSG Hamburg Beschluss vom 24. November 2005 - L 5 B 256/05 ER AS -, die beiden zuletzt genannten Entscheidungen veröffentlicht in Juris).
  • SG Hamburg, 07.09.2016 - S 28 AY 56/16

    Ausbildungsduldung, Ausbildung, Duldung, Leistungen nach dem …

    Bereits mit der Vorgängervorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 BSHG sollte in Fällen, in denen eine Förderung nach dem BAföG oder dem SGB III und damit gleichsam sondergesetzlich ausgeschlossen war, eine "versteckte" Förderung auf der Ebene des Sozialhilferechts verhindert werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 09.09.1997 - Bs IV 36/97 -, NordÖR 1998, 211;… BSG 30.09.2008, aaO, Rdnr. 20 m.w.N).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2008 - L 5 B 10/08

    Anspruchsausschluss für Auszubildende; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben …

    Rn. 25 Der Gesetzgeber ging davon aus, dass es sich bei den vom Anspruchsausschluss Betroffenen im Regelfall um junge, anpassungsfähige und belastbare Menschen handeln würde, die Einschränkungen hinnehmen oder auch durch Gelegenheits-, Ferien- oder Wochenendarbeiten hinzuverdienen könnten (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 9.9.1997, FEVS 48, S. 327 ff, m.w.N.).
  • SG Hamburg, 15.04.2016 - S 10 AY 25/16

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - …

    Bereits mit der Vorgängervorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 BSHG sollte in Fällen, in denen eine Förderung nach dem BAföG oder dem SGB III und damit gleichsam sondergesetzlich ausgeschlossen war, eine "versteckte" Förderung auf der Ebene des Sozialhilferechts verhindert werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 09.09.1997 - Bs IV 36/97 -, NordÖR 1998, 211).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.11.2006 - L 10 B 981/06

    Auslegung des Rechtsbegriffs der besonderen Härte; Einschätzung der beruflichen …

    Weiter sind Fälle in Betracht zu ziehen, in denen (2.) die konkrete Ausbildung belegbar ausnahmsweise die einzige realistische Chance ist, Zugang zum Erwerbsleben zu erhalten (etwa OVG Hamburg Beschluss vom 9. September 1997 - Bs IV 36/97 - FEVS 48, 327, 328 (besondere Persönlichkeitsstruktur), Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss vom 29. Januar 1993 - 8 VG 79/93 - info also 1994, 38 ff (Suchtgefährdeter)), sowie Sachverhalte, in denen (3.) die finanzielle Grundlage für die Ausbildung, die zuvor (insbes. durch Leistungen öffentlicher Träger) gesichert gewesen war, entfallen ist, wenn dies vom Hilfebedürftigen nicht zu vertreten und die Ausbildung schon fortgeschritten ist und er begründete Aussicht hat, nach der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit ausüben zu können (…LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 ER - FEVS 56, 511 ff in Fortführung der Rechtsprechung des OVG Niedersachsen aaO; sich anschließend LSG Hessen Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 AS 14/05 ER - und LSG Hamburg Beschluss vom 24. November 2005 - L 5 B 256/05 ER AS -, die beiden zuletzt genannten Entscheidungen veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2008 - L 5 B 2297/07
    Der Gesetzgeber ging davon aus, dass es sich bei den vom Anspruchsausschluss Betroffenen im Regelfall um junge, anpassungsfähige und belastbare Menschen handeln würde, die Einschränkungen hinnehmen oder auch durch Gelegenheits-, Ferien- oder Wochenendarbeiten hinzuverdienen könnten (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 9.9.1997, FEVS 48, S. 327 ff, m.w.N.).
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